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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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21. Adhäsivbrücken bei über 20-Jährigen<br />

Argumentationslinie 1: Die Partner im gemeinsamen Bundesausschuss haben Adhäsivbrücken<br />

bei Erwachsenen (im Gegensatz zu beispielsweise keramisch vollverblendeten Kronen und Brücken)<br />

nicht als anerkannte Methode bezeichnet. Vor diesem Hintergrund stellen Adhäsivbrücken<br />

bei Erwachsenen eine Leistung dar, für die keine Befunde für Festzuschüsse zum Ansatz kommen.<br />

Argumentationslinie 2: Gemäß der Befundsituation ist hier der Festzuschuss 2.1 anzusetzen. Die<br />

Adhäsivbrücke ist in diesen Fällen eine gleichartige Versorgung.<br />

Grundlage:<br />

Abrechnungsbestimmung Nr. 2 zur Leistungs-Nr. 91<br />

Gemeinsame Erklärung der KZBV und der Spitzenverbände zur Anerkennung bereits angewandter<br />

Methoden<br />

Anmerkung:<br />

SpiV: Argumentationslinie 1<br />

KZBV: Argumentationslinie 2<br />

Kommentierung des Vorstandes:<br />

Festzuschuss 2.1<br />

B<br />

R<br />

22. Ist bei folgendem Befund die prothetische Versorgung durch Brücken oder<br />

die Modellgussprothese die Regelversorgung?<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

f e e f f<br />

TP K B K KV BV BV KV KV BV K B K<br />

Da im vorliegenden Behandlungsfall mehr als 4 Zähne im Kiefer fehlen, ist ein Festzuschuss nach<br />

Nr. 3.1 anzusetzen. Die Versorgung mit festsitzendem Zahnersatz ist andersartig.<br />

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