festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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a)<br />
B<br />
R<br />
TP<br />
11. Anstatt einer festsitzenden Brücke soll eine Modellgussprothese mit<br />
Klammern angefertigt werden. Muss dies als andersartige Versorgung abgerechnet<br />
werden?<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
f f f f f f<br />
K B B KV KV B B K<br />
H E E H H E E H<br />
Diese Versorgung muss auf jeden Fall als andersartige Versorgung direkt mit dem Patienten abgerechnet<br />
werden. Bei vier fehlenden Zähnen in einem Kiefer sind festsitzende Brücken die Regelversorgung.<br />
Entscheidet sich der Patient für eine herausnehmbare Modellgussprothese, wechselt die Versorgungsart<br />
in die Andersartigkeit. Das Honorar wird nach GOZ berechnet.<br />
b)<br />
B<br />
R<br />
TP<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
f f f f f f<br />
H E E H H E E H<br />
Hier wird eine abweichende Versorgung als Regelversorgung angenommen, da die Zahnersatz-<br />
Richtlinien nicht erfüllt sind. Nach Befund würde dem Patienten eine festsitzende Brückenversorgung<br />
zustehen (2 x Festzuschuss 2.2). Wegen unzureichender parodontaler Belastbarkeit der Zähne<br />
im UK wurde hier das Behandlungsziel neu bestimmt und somit ein herausnehmbarer Modellguss<br />
als Regelversorgung angegeben (ZE-Richtlinie 23). Der Patient erhält deshalb nur den Festzuschuss<br />
3.1. Das Honorar wird nach BEMA berechnet.<br />
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