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SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

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Interessenkonflikte<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte der Treuhänderin<br />

begründen können, liegen nicht vor.<br />

Laufende Verwaltungskosten des Fonds<br />

Die laufenden Verwaltungskosten betragen vierteljährlich 0,225%<br />

des Gegenwerts des in <strong>Gold</strong>barren gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />

des Fonds zum jeweiligen Fälligkeitsstichtag inklusive<br />

etwaiger Mehrwertsteuer.<br />

Der Einzug der Kosten erfolgt quartalsweise jeweils anteilig via<br />

Lastschrift von jedem Gesellschafter durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin. Sollte dies nicht möglich sein, kann die<br />

Gesellschaft zur Begleichung der Kosten jeweils <strong>Gold</strong>barren aus<br />

dem Gesellschaftsvermögen in entsprechender Höhe veräußern.<br />

Den Verkaufserlös zahlt sie zum Zwecke des Ausgleichs der Forderungen<br />

an die geschäftsführende Kommanditistin, welche die<br />

Verteilung der Gelder übernehmen wird.<br />

Die Kosten sind quartalsweise fällig und werden jeweils am Ende<br />

eines Quartals beglichen.<br />

Die Kostenpauschale umfasst die fest vereinbarten Kosten der<br />

Geschäftsführung (inklusive Kosten für laufende Buchhaltung<br />

und Jahresabschluss), der Verwaltung und des Treuhänders gem.<br />

§13 Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages wie auch die Einlagerungsund<br />

Versicherungskosten.<br />

Soweit die tatsächlichen angefallenen laufenden Kosten der<br />

Fondsgesellschaft höher sind als kalkuliert, sind diese von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin zu tragen. Die <strong>SOLIT</strong> Management<br />

<strong>GmbH</strong> übernimmt insoweit eine Kostengarantie für die<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Verwaltungskosten pro Quartal Prozent*<br />

Geschäftsführungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>) 0,125 %<br />

Haftungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>) 0,013 %<br />

Treuhandvergütung (TRESTA Treuhandgesellschaft mbH) 0,050 %<br />

Einlagerungs- und Versicherungskosten 0,037 %<br />

Gesamt 0,225 %<br />

* Die Prozentangaben beziehen sich auf das in <strong>Gold</strong>barren gehaltene Gesellschaftsvermögen<br />

zum Quartalsende.<br />

Der Fonds prognostiziert keine bestimmte Laufzeit. Bei einer unterstellten<br />

Fondslaufzeit von 10 Jahren, einer sofortigen Vollplatzierung<br />

und einem konstanten Kurs in Höhe des Ankaufswertes<br />

der <strong>Gold</strong>barren würden sich damit Verwaltungskosten in Höhe<br />

von insgesamt TEUR 900 ergeben (bei Platzierung des Fonds bis<br />

Ende 2010).<br />

Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />

der Vermögensanlage verbundene Kosten<br />

Ein Agio wird nicht erhoben. Dennoch entstehen dem beitretenden<br />

Anleger ggf. Kosten bei Ausscheiden aus der Gesellschaft in<br />

Form von Reisekosten für den Fall, dass er sich für eine Selbstabholung<br />

der ihm zustehenden <strong>Gold</strong>barren am Lagerort in der<br />

Schweiz entscheidet (vgl. §19 Abs.6 Gesellschaftsvertrag). Für<br />

die physische Auslieferung an den Anleger fallen Kosten i.H.v.<br />

1% des Wertes der ausgelieferten <strong>Gold</strong>barren an, maximal jedoch<br />

EUR 2.500 (vgl. §19 Abs.5 Gesellschaftsvertrag). Die genaue Höhe<br />

der Gesamtkosten kann an dieser Stelle nicht beziffert werden.<br />

Falls eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht wird,<br />

fallen zusätzliche Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

an, die vom Anleger zu tragen sind. Weiterhin<br />

sind die Kosten der Übertragung von Kommanditanteilen<br />

an Dritte sowie etwaige persönliche Kosten der Teilnahme an<br />

Gesellschafterversammlungen (z.B. Reisekosten) vom Anleger<br />

selbst zu tragen. Die genaue Höhe der Kosten kann an dieser<br />

Stelle nicht beziffert werden.<br />

Rückständige Zahlungen von Einlagen sind gem. §5 Abs.5 des<br />

Gesellschaftsvertrages mit 1% pro Monat zu verzinsen. Bei vorzeitiger<br />

Kündigung der Kommanditeinlage innerhalb von 3 Jahren<br />

wird eine Gebühr von 1% der Einlage fällig.<br />

Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten<br />

für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der Vermögensanlage.<br />

Haftung des Anlegers und weitere zu erbringende<br />

Leistungen<br />

Die Haftung des Anlegers ist auf die im Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme von 10% der Kommanditeinlage begrenzt.<br />

Soweit die Einlage geleistet ist, besteht keine Nachschusspflicht<br />

für den Anleger.<br />

30 | Das Beteiligungskonzept im Detail

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