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Dissertation Nadja Germann PRo - Universität St.Gallen

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der Ausländer mit Jahres- und Niederlassungsbewilligung sowie die Bezügerquote<br />

und die städtisch/ländliche <strong>St</strong>ruktur. 522<br />

Die drei Kantone, deren Wirkungsindex sich im betrachteten Jahr gegenüber dem<br />

Vorjahr am stärksten verbessert hat, erhalten einen zusätzlichen Motivations-Bonus<br />

von 2%. Dabei werden allerdings die Kantone, deren Wirkungsindex über<br />

105% liegt, nicht berücksichtigt. 523<br />

„Für Kantone mit einem Wirkungsindex von unter 95% gilt folgendes, zeitlich<br />

über drei Jahre gestaffeltes Vorgehen:<br />

• Nach dem ersten Jahr: Analyse der Resultate und Vereinbarung geeigneter<br />

Massnahmen zwischen dem Chef der kantonalen Amtsstelle und der Direktion<br />

für Arbeit des seco;<br />

• Nach dem zweiten Jahr (sofern der Wirkungsindex des Kantons immer noch unter<br />

95 liegt): Analyse der Resultate und Vereinbarung geeigneter Massnahmen zwischen<br />

dem kantonalen Volkswirtschaftsdirektor und dem Departementschef EVD;<br />

• Für das dritte Jahr (sofern der Wirkungsindex des Kantons immer noch unter 95<br />

liegt): Vergütung von 95% der anrechenbaren Kosten.“ 524<br />

Allfällige Überschüsse, die ein Kanton durch den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes<br />

AVIG erzielt (darunter sind insbesondere die Gelder des Bundes<br />

zu verstehen, die über 100% der anrechenbaren Kosten ausmachen und welche die<br />

Kantone erhalten, deren AVIG-Vollzugsstellen einen Wirkungsindex von 101 und<br />

mehr erzielt haben), sind für die Mitarbeiter der AVIG-Vollzugsstellen oder im<br />

Rahmen der Arbeitsmarktpolitik des Kantons einzusetzen. Die Ausgleichsstelle ist<br />

über den effektiven Mitteleinsatz zu informieren. 525<br />

Zum Reporting: Die Wirkungsmessung erfolgt über das Informationssystem<br />

AVAM/ASAL. Die Ausgleichsstelle stellt dem Kanton die entsprechenden Daten<br />

zur Verfügung. 526<br />

Bei der Wirkungsmessung für das Jahr 2000 erzielte der Kanton Tessin einen unkorrigierten<br />

Wirkungsindex von 104, während der korrigierte Wirkungsindex noch<br />

97 beträgt. Der unkorrigierte sowie der korrigierte Wirkungsindex für den Kanton<br />

Solothurn beträgt 98. Der korrigierte Wirkungsindex ist das Ergebnis aus dem unkorrigierten<br />

Wirkungsindex, der um die sogenannten exogenen, d.h. nicht von den<br />

RAV beeinflussbaren, Faktoren bereinigt wurde. 527<br />

522<br />

seco (Wirkung), S. 3, Anhang.<br />

523<br />

EVD (Anpassung), S. 2.<br />

524<br />

EVD (Anpassung), S. 2.<br />

525<br />

EVD (Anpassung), S. 2.<br />

526<br />

EVD (Vereinbarung), S. 5.<br />

527<br />

seco (Wirkung), S. 3, Anhang.<br />

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