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Dissertation Nadja Germann PRo - Universität St.Gallen

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3.1.4 Zusammenarbeit von RAV und privaten <strong>St</strong>ellenvermittlern<br />

Die Analyse der Leistungen privater <strong>St</strong>ellenvermittler ist nicht Zweck der vorliegenden<br />

Arbeit. Der Vollständigkeit halber soll aber erwähnt werden, dass seit<br />

einigen Jahren eine Zusammenarbeit zwischen RAV und privaten <strong>St</strong>ellenvermittlern<br />

existiert, mit dem Ziel, gemeinsam dazu beizutragen, die <strong>St</strong>ellensuchenden<br />

möglichst rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.<br />

134<br />

Die Aktivitäten der RAV sollen das Angebot der privaten Arbeitsvermittler ergänzen<br />

und nicht konkurrenzieren. Dieses <strong>St</strong>reben nach Zusammenarbeit manifestiert<br />

sich im AVIG, das in den Art. 85 Abs. 1 Bst. a und Art. 85b Abs. 2 eine Zusammenarbeit<br />

mit den privaten <strong>St</strong>ellenvermittlern zur Erreichung des erwähnten<br />

Ziels vorsieht. 135<br />

„Für die Realisierung dieses Zieles eignet sich eine technische Zusammenarbeit<br />

zwischen den RAV und den privaten <strong>St</strong>ellenvermittlern, mit welcher den privaten<br />

<strong>St</strong>ellenvermittlern die anonymisierten Daten der durch die RAV im AVAM erfassten<br />

<strong>St</strong>ellensuchenden 136 auf einem WWW.Server via Internet bereitgestellt<br />

wird.“ 137 Beim AVAM handelt es sich um das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung<br />

und Arbeitsmarktstatistik 138 . Die privaten Arbeitsvermittler haben seit<br />

Ende Februar 1997 Zugriff auf diese Datenbank der Profile aller <strong>St</strong>ellensuchenden.<br />

139<br />

Für diesen Zweck haben am 15.1.97 der Schweizerische Verband der Unternehmungen<br />

für Temporärarbeit und private <strong>St</strong>ellenvermittlung (SVUTA) und der Verband<br />

der Personalberatungsunternehmen der Schweiz (VPS) mit dem BIGA 140 eine<br />

„Vereinbarung betreffend der Zusammenarbeit zwischen regionalen Arbeitsvermittlungsstellen<br />

(RAV) und privaten <strong>St</strong>ellenvermittlern sowie der<br />

Zurverfügungstellung der im Informationssystem AVAM registrierten Daten 141 der<br />

134<br />

BIGA (Vereinbarung), S. 1.<br />

135<br />

BIGA (Presserohstoff), S. 2 f. sowie BIGA (Vereinbarung), S. 2 f.<br />

136<br />

Anm. der Verfasserin: Die <strong>St</strong>ellensuchenden müssen eingewilligt haben, dass ihre Daten den privaten<br />

<strong>St</strong>ellenvermittlern anonymisiert zugänglich gemacht werden (Art. 32 Abs. 4 AVG und Art. 119c<br />

Abs. 4 AVIV). BIGA (Vereinbarung), S. 7.<br />

137<br />

BIGA (Vereinbarung), S. 3.<br />

138<br />

Gemäss V-AVAM.<br />

139<br />

BIGA (Presserohstoff), S. 2 f.<br />

140<br />

Das BIGA wurde später zum BWA und ist dann im seco aufgegangen. Weitere Details dazu s. hinten<br />

im „Abkürzungsverzeichnis“. Die Aufgaben und Kompetenzen, die hier noch dem BIGA zukommen,<br />

sind durch das seco übernommen worden.<br />

141<br />

Anm. der Verfasserin: Mit Ausnahme der Datensätze mit Abmeldedaten und ohne <strong>St</strong>ellensuchende<br />

aus den Segmenten Heimarbeit, <strong>St</strong>agiaires usw. BIGA (Vereinbarung), S. 4.<br />

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