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Die Feuerstättenschau - Schornsteinfeger-Rutke

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<strong>Die</strong> Feuerstättenschau<br />

Stand 06.2013<br />

Für das besonders interessierte Publikum halte ich nach der Beispiel-Bilderserie<br />

Hintergrundinformationen bereit, aber erst einmal<br />

das Wichtigste in Kürze:<br />

<strong>Die</strong> Feuerstättenschau wird vom zuständigen bevollmächtigten<br />

Bezirksschornsteinfeger seit dem Jahr 2013 zweimal in sieben Jahren durchgeführt<br />

(vormals alle 5 Jahre).<br />

Bei dieser Überprüfung werden alle Feuerungsanlagenteile und zugehörigen und<br />

eventuell beeinflussenden Einrichtungen, wie Verbrennungsluftöffnungen und<br />

Lüftungsanlagen mindestens durch äußere Inaugenscheinnahme überprüft.<br />

In der Vergangenheit war diese Überprüfung als Ergänzung zu anderen<br />

<strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten zu sehen. Es wurden somit auch Bereiche eingesehen, die<br />

beim Kehren der Schornsteine, der Immissionsschutzmessung oder<br />

Abgaswegüberprüfung nicht kontrolliert wurden. Bedingt durch die freie<br />

<strong>Schornsteinfeger</strong>wahl hat sich dies geändert. Der Bezirksschornsteinfeger kann,<br />

muss aber nicht zwangsläufig z.B. die Abgaswegüberprüfung ausführen. Im<br />

Extremfall kann dies in einer verwalteten Eigentümergemeinschaft bedeuten, dass<br />

sich jeder Eigentümer einen eigenen <strong>Schornsteinfeger</strong> für das Sondereigentum<br />

aussucht und die Verwaltung einen weiteren zur Bearbeitung des<br />

Gemeinschaftseigentums beauftragt. An diesem Beispiel wird offensichtlich, dass die<br />

Feuerstättenschau nicht mehr nur eine Ergänzung zu anderen Beurteilungen des<br />

<strong>Schornsteinfeger</strong>s ist. Sie ist eine vollständige Beurteilung der Feuerungsanlage<br />

im Bestand. Im Gegensatz zur Beurteilung von neuen oder wesentlich geänderten<br />

Feuerungsanlagen – Abnahme,erfolgt im Rahmen der Feuerstättenschau nur eine<br />

grobe Beurteilung. <strong>Die</strong> Bezeichnung kleine Abnahme ist fachlich zwar falsch<br />

formuliert, aber fast selbsterklärend.<br />

Sinn dieser Gebäudebegehung ist festzustellen, ob sich Veränderungen ergeben<br />

haben, welche die Betriebs- und Brandsicherheit beeinträchtigen können. Zum einen<br />

kann dies durch Renovierungs- und Sanierungsarbeiten bedingt sein, zum anderen<br />

durch natürlichen Verschleiß (z.B. im Feuerraum von Einzelfeuerstätten für feste<br />

Brennstoffe), Korrosion (insbesondere an Rauchrohren) und Witterungseinflüsse<br />

(z.B. Schornsteinkopf). Aber auch durch dem bevollmächtigten<br />

Bezirksschornsteinfeger nicht mitgeteilte Feuerstättenveränderungen!<br />

<strong>Die</strong> Feuerstättenschau bildet die Grundlage zur Festsetzung des<br />

Feuerstättenbescheides. Das Ergebnis der Feuerstättenschau wird anschließend in<br />

entsprechenden Bescheinigungen dokumentiert.<br />

Rechtsbezug: <strong>Schornsteinfeger</strong>handwerksgesetz<br />

Gebührenberechnung: gemäß aktueller KÜO


Beispiele für Mängel, die bei der Feuerstättenschau festgestellt wurden:<br />

<strong>Die</strong> Feststellung dieser Mängel im Rahmen so genannter freier <strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten wäre teilweise möglich,<br />

aber in keinem der Fälle zwangsläufig gewesen.<br />

www.schornsteinfeger-rutke.de<br />

Dachdeckerarbeiten: Aus einer gemauerten<br />

Abgasanlage für einen Gas-Heizkessel<br />

mit einem lichten Querschnitt von<br />

20 cm * 20 cm wurde eine Mündung mit<br />

einer „Größe“ von 6 cm Durchmesser.<br />

Eine „übersehene“ Durchfeuchtung eines<br />

Schornsteines im Dachbodenbereich!<br />

<strong>Die</strong> Fugen lassen sich bereits mit einem<br />

Maßstab bis in den lichten Querschnitt<br />

Durch stoßen!


Der marode Schacht wurde ersatzlos entfernt.<br />

<strong>Die</strong> metallische Abgasleitung ist nun „frei<br />

schwebend“.<br />

Ein durchgerosteter Schornsteinreinigungsverschluss<br />

im Dachbodenbereich.<br />

Korrosion ist immer wieder ein Thema.<br />

Nach dem die Sanierung<br />

eines Schornsteines mit<br />

einer metallischen Abgasleitung<br />

nicht gelungen war,<br />

weil Verengungen im lichten<br />

Querschnitt dies verhinderten,<br />

wurde die Öffnung lediglich<br />

mit Tapete verschlossen!<br />

Beim Aufstocken einer Doppelhaushälfte vergaß<br />

der Maurer den Schornstein des Nachbarn, an<br />

dem zwei Gasfeuerstätten angeschlossen sind.


