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SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

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Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur ausreichend versichert. Aufgrund<br />

der physischen Auslieferung anfallende Versicherungskosten<br />

werden aus der Pauschale gemäß vorstehendem Absatz beglichen.<br />

Etwaig anfallende Steuern aufgrund der physischen Auslieferung<br />

der <strong>Gold</strong>barren hat der ausscheidende Gesellschafter zu tragen.<br />

Bei physischer Auslieferung kann auch eine Selbstabholung durch<br />

den Anleger nach entsprechender Terminvereinbarung erfolgen.<br />

Die Selbstabholung an der Lagerstätte der Barren in der Schweiz ist<br />

für den Gesellschafter – abgesehen von den ihm tatsächlich entstehenden<br />

Kosten, wie z.B. Reisekosten – grundsätzlich kostenfrei.<br />

Treuhandbeteiligung und -verwaltung<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />

Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern eine komfortable und<br />

diskrete Beitrittsmöglichkeit als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />

mbH, mit Sitz in Stade, Niederlassung Zürich,<br />

an. Die namentliche Eintragung des Anlegers im Handelsregister<br />

sowie die damit verbundenen Notarkosten können in diesem Fall<br />

vermieden werden. Die Treuhänderin hat die Aufgabe, bestimmte<br />

Verwaltungs-, Betreuungs- und Kontrollfunktionen auszuüben.<br />

Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der in diesem<br />

Prospekt ab Seite 58 im Wortlaut abgedruckte Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrag vom 02. August 2010. Der Vertrag unterliegt<br />

dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; als Erfüllungsort<br />

und Gerichtsstand wurde Hamburg vereinbart.<br />

Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Treugeber<br />

eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in<br />

Höhe des im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und hält<br />

diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse und<br />

für Rechnung des Treugebers. Sie ist verpflichtet, die treuhänderische<br />

Beteiligung für den Treugeber uneigennützig zu halten und<br />

zu verwalten.<br />

Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Stade, Niederlassung<br />

Zürich, ist zum Zweck der mittelbaren Beteiligung von Investoren<br />

berechtigt, ihre Einlage ein- oder mehrmals zu erhöhen<br />

und ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für Investoren zu<br />

halten. Der <strong>Kapital</strong>anteil der Treuhandkommanditistin bestimmt<br />

sich nach der von den Treugebern übernommenen Einlage. Die<br />

Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />

des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft behandelt,<br />

ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter werden.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, gemäß den ihr<br />

erteilten Weisungen ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />

gespalten auszuüben. Soweit die Treugeber der Treuhänderin<br />

zu den jeweiligen Abstimmungspunkten binnen zwei Wochen<br />

nach Zugang des entsprechenden Aufforderungsschreibens keine<br />

Weisungen erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen,<br />

über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres<br />

schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages zu stimmen.<br />

Unberührt bleibt das Recht der Treugeber, selbst an der<br />

Beschlussfassung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben,<br />

das auf ihre jeweils gezeichnete Einlage entfällt.<br />

Der Auftrag der Treuhänderin zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />

gilt auch für den Fall, dass sich ein Anleger als Direktkommanditist<br />

in das Handelsregister eintragen lässt. In diesem<br />

Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung des<br />

Anlegers ab Beginn der Mitgliedschaft in offener Stellvertretung<br />

bei entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Treuhandvertrages.<br />

Die Treuhänderin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz<br />

oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat den Prospekt und die Vertriebsunterlagen<br />

keiner eigenen Prüfung unterzogen und haftet<br />

nicht für deren Inhalt.<br />

Vergütung der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin erhält eine Vergütung in Höhe von 0,05% des<br />

in Form von <strong>Gold</strong>barren gehaltenen Gesellschaftsvermögens pro<br />

Quartal. Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft. Die Berechnung<br />

der Vergütung erfolgt jeweils am Ende eines Quartals<br />

für das vorangegangene Quartal.<br />

Die Höhe der Vergütung ist demnach vom Kursverlauf der <strong>Gold</strong>barren<br />

abhängig. Der Fonds prognostiziert keine bestimmte Laufzeit.<br />

Bei einer unterstellten Fondslaufzeit von 10 Jahren, einer sofortigen<br />

Vollplatzierung und einem konstanten Kurs in Höhe des<br />

Ankaufswertes der <strong>Gold</strong>barren würde sich damit für die Treuhänderin<br />

eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 200 ergeben (bei<br />

Platzierung des Fonds bis Ende 2010).<br />

Das Beteiligungskonzept im Detail | 29

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