SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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Interessenkonflikte<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenskonflikte der Treuhänderin<br />
begründen können, liegen nicht vor.<br />
Laufende Verwaltungskosten des Fonds<br />
Die laufenden Verwaltungskosten betragen vierteljährlich 0,225%<br />
des Gegenwerts des in <strong>Gold</strong>barren gehaltenen Gesellschaftsvermögens<br />
des Fonds zum jeweiligen Fälligkeitsstichtag inklusive<br />
etwaiger Mehrwertsteuer.<br />
Der Einzug der Kosten erfolgt quartalsweise jeweils anteilig via<br />
Lastschrift von jedem Gesellschafter durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin. Sollte dies nicht möglich sein, kann die<br />
Gesellschaft zur Begleichung der Kosten jeweils <strong>Gold</strong>barren aus<br />
dem Gesellschaftsvermögen in entsprechender Höhe veräußern.<br />
Den Verkaufserlös zahlt sie zum Zwecke des Ausgleichs der Forderungen<br />
an die geschäftsführende Kommanditistin, welche die<br />
Verteilung der Gelder übernehmen wird.<br />
Die Kosten sind quartalsweise fällig und werden jeweils am Ende<br />
eines Quartals beglichen.<br />
Die Kostenpauschale umfasst die fest vereinbarten Kosten der<br />
Geschäftsführung (inklusive Kosten für laufende Buchhaltung<br />
und Jahresabschluss), der Verwaltung und des Treuhänders gem.<br />
§13 Ziff.1 des Gesellschaftsvertrages wie auch die Einlagerungsund<br />
Versicherungskosten.<br />
Soweit die tatsächlichen angefallenen laufenden Kosten der<br />
Fondsgesellschaft höher sind als kalkuliert, sind diese von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin zu tragen. Die <strong>SOLIT</strong> Management<br />
<strong>GmbH</strong> übernimmt insoweit eine Kostengarantie für die<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Verwaltungskosten pro Quartal Prozent*<br />
Geschäftsführungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> Management <strong>GmbH</strong>) 0,125 %<br />
Haftungsvergütung (<strong>SOLIT</strong> <strong>Kapital</strong> <strong>GmbH</strong>) 0,013 %<br />
Treuhandvergütung (TRESTA Treuhandgesellschaft mbH) 0,050 %<br />
Einlagerungs- und Versicherungskosten 0,037 %<br />
Gesamt 0,225 %<br />
* Die Prozentangaben beziehen sich auf das in <strong>Gold</strong>barren gehaltene Gesellschaftsvermögen<br />
zum Quartalsende.<br />
Der Fonds prognostiziert keine bestimmte Laufzeit. Bei einer unterstellten<br />
Fondslaufzeit von 10 Jahren, einer sofortigen Vollplatzierung<br />
und einem konstanten Kurs in Höhe des Ankaufswertes<br />
der <strong>Gold</strong>barren würden sich damit Verwaltungskosten in Höhe<br />
von insgesamt TEUR 900 ergeben (bei Platzierung des Fonds bis<br />
Ende 2010).<br />
Mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung<br />
der Vermögensanlage verbundene Kosten<br />
Ein Agio wird nicht erhoben. Dennoch entstehen dem beitretenden<br />
Anleger ggf. Kosten bei Ausscheiden aus der Gesellschaft in<br />
Form von Reisekosten für den Fall, dass er sich für eine Selbstabholung<br />
der ihm zustehenden <strong>Gold</strong>barren am Lagerort in der<br />
Schweiz entscheidet (vgl. §19 Abs.6 Gesellschaftsvertrag). Für<br />
die physische Auslieferung an den Anleger fallen Kosten i.H.v.<br />
1% des Wertes der ausgelieferten <strong>Gold</strong>barren an, maximal jedoch<br />
EUR 2.500 (vgl. §19 Abs.5 Gesellschaftsvertrag). Die genaue Höhe<br />
der Gesamtkosten kann an dieser Stelle nicht beziffert werden.<br />
Falls eine Beteiligung als Direktkommanditist gewünscht wird,<br />
fallen zusätzliche Kosten für die notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />
an, die vom Anleger zu tragen sind. Weiterhin<br />
sind die Kosten der Übertragung von Kommanditanteilen<br />
an Dritte sowie etwaige persönliche Kosten der Teilnahme an<br />
Gesellschafterversammlungen (z.B. Reisekosten) vom Anleger<br />
selbst zu tragen. Die genaue Höhe der Kosten kann an dieser<br />
Stelle nicht beziffert werden.<br />
Rückständige Zahlungen von Einlagen sind gem. §5 Abs.5 des<br />
Gesellschaftsvertrages mit 1% pro Monat zu verzinsen. Bei vorzeitiger<br />
Kündigung der Kommanditeinlage innerhalb von 3 Jahren<br />
wird eine Gebühr von 1% der Einlage fällig.<br />
Darüber hinaus entstehen für den Anleger keine weiteren Kosten<br />
für den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung der Vermögensanlage.<br />
Haftung des Anlegers und weitere zu erbringende<br />
Leistungen<br />
Die Haftung des Anlegers ist auf die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme von 10% der Kommanditeinlage begrenzt.<br />
Soweit die Einlage geleistet ist, besteht keine Nachschusspflicht<br />
für den Anleger.<br />
30 | Das Beteiligungskonzept im Detail