Z 325 Verkehrsberuhigte Zone - Stadt Ibbenbüren
Z 325 Verkehrsberuhigte Zone - Stadt Ibbenbüren
Z 325 Verkehrsberuhigte Zone - Stadt Ibbenbüren
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,<br />
immer häufiger werden Straßen zu<br />
verkehrsberuhigten Bereichen<br />
ausgebaut.<br />
informiert<br />
Z <strong>325</strong> VZ 326<br />
Die <strong>Stadt</strong> Ibbenbüren möchte mit diesem<br />
Informationsblatt die genaue Bedeutung der<br />
Verkehrszeichen <strong>325</strong>/326 und die Regeln erläutern, um<br />
Missverständnissen und falschem Verhalten<br />
vorzubeugen.<br />
Für verkehrsberuhigte Bereiche gelten folgende Regeln:<br />
• Kinder dürfen überall spielen.<br />
• Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite<br />
benutzen.<br />
• Alle Fahrzeuge müssen Schrittgeschwindigkeit
(4 – 5 km/h) einhalten.<br />
• Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder<br />
gefährden noch behindern. Falls erforderlich,<br />
müssen sie warten.<br />
• Fußgänger dürfen andererseits den Verkehr nicht<br />
unnötig behindern.<br />
• Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen<br />
unzulässig, ausgenommen ist das Ein- und<br />
Aussteigen sowie das Be- und Entladen.<br />
• Grundsätzlich gilt: „RECHTS VOR LINKS“<br />
Beim Verlassen eines verkehrsberuhigten Bereiches<br />
gilt:<br />
• Das Ausfahren wird nach dem<br />
Straßenverkehrsrecht wie das Verlassen eines<br />
Grundstückes gesehen.<br />
• Grundsätzlich gilt: WER DEN<br />
VERKEHRSBERUHIGTEN BEREICH VERLÄSST,<br />
MUSS WARTEN!<br />
Einzelheiten regeln die Paragraphen 10, 42 und 49 der<br />
Straßenverkehrsordnung. Nachlesbar sind sie auch im<br />
Internet unter www.verkehrsportal.de/stvo.<br />
Sollten Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen Manfred<br />
Dorn (Telefon: 0 54 51/ 931 434) vom Fachdienst<br />
Tiefbau gerne zur Verfügung.