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SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

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Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft<br />

Konzeptionsvertrag<br />

Mit der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> wurde ein umfassender<br />

Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Konzeptionsleistungen<br />

geschlossen. Der Vertrag verpflichtet die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> zur konzeptionellen Aufbereitung des Beteiligungsangebotes,<br />

insbesondere zur Entwicklung des Vertragswerkes sowie<br />

zur Erstellung von Prospekt- und Vertriebsmaterialien, zur rechtlichen<br />

und steuerlichen Überprüfung ggf. unter Einschaltung<br />

externer Berater sowie zur Durchführung von geeigneten Marketingmaßnahmen.<br />

Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist berechtigt,<br />

auf eigene Kosten auch Dritte mit der Erbringung von Teil-Dienstleistungen<br />

zu beauftragen.<br />

Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt einmalig 1,5% des eingeworbenen<br />

Kommanditkapitals inklusive Mehrwertsteuer. Die<br />

Abrechnung erfolgt während der Platzierungsphase jeweils zum<br />

Monatsende. Die Auszahlung erfolgt nur, sofern die Einlagen<br />

der neuen Gesellschafter auf dem Mittelverwendungskonto der<br />

Beteiligungsgesellschaft eingegangen sind und der Mittelverwendungskontrolleur<br />

der Freigabe der Mittel zugestimmt hat. Im<br />

nachfolgenden Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“ erfolgt<br />

eine weitere Aufschlüsselung der Vergütung.<br />

Weiterhin wird die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> im Rahmen des<br />

Konzeptionsvertrages beauftragt, fällige Vergütungen an Vertragspartner<br />

und sonstige Kosten in Höhe von insgesamt pauschal<br />

0,225% pro Quartal des in <strong>Gold</strong>barren gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />

im Namen der Gesellschaft abzurechnen und<br />

an die Empfangsberechtigten auszuzahlen. Sie erhält als laufende<br />

Vergütung einen Anteil an dieser Pauschale in Höhe von 0,125%<br />

inkl. Mehrwertsteuer des in Form von <strong>Gold</strong>barren gehaltenen<br />

Vermögens der Beteiligungsgesellschaft pro Quartal.<br />

Vertriebsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> beauftragt,<br />

als ihre selbstständige Vertriebspartnerin Beteiligungen an<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu vermitteln.<br />

Die Beteiligungsgesellschaft ermächtigt die Vertriebspartnerin,<br />

Dritte mit in die Vermittlung von Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />

einzubeziehen und mit der Vermittlung zu beauftragen.<br />

Die Vermittlung von Beteiligungen hat in Übereinstimmung<br />

mit den Bestimmungen des Verkaufsprospektes und des<br />

Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zu erfolgen.<br />

Die Vertriebspartnerin hat im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />

insbesondere auch die ihr gegenüber den akquirierten Kunden<br />

obliegenden Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />

zu beachten und die hierfür erforderlichen Dokumentationen zu<br />

führen.<br />

Die Vertriebspartnerin bestätigt, dass sie über sämtliche erforderlichen<br />

Erlaubnisse und Genehmigungen verfügt, derer sie zur<br />

Durchführung der ihr nach dem Vertriebsvertrag obliegenden<br />

Pflichten bedarf.<br />

Weiterhin wird sie für die von ihr entgegengenommenen Beitrittserklärungen<br />

die Legitimationsprüfung beim Kunden in eigener<br />

Verantwortung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />

vornehmen bzw. dafür sorgen, dass die Legitimationsprüfung<br />

beim Kunden von zuverlässigen Dritten vorgenommen wird.<br />

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft keine Vergütung.<br />

Ein Agio wird nicht erhoben.<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Gooßen & Heuermann<br />

<strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Stade, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

hat die Aufgabe, die zweckgerechte Verwendung<br />

der von den Investoren zu leistenden Einlagen und des<br />

Agios sicherzustellen.<br />

Rechtsgrundlage ist der in diesem Prospekt ab Seite 56 in vollem<br />

Wortlaut abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

vom 02. August 2010. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht;<br />

Erfüllungsort ist Hamburg. Der Mittelverwendungskontrolleur ist<br />

berechtigt und verpflichtet, Auszahlungen aus dem von der Treuhänderin<br />

geführten Mittelverwendungskonto freizugeben, wenn<br />

bestimmte Voraussetzungen entsprechend § 2 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

vorliegen.<br />

Die Vergütung hierfür ist abhängig von der Höhe des platzierten<br />

Kommanditkapital und beträgt einmalig 0,07% zzgl. Umsatzsteuer,<br />

somit 0,0833% der Einlage eines jeden Gesellschafters.<br />

Bei planmäßiger Platzierung von Kommanditkapital in Höhe von<br />

TEUR 9.999 erhält der Mittelverwendungskontrolleur somit eine<br />

Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft | 35

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