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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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12. 98 b/c Funktionsabformung ist nur bei bis zu 3 Restzähnen eine Vertragsleistung.<br />

In dem Festzuschuss 3.1 Modellgussprothese sind jedoch generell<br />

98 b/c enthalten. Ist ab 2005 trotzdem die Funktionsabformung eine<br />

Leistung, die auf Muster 1 abgerechnet werden kann?<br />

Nein. Die Funktionsabformung ist in diesen Fällen ab 2005 als Teil der Regelversorgung nach Bema-Nr.<br />

98 b/c abzurechnen.<br />

13. Bei Befund 1.3: keine 19 möglich?<br />

Der Befund 1.3 kann allein nicht zur Ausführung gelangen, es handelt sich um einen sog. Verblendzuschlag!<br />

Die Nr. 19 ist den Befunden der Nrn. 1.1 und 1.2 als Regelversorgung hinterlegt.<br />

14. Befunde 1.1, 1.2, 1.3 / Sind hier wirklich die Positionen 7b und 98a abrechenbar?<br />

Wenn die Position 7b aus Planungsgründen erforderlich ist - es kann ja ggf. 14 x 1.1 vorliegen, dann<br />

ist sie auch abrechenbar. Die Position 98a ist abrechenbar, wenn ein konfektionierter Löffel nicht<br />

ausreicht (siehe ZE-Richtlinien); dies ist bei einer Einzelkrone nie der Fall.<br />

15. Welche GOZ-Leistungen können bei gleichartigem Zahnersatz zusätzlich<br />

berechnet werden? Beispiel: bei 14, 15 und 16 KM zusätzlich GOZ Abformung<br />

neben 98a?<br />

Nein. Das von Ihnen genannte Beispiel ist als gleichartige Versorgung mit FZ 3x 1.1 und 2x 1.3 zu<br />

qualifizieren. Der individuelle Löffel bleibt Teil der Regelversorgung und ist nach Bema-Nr. 98 a abzurechnen,<br />

sofern die Abrechnungsbestimmungen des Bema eingehalten werden.<br />

16. Welcher Festzuschuss wird angesetzt für Prothesen zum Verschluss extraoraler<br />

Weichteildefekte, Obturatoren, Resektionsprothesen und Epithesen<br />

(Bema-Nrn. 101a/b, 102, 103a-c und 104a/b) ab 01.01.2005?<br />

Diese Versorgungen nehmen nicht am befundbezogenen Festzuschusssystem teil, sondern werden<br />

ab 01.01.2005 nach dem Bema-Teil 2 abgerechnet.<br />

17. Sind nachträgliche Leistungen, z. B. Bema-Nrn. 18a/b oder 19 weiterhin<br />

nicht genehmigungspflichtig?<br />

Das ist zutreffend. Zu beachten sind jedoch nach wie vor die einschlägigen Abrechnungsbestimmungen<br />

des Bema.<br />

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