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Dissertation Nadja Germann PRo - Universität St.Gallen

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3.1.6 Revision des AVIG<br />

Zur Zeit (im Jahr 2002) ist eine weitere Revision des AVIG im Gange. Die vereinigte<br />

Bundesversammlung 160 beschreibt diese folgendermassen:<br />

„Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) soll die Finanzierung<br />

der Arbeitslosenversicherung langfristig sichern und weniger abhängig vom<br />

Verlauf der Konjunktur gestalten.<br />

Eine Revision des AVIG drängt sich auf, da die Regelungen zur Schuldentilgung<br />

mit dem auf 3% erhöhten Beitragssatz Ende 2003 auslaufen. Die Revision des<br />

AVIG hat der Bundesrat zudem in der Antwort zur Motion der Kommission für<br />

soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats vom 6. November<br />

1998 angekündigt.<br />

Neben einer neuen Definition der Vermittelbarkeit zielt die Gesetzesrevision im<br />

Wesentlichen auf die zwei folgenden Bereiche ab: auf die Finanzierung und auf<br />

die Arbeitslosenentschädigung. Die Finanzierung der Versicherung beruht wieder<br />

auf einem Beitragssatz von 2%. Weist die Arbeitslosenversicherung hohe Schulden<br />

auf, führt das Gesetz automatisch einen Solidaritätsbeitrag für höhere Einkommen<br />

ein. Bund und Kantone beteiligen sich fest an den Kosten der Regionalen<br />

Arbeitsvermittlungszentren. Im Gegenzug brauchen Bund und Kantone nicht<br />

mehr in der heutigen Form für die Finanzierung bei ausserordentlichen Verhältnissen<br />

einzuspringen. Zudem entlastet das Gesetz die Kantone von den Kosten<br />

für arbeitsrechtliche Massnahmen. Bei der Arbeitslosenentschädigung schlägt die<br />

Revision vor, die Mindestbeitragszeit von sechs auf zwölf Monate zu verdoppeln<br />

und die Entschädigungsdauer für Arbeitslose unter 55 Jahren von 520 auf 400 Tage<br />

zu verkürzen.<br />

Der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben National- und <strong>St</strong>änderat<br />

am 22. März 2002 zugestimmt. Gegen diesen Beschluss ergriffen auf Initiative<br />

der Vereinigung zum Schutz der Arbeitslosen (ADC) der Schweizerische<br />

Gewerkschaftsbund und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz<br />

das Referendum.“ 161 Die Inkraftsetzung dieser Revision ist für das Jahr 2003 geplant.<br />

162<br />

Das Referendum ist zustande gekommen. Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt,<br />

dass die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen<br />

wird, da er der Ansicht ist, mit dem bisherigen Gesetz sei eine längerfristige Fi-<br />

160<br />

National- und <strong>St</strong>änderat.<br />

161<br />

Website der vereinigten Bundesversammlung, 9.2.02.<br />

162<br />

Dossier des seco zur Revision des AVIG. Website des seco, 9.8.02.<br />

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