Dissertation Nadja Germann PRo - Universität St.Gallen
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3.1.6 Revision des AVIG<br />
Zur Zeit (im Jahr 2002) ist eine weitere Revision des AVIG im Gange. Die vereinigte<br />
Bundesversammlung 160 beschreibt diese folgendermassen:<br />
„Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) soll die Finanzierung<br />
der Arbeitslosenversicherung langfristig sichern und weniger abhängig vom<br />
Verlauf der Konjunktur gestalten.<br />
Eine Revision des AVIG drängt sich auf, da die Regelungen zur Schuldentilgung<br />
mit dem auf 3% erhöhten Beitragssatz Ende 2003 auslaufen. Die Revision des<br />
AVIG hat der Bundesrat zudem in der Antwort zur Motion der Kommission für<br />
soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Nationalrats vom 6. November<br />
1998 angekündigt.<br />
Neben einer neuen Definition der Vermittelbarkeit zielt die Gesetzesrevision im<br />
Wesentlichen auf die zwei folgenden Bereiche ab: auf die Finanzierung und auf<br />
die Arbeitslosenentschädigung. Die Finanzierung der Versicherung beruht wieder<br />
auf einem Beitragssatz von 2%. Weist die Arbeitslosenversicherung hohe Schulden<br />
auf, führt das Gesetz automatisch einen Solidaritätsbeitrag für höhere Einkommen<br />
ein. Bund und Kantone beteiligen sich fest an den Kosten der Regionalen<br />
Arbeitsvermittlungszentren. Im Gegenzug brauchen Bund und Kantone nicht<br />
mehr in der heutigen Form für die Finanzierung bei ausserordentlichen Verhältnissen<br />
einzuspringen. Zudem entlastet das Gesetz die Kantone von den Kosten<br />
für arbeitsrechtliche Massnahmen. Bei der Arbeitslosenentschädigung schlägt die<br />
Revision vor, die Mindestbeitragszeit von sechs auf zwölf Monate zu verdoppeln<br />
und die Entschädigungsdauer für Arbeitslose unter 55 Jahren von 520 auf 400 Tage<br />
zu verkürzen.<br />
Der Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes haben National- und <strong>St</strong>änderat<br />
am 22. März 2002 zugestimmt. Gegen diesen Beschluss ergriffen auf Initiative<br />
der Vereinigung zum Schutz der Arbeitslosen (ADC) der Schweizerische<br />
Gewerkschaftsbund und der Christlichnationale Gewerkschaftsbund der Schweiz<br />
das Referendum.“ 161 Die Inkraftsetzung dieser Revision ist für das Jahr 2003 geplant.<br />
162<br />
Das Referendum ist zustande gekommen. Der Bundesrat hat sich dafür eingesetzt,<br />
dass die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes angenommen<br />
wird, da er der Ansicht ist, mit dem bisherigen Gesetz sei eine längerfristige Fi-<br />
160<br />
National- und <strong>St</strong>änderat.<br />
161<br />
Website der vereinigten Bundesversammlung, 9.2.02.<br />
162<br />
Dossier des seco zur Revision des AVIG. Website des seco, 9.8.02.<br />
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