SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH
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Die Lieferung erfolgt grundsätzlich nur ausreichend versichert. Aufgrund<br />
der physischen Auslieferung anfallende Versicherungskosten<br />
werden aus der Pauschale gemäß vorstehendem Absatz beglichen.<br />
Etwaig anfallende Steuern aufgrund der physischen Auslieferung<br />
der <strong>Gold</strong>barren hat der ausscheidende Gesellschafter zu tragen.<br />
Bei physischer Auslieferung kann auch eine Selbstabholung durch<br />
den Anleger nach entsprechender Terminvereinbarung erfolgen.<br />
Die Selbstabholung an der Lagerstätte der Barren in der Schweiz ist<br />
für den Gesellschafter – abgesehen von den ihm tatsächlich entstehenden<br />
Kosten, wie z.B. Reisekosten – grundsätzlich kostenfrei.<br />
Treuhandbeteiligung und -verwaltung<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlage<br />
Die Fondsgesellschaft bietet den Anlegern eine komfortable und<br />
diskrete Beitrittsmöglichkeit als Treugeber über die TRESTA Treuhandgesellschaft<br />
mbH, mit Sitz in Stade, Niederlassung Zürich,<br />
an. Die namentliche Eintragung des Anlegers im Handelsregister<br />
sowie die damit verbundenen Notarkosten können in diesem Fall<br />
vermieden werden. Die Treuhänderin hat die Aufgabe, bestimmte<br />
Verwaltungs-, Betreuungs- und Kontrollfunktionen auszuüben.<br />
Rechtsgrundlage der Tätigkeit der Treuhänderin ist der in diesem<br />
Prospekt ab Seite 58 im Wortlaut abgedruckte Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrag vom 02. August 2010. Der Vertrag unterliegt<br />
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; als Erfüllungsort<br />
und Gerichtsstand wurde Hamburg vereinbart.<br />
Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin übernimmt und verwaltet für den Treugeber<br />
eine Kommanditbeteiligung an der Beteiligungsgesellschaft in<br />
Höhe des im Zeichnungsschein angegebenen Betrages und hält<br />
diese treuhänderisch im eigenen Namen, aber im Interesse und<br />
für Rechnung des Treugebers. Sie ist verpflichtet, die treuhänderische<br />
Beteiligung für den Treugeber uneigennützig zu halten und<br />
zu verwalten.<br />
Die TRESTA Treuhandgesellschaft mbH, mit Sitz in Stade, Niederlassung<br />
Zürich, ist zum Zweck der mittelbaren Beteiligung von Investoren<br />
berechtigt, ihre Einlage ein- oder mehrmals zu erhöhen<br />
und ihren Gesellschaftsanteil treuhänderisch für Investoren zu<br />
halten. Der <strong>Kapital</strong>anteil der Treuhandkommanditistin bestimmt<br />
sich nach der von den Treugebern übernommenen Einlage. Die<br />
Treugeber werden, soweit gesetzlich zulässig, mit dem Abschluss<br />
des Treuhandvertrages wie Kommanditisten der Gesellschaft behandelt,<br />
ohne dass sie unmittelbar selbst Gesellschafter werden.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt und verpflichtet, gemäß den ihr<br />
erteilten Weisungen ihr Stimmrecht bei Gesellschafterbeschlüssen<br />
gespalten auszuüben. Soweit die Treugeber der Treuhänderin<br />
zu den jeweiligen Abstimmungspunkten binnen zwei Wochen<br />
nach Zugang des entsprechenden Aufforderungsschreibens keine<br />
Weisungen erteilt haben, gilt die Treuhänderin als angewiesen,<br />
über den jeweiligen Abstimmungsgegenstand entsprechend ihres<br />
schriftlich angekündigten Abstimmungsvorschlages zu stimmen.<br />
Unberührt bleibt das Recht der Treugeber, selbst an der<br />
Beschlussfassung teilzunehmen und das Stimmrecht auszuüben,<br />
das auf ihre jeweils gezeichnete Einlage entfällt.<br />
Der Auftrag der Treuhänderin zur Verwaltung der Kommanditbeteiligung<br />
gilt auch für den Fall, dass sich ein Anleger als Direktkommanditist<br />
in das Handelsregister eintragen lässt. In diesem<br />
Fall verwaltet die Treuhänderin die Kommanditbeteiligung des<br />
Anlegers ab Beginn der Mitgliedschaft in offener Stellvertretung<br />
bei entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Treuhandvertrages.<br />
Die Treuhänderin haftet für Pflichtverletzungen nur bei Vorsatz<br />
oder grober Fahrlässigkeit. Sie hat den Prospekt und die Vertriebsunterlagen<br />
keiner eigenen Prüfung unterzogen und haftet<br />
nicht für deren Inhalt.<br />
Vergütung der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin erhält eine Vergütung in Höhe von 0,05% des<br />
in Form von <strong>Gold</strong>barren gehaltenen Gesellschaftsvermögens pro<br />
Quartal. Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Beteiligungsgesellschaft. Die Berechnung<br />
der Vergütung erfolgt jeweils am Ende eines Quartals<br />
für das vorangegangene Quartal.<br />
Die Höhe der Vergütung ist demnach vom Kursverlauf der <strong>Gold</strong>barren<br />
abhängig. Der Fonds prognostiziert keine bestimmte Laufzeit.<br />
Bei einer unterstellten Fondslaufzeit von 10 Jahren, einer sofortigen<br />
Vollplatzierung und einem konstanten Kurs in Höhe des<br />
Ankaufswertes der <strong>Gold</strong>barren würde sich damit für die Treuhänderin<br />
eine Gesamtvergütung in Höhe von TEUR 200 ergeben (bei<br />
Platzierung des Fonds bis Ende 2010).<br />
Das Beteiligungskonzept im Detail | 29