Die Feuerstättenschau - Schornsteinfeger-Rutke
Die Feuerstättenschau - Schornsteinfeger-Rutke
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<strong>Die</strong> Feuerstättenschau<br />
Stand 06.2013<br />
Für das besonders interessierte Publikum halte ich nach der Beispiel-Bilderserie<br />
Hintergrundinformationen bereit, aber erst einmal<br />
das Wichtigste in Kürze:<br />
<strong>Die</strong> Feuerstättenschau wird vom zuständigen bevollmächtigten<br />
Bezirksschornsteinfeger seit dem Jahr 2013 zweimal in sieben Jahren durchgeführt<br />
(vormals alle 5 Jahre).<br />
Bei dieser Überprüfung werden alle Feuerungsanlagenteile und zugehörigen und<br />
eventuell beeinflussenden Einrichtungen, wie Verbrennungsluftöffnungen und<br />
Lüftungsanlagen mindestens durch äußere Inaugenscheinnahme überprüft.<br />
In der Vergangenheit war diese Überprüfung als Ergänzung zu anderen<br />
<strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten zu sehen. Es wurden somit auch Bereiche eingesehen, die<br />
beim Kehren der Schornsteine, der Immissionsschutzmessung oder<br />
Abgaswegüberprüfung nicht kontrolliert wurden. Bedingt durch die freie<br />
<strong>Schornsteinfeger</strong>wahl hat sich dies geändert. Der Bezirksschornsteinfeger kann,<br />
muss aber nicht zwangsläufig z.B. die Abgaswegüberprüfung ausführen. Im<br />
Extremfall kann dies in einer verwalteten Eigentümergemeinschaft bedeuten, dass<br />
sich jeder Eigentümer einen eigenen <strong>Schornsteinfeger</strong> für das Sondereigentum<br />
aussucht und die Verwaltung einen weiteren zur Bearbeitung des<br />
Gemeinschaftseigentums beauftragt. An diesem Beispiel wird offensichtlich, dass die<br />
Feuerstättenschau nicht mehr nur eine Ergänzung zu anderen Beurteilungen des<br />
<strong>Schornsteinfeger</strong>s ist. Sie ist eine vollständige Beurteilung der Feuerungsanlage<br />
im Bestand. Im Gegensatz zur Beurteilung von neuen oder wesentlich geänderten<br />
Feuerungsanlagen – Abnahme,erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau nur eine<br />
grobe Beurteilung. <strong>Die</strong> Bezeichnung kleine Abnahme ist fachlich zwar falsch<br />
formuliert, aber fast selbsterklärend.<br />
Sinn dieser Gebäudebegehung ist festzustellen, ob sich Veränderungen ergeben<br />
haben, welche die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können. Zum einen<br />
kann dies durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bedingt sein, zum anderen<br />
durch natürlichen Verschleiß (z.B. im Feuerraum von Einzelfeuerstätten für feste<br />
Brennstoffe), Korrosion (insbesondere an Rauchrohren) und Witterungseinflüsse<br />
(z.B. Schornsteinkopf). Aber auch durch dem bevollmächtigten<br />
Bezirksschornsteinfeger nicht mitgeteilte Feuerstättenveränderungen!<br />
<strong>Die</strong> Feuerstättenschau bildet die Grundlage zur Festsetzung des<br />
Feuerstättenbescheides. Das Ergebnis der Feuerstättenschau wird anschließend in<br />
entsprechenden Bescheinigungen dokumentiert.<br />
Rechtsbezug: <strong>Schornsteinfeger</strong>handwerksgesetz<br />
Gebührenberechnung: gemäß aktueller KÜO
Beispiele für Mängel, die bei der Feuerstättenschau festgestellt wurden:<br />
<strong>Die</strong> Feststellung dieser Mängel im Rahmen so genannter freier <strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten wäre teilweise möglich,<br />
aber in keinem der Fälle zwangsläufig gewesen.<br />
www.schornsteinfeger-rutke.de<br />
Dachdeckerarbeiten: Aus einer gemauerten<br />
Abgasanlage für einen Gas-Heizkessel<br />
mit einem lichten Querschnitt von<br />
20 cm * 20 cm wurde eine Mündung mit<br />
einer „Größe“ von 6 cm Durchmesser.<br />
Eine „übersehene“ Durchfeuchtung eines<br />
Schornsteines im Dachbodenbereich!<br />
<strong>Die</strong> Fugen lassen sich bereits mit einem<br />
Maßstab bis in den lichten Querschnitt<br />
Durch stoßen!
Der marode Schacht wurde ersatzlos entfernt.<br />
<strong>Die</strong> metallische Abgasleitung ist nun „frei<br />
schwebend“.<br />
Ein durchgerosteter Schornsteinreinigungsverschluss<br />
im Dachbodenbereich.<br />
Korrosion ist immer wieder ein Thema.<br />
Nach dem die Sanierung<br />
eines Schornsteines mit<br />
einer metallischen Abgasleitung<br />
nicht gelungen war,<br />
weil Verengungen im lichten<br />
Querschnitt dies verhinderten,<br />
wurde die Öffnung lediglich<br />
mit Tapete verschlossen!<br />
Beim Aufstocken einer Doppelhaushälfte vergaß<br />
der Maurer den Schornstein des Nachbarn, an<br />
dem zwei Gasfeuerstätten angeschlossen sind.
