SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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Wichtige Dienstleistungsverträge mit der Fondsgesellschaft<br />
Konzeptionsvertrag<br />
Mit der <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> wurde ein umfassender<br />
Dienstleistungsvertrag zur Erbringung von Konzeptionsleistungen<br />
geschlossen. Der Vertrag verpflichtet die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> zur konzeptionellen Aufbereitung des Beteiligungsangebotes,<br />
insbesondere zur Entwicklung des Vertragswerkes sowie<br />
zur Erstellung von Prospekt- und Vertriebsmaterialien, zur rechtlichen<br />
und steuerlichen Überprüfung ggf. unter Einschaltung<br />
externer Berater sowie zur Durchführung von geeigneten Marketingmaßnahmen.<br />
Die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> ist berechtigt,<br />
auf eigene Kosten auch Dritte mit der Erbringung von Teil-Dienstleistungen<br />
zu beauftragen.<br />
Die Vergütung hierfür beträgt insgesamt einmalig 1,5% des eingeworbenen<br />
Kommanditkapitals inklusive Mehrwertsteuer. Die<br />
Abrechnung erfolgt während der Platzierungsphase jeweils zum<br />
Monatsende. Die Auszahlung erfolgt nur, sofern die Einlagen<br />
der neuen Gesellschafter auf dem Mittelverwendungskonto der<br />
Beteiligungsgesellschaft eingegangen sind und der Mittelverwendungskontrolleur<br />
der Freigabe der Mittel zugestimmt hat. Im<br />
nachfolgenden Kapitel „Investitions- und Finanzierungsplan“ erfolgt<br />
eine weitere Aufschlüsselung der Vergütung.<br />
Weiterhin wird die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> im Rahmen des<br />
Konzeptionsvertrages beauftragt, fällige Vergütungen an Vertragspartner<br />
und sonstige Kosten in Höhe von insgesamt pauschal<br />
0,225% pro Quartal des in <strong>Gold</strong>barren gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />
im Namen der Gesellschaft abzurechnen und<br />
an die Empfangsberechtigten auszuzahlen. Sie erhält als laufende<br />
Vergütung einen Anteil an dieser Pauschale in Höhe von 0,125%<br />
inkl. Mehrwertsteuer des in Form von <strong>Gold</strong>barren gehaltenen<br />
Vermögens der Beteiligungsgesellschaft pro Quartal.<br />
Vertriebsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong> beauftragt,<br />
als ihre selbstständige Vertriebspartnerin Beteiligungen an<br />
der Beteiligungsgesellschaft zu vermitteln.<br />
Die Beteiligungsgesellschaft ermächtigt die Vertriebspartnerin,<br />
Dritte mit in die Vermittlung von Beteiligungen an der Beteiligungsgesellschaft<br />
einzubeziehen und mit der Vermittlung zu beauftragen.<br />
Die Vermittlung von Beteiligungen hat in Übereinstimmung<br />
mit den Bestimmungen des Verkaufsprospektes und des<br />
Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft zu erfolgen.<br />
Die Vertriebspartnerin hat im Rahmen ihrer Vermittlungstätigkeit<br />
insbesondere auch die ihr gegenüber den akquirierten Kunden<br />
obliegenden Informations-, Aufklärungs- und Beratungspflichten<br />
zu beachten und die hierfür erforderlichen Dokumentationen zu<br />
führen.<br />
Die Vertriebspartnerin bestätigt, dass sie über sämtliche erforderlichen<br />
Erlaubnisse und Genehmigungen verfügt, derer sie zur<br />
Durchführung der ihr nach dem Vertriebsvertrag obliegenden<br />
Pflichten bedarf.<br />
Weiterhin wird sie für die von ihr entgegengenommenen Beitrittserklärungen<br />
die Legitimationsprüfung beim Kunden in eigener<br />
Verantwortung und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften<br />
vornehmen bzw. dafür sorgen, dass die Legitimationsprüfung<br />
beim Kunden von zuverlässigen Dritten vorgenommen wird.<br />
Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhält die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> von der Beteiligungsgesellschaft keine Vergütung.<br />
Ein Agio wird nicht erhoben.<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat mit der Gooßen & Heuermann<br />
<strong>GmbH</strong>, mit Sitz in Stade, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft einen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag abgeschlossen. Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
hat die Aufgabe, die zweckgerechte Verwendung<br />
der von den Investoren zu leistenden Einlagen und des<br />
Agios sicherzustellen.<br />
Rechtsgrundlage ist der in diesem Prospekt ab Seite 56 in vollem<br />
Wortlaut abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
vom 02. August 2010. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht;<br />
Erfüllungsort ist Hamburg. Der Mittelverwendungskontrolleur ist<br />
berechtigt und verpflichtet, Auszahlungen aus dem von der Treuhänderin<br />
geführten Mittelverwendungskonto freizugeben, wenn<br />
bestimmte Voraussetzungen entsprechend § 2 des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
vorliegen.<br />
Die Vergütung hierfür ist abhängig von der Höhe des platzierten<br />
Kommanditkapital und beträgt einmalig 0,07% zzgl. Umsatzsteuer,<br />
somit 0,0833% der Einlage eines jeden Gesellschafters.<br />
Bei planmäßiger Platzierung von Kommanditkapital in Höhe von<br />
TEUR 9.999 erhält der Mittelverwendungskontrolleur somit eine<br />
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