festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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2. Zahnbegrenzte Lücke mit höchstens vier fehlenden Zähnen<br />
1. Befund OK z. B.<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
f ww f f ww ww f f ww<br />
Befund: 2 x 2.2, aber Patient wünscht Modellgussprothese.<br />
Wie wird hier die Bezuschussung geregelt, was wird beantragt: 2.2 oder<br />
3.1?<br />
Anzusetzen ist 2 x der Festzuschuss 2.2 plus 4 x 2.7; die Versorgung mit einer Modellgussprothese<br />
ist in diesem Fall andersartig. (siehe Ausführungen zu Frage 1.14.)<br />
2. Brückenversorgung karies- und füllungsfreie Nachbarzähne: Gilt zukünftig<br />
„Zahnerhalt“ vor „Zahnersatz“? Ist Regelversorgung dann Modellguss?<br />
Der Befund ist in dieser Situation eine zahnbegrenzte Lücke im Sinne der Befunde Nrn. 2.1 bis 2.5.<br />
Regelversorgung ist mithin nicht die Modellgussprothese, sondern festsitzender Zahnersatz. Ob die<br />
Zähne Karies- und füllungsfrei sind, spielt hierbei grundsätzlich keine Rolle.<br />
3. Fällt bei einer Brücke für die Ankerzähne auch ein Festzuschuss nach Nr.<br />
1.1 an?<br />
Nein, dies ergibt sich aus den als Regelversorgung hinterlegten BEMA-Leistungen zu den Befunden<br />
2.1 bis 2.6. Zusätzlich verweisen wir auf die Kombinationstabellen.<br />
4. Ist es richtig: Neue Brücke 13 – 23, vorhandene Brücke 24, 25-27 und 14,<br />
15-17; trotzdem Brücke möglich, da vorhandene funktionstüchtige Seitenzahnbrücken<br />
nicht Überschreitung von 4 Zähnen je Kiefer bedeuten?<br />
Ja. Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen<br />
Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die<br />
Funktionstüchtigkeit wiederhergestellt werden kann (Abschnitt A Nr. 1 Abs. 2 der Festzuschuss-<br />
Richtlinien). Dies gilt für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz, Kombinationsversorgungen<br />
und Suprakonstruktionen. Vorliegend kommen daher folgende Festzuschüsse zum Ansatz: 1 x<br />
2.4, 6 x 2.7, ggf. 2.6.<br />
5. Zahnbegrenzte Einzelzahnlücke bei intakten Nachbarzähnen: Welcher<br />
Festzuschussbefund?<br />
In diesem Fall kommt immer ein Festzuschuss nach Nr. 2.1 und ggf. zusätzlich ein Festzuschuss<br />
nach Nr. 2.7 zum Ansatz.<br />
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