festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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19. Stellt die „Inlaybrücke“ noch eine anerkannte Behandlungsmethode dar<br />
und löst sie einen Festzuschuss aus?<br />
Die Partner im gemeinsamen Bundesausschuss haben Inlaybrücken nicht als anerkannte Methode<br />
bezeichnet. Vor diesem Hintergrund stellen Inlaybrücken eine Leistung dar, für die keine Befunde<br />
für Festzuschüsse zum Ansatz kommen.<br />
Grundlage:<br />
Abrechnungsbestimmung Nr. 2 zur Leistungs-Nr. 91 Gemeinsame Erklärung der KZBV und der<br />
Spitzenverbände zur Anerkennung bereits angewandter Methoden<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
Kommentierung des Vorstandes:<br />
Inlaybrücken sind seit dem 1.1.2004 nicht mehr richtliniengemäß. Durch die ausdrückliche Herausnahme<br />
wird zum Ausdruck gebracht, dass sie im Rahmen der GKV-Kriterien nicht mehr den<br />
Grundsätzen der Zweckmäßigkeit (zahnmedizinisch) entsprechen. Mithin lösen sie keinen Festzuschuss<br />
aus. Dies gilt auch, wenn nur ein Pfeilerzahn mit einem Inlay versehen wird.<br />
20. Komposit-Vollverblendung bei festsitzendem Zahnersatz<br />
Die Partner im gemeinsamen Bundesausschuss haben Vollverblendungen mit Komposit oder<br />
Kunststoff nicht als anerkannte Methode bezeichnet.<br />
Vor diesem Hintergrund stellen Komposit-Vollverblendungen in der Regel eine Leistung dar, für die<br />
keine Befunde für Festzuschüsse zum Ansatz kommen; Ausnahme: Sekundärteleskope<br />
Grundlage:<br />
Abrechnungsbestimmung Nr. 2 zur Leistungs-Nr. 91<br />
Gemeinsame Erklärung der KZBV und der Spitzenverbände zur Anerkennung bereits angewandter<br />
Methoden<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
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