Merkblatt - Arbeiten auf Dächern M 222 - Villas
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Beschäftigungsverbote<br />
Beschäftigungsverbote und -beschränkungen<br />
für Jugendliche<br />
Jugendliche dürfen <strong>auf</strong> <strong>Dächern</strong> mit mehr als 60° Neigung<br />
nicht beschäftigt werden. Die Verwendung von Dachdeckerfahrstühlen<br />
ist Jugendlichen ebenfalls verboten. Jugendliche<br />
dürfen <strong>auf</strong> <strong>Dächern</strong> unter 60° Neigung nur dann arbeiten,<br />
wenn kollektive Schutzmaßnahmen wie Dachschutzblenden<br />
und Dachfanggerüste vorhanden sind.<br />
Eine gesetzliche Lockerung gilt für Jugendliche in<br />
Ausbildung:<br />
Lehrlinge dürfen <strong>auf</strong> diesen <strong>Dächern</strong> nach 12 Monaten Ausbildungszeit<br />
und mit Persönlicher Schutzausrüstung gesichert<br />
arbeiten, zusätzlich müssen sie unter unmittelbarer<br />
Aufsicht stehen. Auf die geistige und körperliche Eignung<br />
der Jugendlichen ist besonders zu achten.<br />
M <strong>222</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> <strong>Dächern</strong>