festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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13.11.2012 Aufrufe

10. Wie erfolgt die Vereinbarung und Abrechnung von funktionsanalytischen Leistungen (GOZ 800 ff)? Funktionsanalytische Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der Patient erhält hierfür keinen Festzuschuss. Daher werden diese Leistungen nicht auf dem GKV-Heil- und Kostenplan eingetragen und abgerechnet. Werden diese Leistungen für notwendig erachtet, empfehlen wir Ihnen, mit dem Patienten eine Vereinbarung über außervertragliche Leistungen nach § 4 Abs. 5 BMV-Z oder § 7 Abs. 7 des VdAK- Vertrages abzuschließen. Sie sollten dann einen separaten Heil- und Kostenplan auf der Grundlage der GOZ erstellen. In diesem Fall sollten Sie sich vom Patienten bestätigen lassen, dass er mit der Leistungserbringung einverstanden ist, die Kosten übernimmt und dass hierfür keine Zuschüsse von der Krankenkasse anfallen. Bei der Berechnung sind die Anforderungen des § 10 GOZ an eine Rechnungslegung zu erfüllen, damit die Liquidation fällig wird. Achtung: FAL-Leistungen machen aus einer Regelversorgung keine gleich- oder andersartige Versorgung. - 93 -

a) B R TP 11. Anstatt einer festsitzenden Brücke soll eine Modellgussprothese mit Klammern angefertigt werden. Muss dies als andersartige Versorgung abgerechnet werden? 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 f f f f f f K B B KV KV B B K H E E H H E E H Diese Versorgung muss auf jeden Fall als andersartige Versorgung direkt mit dem Patienten abgerechnet werden. Bei vier fehlenden Zähnen in einem Kiefer sind festsitzende Brücken die Regelversorgung. Entscheidet sich der Patient für eine herausnehmbare Modellgussprothese, wechselt die Versorgungsart in die Andersartigkeit. Das Honorar wird nach GOZ berechnet. b) B R TP 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 f f f f f f H E E H H E E H Hier wird eine abweichende Versorgung als Regelversorgung angenommen, da die Zahnersatz- Richtlinien nicht erfüllt sind. Nach Befund würde dem Patienten eine festsitzende Brückenversorgung zustehen (2 x Festzuschuss 2.2). Wegen unzureichender parodontaler Belastbarkeit der Zähne im UK wurde hier das Behandlungsziel neu bestimmt und somit ein herausnehmbarer Modellguss als Regelversorgung angegeben (ZE-Richtlinie 23). Der Patient erhält deshalb nur den Festzuschuss 3.1. Das Honorar wird nach BEMA berechnet. - 94 -

10. Wie erfolgt die Vereinbarung und Abrechnung von funktionsanalytischen<br />

Leistungen (GOZ 800 ff)?<br />

Funktionsanalytische Leistungen sind nicht Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV), der Patient erhält hierfür keinen Festzuschuss. Daher werden diese<br />

Leistungen nicht auf dem GKV-Heil- und Kostenplan eingetragen und abgerechnet.<br />

Werden diese Leistungen für notwendig erachtet, empfehlen wir Ihnen, mit dem Patienten eine Vereinbarung<br />

über außervertragliche Leistungen nach § 4 Abs. 5 BMV-Z oder § 7 Abs. 7 des VdAK-<br />

Vertrages abzuschließen. Sie sollten dann einen separaten Heil- und Kostenplan auf der Grundlage<br />

der GOZ erstellen. In diesem Fall sollten Sie sich vom Patienten bestätigen lassen, dass er mit<br />

der Leistungserbringung einverstanden ist, die Kosten übernimmt und dass hierfür keine Zuschüsse<br />

von der Krankenkasse anfallen.<br />

Bei der Berechnung sind die Anforderungen des § 10 GOZ an eine Rechnungslegung zu erfüllen,<br />

damit die Liquidation fällig wird.<br />

Achtung: FAL-Leistungen machen aus einer Regelversorgung keine gleich- oder andersartige Versorgung.<br />

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