Wie oben angekündigt, folgen hier weitere Informationen:<br />

Historisches zur Feuerstättenschau<br />

Eine erstmalige einheitliche Regelung ergab sich durch die Verordnung über das<br />

<strong>Schornsteinfeger</strong>wesen vom 15. April 1935.<br />

Vormals gab es innerhalb des deutschen Reiches landesspezifische Regelungen, die als<br />

Brandschau oder Feuerbeschau bezeichnet wurden.<br />

Ein Gesetzentwurf von 1920 kam nicht zur Verabschiedung. <strong>Die</strong>ser macht in § 3 folgende<br />

Aussage: <strong>Die</strong> Brandschautätigkeit der Bezirksschornsteinfeger hat sich auf alle Grundstücke<br />

bzw. Gebäude mit Heiz- und Feuerungsanlagen zu erstrecken. <strong>Die</strong> Bezirksschornsteinfeger<br />

haben außerdem hierbei zu prüfen:<br />

a) die feuersichere Lagerung des Heiz- und Feuerungsmaterials;<br />

b) den feuersicheren Zustand der Bedachung, Dachlukenabschlüssen und Brandmauern;<br />

c) durch äußere Besichtigung den Zustand der Blitzableiteranlagen. Messungen sind<br />

dort vorzunehmen, wo eine fachliche Nachprüfung nicht anderweitig geregelt ist.<br />

Quelle: Der <strong>Schornsteinfeger</strong> und sein Berufswissen, 1927<br />

Regional begrenzte Regelungen gehen zurück bis ins Mittelalter. Dabei handelte es sich oft<br />

um Beurteilungs- und Prüfungsaufgaben, die im Zusammenhang mit den üblichen<br />

Kehrarbeiten durchgeführt wurden. Umfassend, aber nicht einheitlich wurden die Regelungen<br />

im Kaiserreich.<br />

In der Vergangenheit stellte die Brandsicherheit das wichtigste Beurteilungskriterium dar, die<br />

Beurteilung der Betriebssicherheit, hier insbesondere hinsichtlich einer ausreichenden<br />

Verbrennungsluftversorgung rückte spätestens seit der ersten Wärmeschutzverordnung 1978<br />

immer mehr in den Vordergrund (Erhöhung der Gebäudedichtheit) und ist heute eines der<br />

häufigsten zu lösenden Probleme. Besonders bemerkenswert ist, dass eine Begutachtung und<br />

Beratung hinsichtlich des Brennstoffverbrauches nicht erst mit den Regelungen der<br />

Energieeinsparverordnung und der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung erfolgte, sondern<br />

ähnliche Aufgaben an den <strong>Schornsteinfeger</strong> bereits im 18. Jahrhundert vergeben wurden.<br />

Kosten:<br />

Da es sich bei der Feuerstättenschau um eine „hoheitliche Tätigkeit“, auch<br />

„Vorbehaltsaufgabe“ genannt, handelt, werden Gebühren erhoben. <strong>Die</strong>se sind<br />

geregelt durch die Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen<br />

(Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO).<br />

Für die von mir bearbeiteten Gebäude erhalten Sie eine spezifizierte Rechnung zu<br />

den einzelnen bei der Feuerstättenschau ausgeführten Tätigkeiten.<br />

Preisbeispiel zur Feuerstättenschau:<br />

Da ich die Gebührenordnung als Lektüre für sehr ermüdend halte, hier nur dieses eine Beispiel.<br />

Ein Zweifamilienhaus mit je einem Gas-Kombiwasserheizer je Wohnung und je<br />

einem Kaminofen, der an einem eigenen Schornstein angeschlossen ist. <strong>Die</strong>


Höhe der Abgasanlagen beträgt je 10 m. Es werden zum gleichen Zeitpunkt keine<br />

weiteren <strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten ausgeführt. Es entstehen keine zusätzlichen<br />

Kosten durch mehrfache Anmeldung, Arbeiten an Sonn- und Feiertagen o. ä.<br />

Leistungsbezeichnung Kosten in €<br />

inkl. Mwst.<br />

Grundwert je Gebäude einschließlich der ersten Nutzungseinheit 14,62<br />

Grundwert für jede weitere Nutzungseinheit 5,00<br />

Beurteilung von Abgasanlagen (-gruppen) je angefangenen Meter 24,99<br />

(hier für insgesamt zwanzig Meter)<br />

Zuschlag je Feuerstätte (4*6 Arbeitswerte) 29,99<br />

Überprüfung des Feuchtegehaltes fester Brennstoffe (2*6 Arbeitswerte) 14,99<br />

Summe: 89,59<br />

Bedingt durch die Anordnung der Abgasanlagen können sich andere Werte im<br />

Bereich der Abgasanlagenbeurteilung ergeben. Abhängig davon ob Arbeiten gemäß<br />

EnEV oder 1.BImSchV noch nicht erledigt sind, können hier weitere Kosten<br />

entstehen. In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass keine weiteren<br />

<strong>Schornsteinfeger</strong>arbeiten zum gleichen Zeitpunkt ausgeführt werden. Sollte dies in<br />

der Praxis anders sein, können sich erhebliche Kosteneinsparungen ergeben.<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

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