Wie oben angekündigt, folgen hier weitere Informationen:<br />
Historisches zur Feuerstättenschau<br />
Eine erstmalige einheitliche Regelung ergab sich durch die Verordnung über das<br />
<strong>Schornsteinfeger</strong>wesen vom 15. April 1935.<br />
Vormals gab es innerhalb des deutschen Reiches landesspezifische Regelungen, die als<br />
Brandschau oder Feuerbeschau bezeichnet wurden.<br />
Ein Gesetzentwurf von 1920 kam nicht zur Verabschiedung. <strong>Die</strong>ser macht in § 3 folgende<br />
Aussage: <strong>Die</strong> Brandschautätigkeit der Bezirksschornsteinfeger hat sich auf alle Grundstücke<br />
bzw. Gebäude mit Heiz- und Feuerungsanlagen zu erstrecken. <strong>Die</strong> Bezirksschornsteinfeger<br />
haben außerdem hierbei zu prüfen:<br />
a) die feuersichere Lagerung des Heiz- und Feuerungsmaterials;<br />
b) den feuersicheren Zustand der Bedachung, Dachlukenabschlüssen und Brandmauern;<br />
c) durch äußere Besichtigung den Zustand der Blitzableiteranlagen. Messungen sind<br />
dort vorzunehmen, wo eine fachliche Nachprüfung nicht anderweitig geregelt ist.<br />
Quelle: Der <strong>Schornsteinfeger</strong> und sein Berufswissen, 1927<br />
Regional begrenzte Regelungen gehen zurück bis ins Mittelalter. Dabei handelte es sich oft<br />
um Beurteilungs- und Prüfungsaufgaben, die im Zusammenhang mit den üblichen<br />
Kehrarbeiten durchgeführt wurden. Umfassend, aber nicht einheitlich wurden die Regelungen<br />
im Kaiserreich.<br />
In der Vergangenheit stellte die Brandsicherheit das wichtigste Beurteilungskriterium dar, die<br />
Beurteilung der Betriebssicherheit, hier insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden<br />
Verbrennungsluftversorgung rückte spätestens seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1978<br />
immer mehr in den Vordergrund (Erhöhung der Gebäudedichtheit) und ist heute eines der<br />
häufigsten zu lösenden Probleme. Besonders bemerkenswert ist, dass eine Begutachtung und<br />
Beratung hinsichtlich des Brennstoffverbrauches nicht erst mit den Regelungen der<br />
Energieeinsparverordnung und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung erfolgte, sondern<br />
ähnliche Aufgaben an den <strong>Schornsteinfeger</strong> bereits im 18. Jahrhundert vergeben wurden.<br />
Kosten:<br />
Da es sich bei der Feuerstättenschau um eine „hoheitliche Tätigkeit“, auch<br />
„Vorbehaltsaufgabe“ genannt, handelt, werden Gebühren erhoben. <strong>Die</strong>se sind<br />
geregelt durch die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen<br />
(Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO).<br />
Für die von mir bearbeiteten Gebäude erhalten Sie eine spezifizierte Rechnung zu<br />
den einzelnen bei der Feuerstättenschau ausgeführten Tätigkeiten.<br />
Preisbeispiel zur Feuerstättenschau:<br />
Da ich die Gebührenordnung als Lektüre für sehr ermüdend halte, hier nur dieses eine Beispiel.<br />
Ein Zweifamilienhaus mit je einem Gas-Kombiwasserheizer je Wohnung und je<br />
einem Kaminofen, der an einem eigenen Schornstein angeschlossen ist. <strong>Die</strong>
Höhe der Abgasanlagen beträgt je 10 m. Es werden zum gleichen Zeitpunkt keine<br />
weiteren <strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten ausgeführt. Es entstehen keine zusätzlichen<br />
Kosten durch mehrfache Anmeldung, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen o. ä.<br />
Leistungsbezeichnung Kosten in €<br />
inkl. Mwst.<br />
Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit 14,62<br />
Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit 5,00<br />
Beurteilung von Abgasanlagen (-gruppen) je angefangenen Meter 24,99<br />
(hier für insgesamt zwanzig Meter)<br />
Zuschlag je Feuerstätte (4*6 Arbeitswerte) 29,99<br />
Überprüfung des Feuchtegehaltes fester Brennstoffe (2*6 Arbeitswerte) 14,99<br />
Summe: 89,59<br />
Bedingt durch die Anordnung der Abgasanlagen können sich andere Werte im<br />
Bereich der Abgasanlagenbeurteilung ergeben. Abhängig davon ob Arbeiten gemäß<br />
EnEV oder 1.BImSchV noch nicht erledigt sind, können hier weitere Kosten<br />
entstehen. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass keine weiteren<br />
<strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten zum gleichen Zeitpunkt ausgeführt werden. Sollte dies in<br />
der Praxis anders sein, können sich erhebliche Kosteneinsparungen ergeben.<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
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