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Merkblatt - Arbeiten auf Dächern M 222 - Villas

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Sicherungsmöglichkeiten<br />

Stahlrohrgerüst als Dachfanggerüst mit Seitenwehren und Schutznetz<br />

Dachschutzblenden<br />

Dachschutzblenden dürfen bis zu einer Dachneigung von<br />

60° verwendet werden und müssen die zu sichernden Arbeitsplätze<br />

seitlich um mindestens 2 m überragen. Im Giebelbereich,<br />

wenn nicht zusätzliche Schutzblenden angebracht<br />

worden sind, müssen sich die Arbeitnehmer durch<br />

Anseilen sichern. Dachschutzblenden müssen eine Bauhöhe<br />

von 80 cm (besser 1 m) haben und so angebracht sein,<br />

dass der obere Rand, gemessen im rechten Winkel zur<br />

Dachfläche, einen Abstand von mindestens 60 cm von der<br />

Dachfläche hat.<br />

Dachschutzblenden dürfen nur an tragfähigen Teilen des<br />

Daches, wie Sparren, befestigt werden. Sie müssen Vorrichtungen<br />

haben, damit benachbarte Halterungen gegeneinander<br />

ausgesteift werden können. Dachschutzblenden<br />

müssen aus Brettern oder Netzen mit einer Maschenweite<br />

Dachschutzblenden<br />

dürfen nur<br />

an tragfähigen<br />

Teilen des<br />

Daches befestigt<br />

werden<br />

M <strong>222</strong> <strong>Arbeiten</strong> <strong>auf</strong> <strong>Dächern</strong> 9

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