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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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a)<br />

B<br />

R<br />

TP<br />

11. Anstatt einer festsitzenden Brücke soll eine Modellgussprothese mit<br />

Klammern angefertigt werden. Muss dies als andersartige Versorgung abgerechnet<br />

werden?<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

f f f f f f<br />

K B B KV KV B B K<br />

H E E H H E E H<br />

Diese Versorgung muss auf jeden Fall als andersartige Versorgung direkt mit dem Patienten abgerechnet<br />

werden. Bei vier fehlenden Zähnen in einem Kiefer sind festsitzende Brücken die Regelversorgung.<br />

Entscheidet sich der Patient für eine herausnehmbare Modellgussprothese, wechselt die Versorgungsart<br />

in die Andersartigkeit. Das Honorar wird nach GOZ berechnet.<br />

b)<br />

B<br />

R<br />

TP<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

f f f f f f<br />

H E E H H E E H<br />

Hier wird eine abweichende Versorgung als Regelversorgung angenommen, da die Zahnersatz-<br />

Richtlinien nicht erfüllt sind. Nach Befund würde dem Patienten eine festsitzende Brückenversorgung<br />

zustehen (2 x Festzuschuss 2.2). Wegen unzureichender parodontaler Belastbarkeit der Zähne<br />

im UK wurde hier das Behandlungsziel neu bestimmt und somit ein herausnehmbarer Modellguss<br />

als Regelversorgung angegeben (ZE-Richtlinie 23). Der Patient erhält deshalb nur den Festzuschuss<br />

3.1. Das Honorar wird nach BEMA berechnet.<br />

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