22.01.2015 Aufrufe

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Höhere Gewalt<br />

Unter höherer Gewalt versteht man ein von außen einwirkendes,<br />

außergewöhnliches Ereignis außerhalb der Kontrolle einer Partei<br />

(z.B. Erdbeben, Feuer, Schäden durch Naturkatastrophen). Einige<br />

dieser Risiken sind nicht versicherungsfähig. Ein Ereignis dieser<br />

Art kann dazu führen, dass eine Vertragspartei ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, was im Extremfall zum<br />

Totalverlust der <strong>Kapital</strong>anlage führen kann.<br />

Gesellschaftsrechtliche Risiken<br />

Bestimmte Entscheidungen der Fondsgesellschaft werden durch<br />

mehrheitlichen Gesellschafterbeschluss gefasst. Mehrheitsentscheidungen<br />

der Gesellschafter, die nicht im Interesse oder<br />

gegen den Willen einzelner Gesellschafter getroffen werden,<br />

können sich u.U. negativ auf deren persönliche Finanzplanungen<br />

auswirken und schlimmstenfalls persönliche Liquiditätsprobleme<br />

auslösen.<br />

Anlegergefährdende Risiken<br />

Anlegergefährdende Risiken sind Risiken, die nicht nur zu einem<br />

Verlust der gesamten <strong>Kapital</strong>einlage führen können, sondern darüber<br />

hinaus auch das weitere Vermögen des Anlegers gefährden.<br />

Haftung des Anlegers<br />

Nach den handelsrechtlichen Bestimmungen und dem Gesellschaftsvertrag<br />

ist die Haftung des Anlegers auf 10% der Pflichteinlage<br />

beschränkt; eine Nachschusspflicht besteht nicht. Sie<br />

tritt nur dann ein, sofern – entgegen dem Betriebskonzept –<br />

Entnahmen oder Rückzahlungen der Einlage erfolgen, die nicht<br />

durch kumulierte bilanzielle Gewinne gedeckt sind (§172 Abs.4<br />

HGB). Eine Auszahlung der Einlagen sieht das Betriebskonzept<br />

jedoch nicht vor.<br />

Maximales Risiko<br />

Die aufgeführten Risiken können sowohl einzeln als auch kumuliert<br />

auftreten. Das Maximalrisiko eines Anlegers besteht somit<br />

aus dem Totalverlust der geleisteten Einlage zuzüglich der Kosten<br />

einer eventuell in Anspruch genommenen persönlichen Anteilsfinanzierung<br />

sowie ggf. anfallender Steuerzahlungen und dem Risiko<br />

einer Nichtanerkennung der deutschen Haftungsbeschränkung<br />

für Kommanditisten im Ausland.<br />

Über die in diesem Abschnitt aufgeführten Risiken hinaus sind<br />

der Anbieterin derzeit keine weiteren wesentlichen Risiken für<br />

das Beteiligungsangebot bekannt.<br />

Solange und soweit die Hafteinlage der Treuhandkommanditistin<br />

bzw. der direkt beteiligten Anleger nicht erbracht ist, besteht<br />

somit ein Haftungsrisiko für die Anleger für Verbindlichkeiten der<br />

Gesellschaft.<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

Eine persönliche Refinanzierung der Beteiligung auf Anlegerebene<br />

wird von der Anbieterin weder angeboten noch empfohlen. Sollte<br />

der Anleger gleichwohl eine persönliche Anteilsfinanzierung vornehmen,<br />

besteht die Gefahr, dass erwartete Rückzahlungen an<br />

den Anleger nicht zum erwarteten Zeitpunkt, nur in verminderter<br />

Höhe oder im ungünstigsten Fall gar nicht erfolgen und eine ggf.<br />

durch den Anleger beabsichtigte Tilgung der Anteilsfinanzierung<br />

aus den Rückzahlungen nicht erfolgen kann. Im Extremfall kann<br />

dies zu einer privaten Insolvenz des Anlegers führen.<br />

14 | Wesentliche Risiken der Beteiligung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!