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SOLIT PP Gold GmbH & Co. KG - SOLIT Kapital GmbH

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Gesetzesänderungen<br />

Künftige Gesetzesänderungen oder auch Änderungen der Auslegung,<br />

Anwendung oder Handhabung bestehender Gesetze im<br />

In- und Ausland können negative Auswirkungen auf die künftige<br />

Entwicklung des Fonds haben.<br />

Rechtliche und politische Risiken<br />

Die Einschätzung von rechtlichen und politischen Risiken sowohl<br />

im Inland als auch in der Schweiz als Lagerort für das Edelmetall<br />

ist zum heutigen Zeitpunkt für die gesamte Laufzeit der Beteiligung<br />

nicht möglich. Eine Änderung der Rechtsordnung kann<br />

unterschiedliche Auswirkungen auf die involvierten Unternehmen<br />

und Personen haben. Insbesondere kann eine Änderung der<br />

Rechtsordnung der Schweiz, z.B. hinsichtlich der Beschränkung<br />

des <strong>Kapital</strong>verkehrs mit anderen Ländern, negative Folgen für die<br />

Ergebnisse der Beteiligungsgesellschaft haben.<br />

Weiterhin würde ein Verbot des Privatbesitzes von <strong>Gold</strong> – wie<br />

z.B. in Deutschland unter dem NS-Regime oder auch in den USA<br />

zwischen 1933 und 1974 – das vorliegende Geschäftsmodell zunichte<br />

machen.<br />

Sollte die Finanzverwaltung abweichend von der Konzeption für<br />

die Fondsgesellschaft eine gewerbliche Tätigkeit feststellen, so<br />

würden die Einkünfte der Fondsgesellschaft aus Kursgewinnen<br />

und Zinseinnahmen abzgl. der Verwaltungskosten der Gewerbesteuer<br />

unterliegen und die Vermögenslage der Gesellschaft<br />

belasten. Darüber hinaus würden die Einkünfte auf Ebene des<br />

Gesellschafters der persönlichen Einkommensteuer unterliegen.<br />

Dies träfe auch im Fall der Kündigung eines Gesellschaftsanteils<br />

zu.<br />

Es ist möglich, dass steuerliche Veränderungen erst im Rahmen<br />

von Betriebsprüfungen festgestellt werden. In diesem Fall würde<br />

sich auch die private Steuerveranlagung der Anleger insofern<br />

ändern. Entsprechende Steuernachzahlungen wären dann mit<br />

einem Zinssatz von gegenwärtig 6% p.a. zu verzinsen. Die mit<br />

einer möglichen Änderung des Steuerrechts, der Praxis der Steuerbehörden<br />

und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung verbundenen<br />

Risiken trägt ausschließlich der Anleger.<br />

Wir verweisen ergänzend auf die Ausführungen unter dem Abschnitt<br />

„Steuerliche Grundlagen“, welche detailliert die steuerlichen<br />

Aspekte einer Beteiligung darstellen.<br />

Dokumentations- und andere rechtliche Risiken<br />

Da die vom Fonds erworbenen <strong>Gold</strong>barren in der Schweiz gelagert<br />

werden, unterliegen Verträge und Dokumente zum Teil<br />

ausländischem Recht, das von der deutschen Rechtsordnung<br />

abweicht. Das Risiko von Streitigkeiten über die Auslegung solcher<br />

Dokumente oder Verträge kann dadurch unter Umständen<br />

höher und eine mögliche Streitbeilegung kostenaufwendiger als<br />

bei anderen Investitionen sein. Weitere rechtliche Risiken können<br />

sich aus einer eingeschränkten Vollstreckbarkeit von Ansprüchen<br />

unter fremder Rechtsordnung ergeben.<br />

Steuerrisiko<br />

Die Ausführungen zur steuerlichen Behandlung der Beteiligung<br />

beziehen sich auf das derzeit geltende Steuerrecht, die Praxis<br />

der Finanzverwaltung sowie die Finanzrechtsprechung mit Stand<br />

August 2010. Die Steuergesetzgebung sowie die Auslegung der<br />

Steuergesetze durch die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte<br />

sind jedoch Änderungen unterworfen. Insbesondere können<br />

sich sowohl die Höhe als auch die Grundlage der Besteuerung<br />

sowohl im Inland als auch in der Schweiz ändern.<br />

Insolvenzrisiko<br />

Die Werthaltigkeit dieses Beteiligungsangebotes hängt davon ab,<br />

ob die Gesellschaft ihre vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich<br />

erfüllen kann. Die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaft<br />

oder eines oder mehrerer beteiligter Vertragspartner kann im ungünstigsten<br />

Fall bis zum Totalverlust der Einlage führen.<br />

Versicherungen<br />

Unter Umständen kann ein Untergang des im Tresorraum gelagerten<br />

Edelmetalls auf Grund höherer Gewalt eintreten, was nicht<br />

versicherbar ist. Weiterhin ist denkbar, dass der Lagerist nicht<br />

vertragsgemäß die von ihm zu erbringenden Versicherungsbeiträge<br />

bezahlt und deshalb für die Ware bei Schadenseintritt keine<br />

Versicherungsdeckung besteht.<br />

Darüber hinaus ist selbst bei Versicherungsgesellschaften, die<br />

bei Vertragsabschluss über eine gute Bonität verfügen, eine Insolvenz<br />

zu einem späteren Zeitpunkt nicht völlig auszuschließen.<br />

Wesentliche Risiken der Beteiligung | 13

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