festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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21. Adhäsivbrücken bei über 20-Jährigen<br />
Argumentationslinie 1: Die Partner im gemeinsamen Bundesausschuss haben Adhäsivbrücken<br />
bei Erwachsenen (im Gegensatz zu beispielsweise keramisch vollverblendeten Kronen und Brücken)<br />
nicht als anerkannte Methode bezeichnet. Vor diesem Hintergrund stellen Adhäsivbrücken<br />
bei Erwachsenen eine Leistung dar, für die keine Befunde für Festzuschüsse zum Ansatz kommen.<br />
Argumentationslinie 2: Gemäß der Befundsituation ist hier der Festzuschuss 2.1 anzusetzen. Die<br />
Adhäsivbrücke ist in diesen Fällen eine gleichartige Versorgung.<br />
Grundlage:<br />
Abrechnungsbestimmung Nr. 2 zur Leistungs-Nr. 91<br />
Gemeinsame Erklärung der KZBV und der Spitzenverbände zur Anerkennung bereits angewandter<br />
Methoden<br />
Anmerkung:<br />
SpiV: Argumentationslinie 1<br />
KZBV: Argumentationslinie 2<br />
Kommentierung des Vorstandes:<br />
Festzuschuss 2.1<br />
B<br />
R<br />
22. Ist bei folgendem Befund die prothetische Versorgung durch Brücken oder<br />
die Modellgussprothese die Regelversorgung?<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
f e e f f<br />
TP K B K KV BV BV KV KV BV K B K<br />
Da im vorliegenden Behandlungsfall mehr als 4 Zähne im Kiefer fehlen, ist ein Festzuschuss nach<br />
Nr. 3.1 anzusetzen. Die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz ist andersartig.<br />
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