festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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16. Auf dem neuen HKP-Vordruck ist auf dem roten Durchschlag keine Patienten-Erklärung für die Zahlung des Eigenanteils vorgesehen. Ist dies nicht mehr notwendig? Da dieses Feld aus Platzgründen weggefallen ist, empfehlen wir Ihnen, sich in geeigneter (schriftlicher) Form vom Patienten bestätigen zu lassen, dass er sich verpflichtet, die von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten zu zahlen. 17. Kann bei einer vollverblendeten Krone, trotz Mehrleistung gegenüber dem Bema, eine Abrechnung des zahnärztlichen Honorars nach Bema erfolgen, um den Verwaltungsaufwand in der Praxis geringer zu halten? Bei Mehrleistungen (gleichartige Versorgung), wie in Ihrem Beispiel die vollverblendete Krone, hat die Rechnungsstellung hierfür nach den Maßgaben der GOZ zu erfolgen. Eine Abrechnung nach Bema bei dieser über die Kassenleistung hinausgehenden Behandlungsmaßnahme ist nicht möglich. Die Laborleistungen können hingegen nach BEB, BEL II und Nicht-BEL angesetzt werden, jedoch nur im ortsüblichen Rahmen. 18. Muss der Patient auf dem HKP unterschreiben, wenn eine Wiederherstellungsmaßnahme ohne Bewilligung durch die Krankenkasse abgerechnet wird? Ja, mit der Unterschrift bestätigt der Patient, dass er bei der angegebenen Krankenkasse versichert ist. 19. Muss der Zahnarzt neben den abzurechnenden Festzuschüssen auch die einzelnen EURO-Beträge unter IV. Zuschussfestsetzung eintragen, wenn ein HKP für eine Wiederherstellung ohne Genehmigung der Kasse abgerechnet werden soll? Ja, diese Einzelbeträge sind notwendig, um den abgerechneten Gesamt-Festzuschuss nachvollziehen zu können. Weitere Eintragungen durch den Zahnarzt sind in diesem Feld nicht statthaft. In Fällen, in denen eine Bewilligung durch die Krankenkasse erforderlich ist (6.1 bei Ersatzkassen), darf eine Eintragung im Feld IV Zuschussfestsetzung durch den Zahnarzt nicht erfolgen. - 89 -
20. Ist die Angabe des GOZ-Steigerungsfaktors auf dem Therapieplan erforderlich? Nein, auf dem Therapieplan ist nach Auffassung der KZV kein GOZ-Steigerungsfaktor anzugeben. Bei der Abrechnung der gleichartigen und/oder andersartigen Versorgung muss die Rechnung den Maßgaben der korrekten Rechnungserstellung nach der GOZ entsprechen und mithin auch die Steigerungsfaktoren beinhalten. 21. Wie erfolgt die Dokumentation der privat vereinbarten Kosten? Immer häufiger wird die Frage an die KZV herangetragen, welches Formular der Patient unterschreiben soll. Wenn bei der Behandlung Leistungen anfallen, deren Kosten er selber tragen muss. In diesem Fall kann noch keinen rechtssichere Aussage getroffen werden, da das Bundesschiedsamt noch nicht über die Frage entschieden hat. Das Bundesschiedsamt hat sich am 02.03.2005 ohne Entscheidung vertagt und wird am 01.06.2005 erneut zusammentreten. Bis zur endgültigen Klärung der Frage möchten wir Ihnen daher empfehlen, die alten Formulare nach § 4 Absatz 5b BMV-Z bzw. § 8 Ziffer 3 VdAK/AEV-Vertrag a.F. (jetzt § 7 Absatz 7 EKV-Z n.F.) einzusetzen und die Aufklärung des Patienten auch hinsichtlich der Kosten detailliert zu dokumentieren. - 90 -
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für die Zahlung des Eigenanteils vorgesehen. Ist dies nicht<br />
mehr notwendig?<br />
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Form vom Patienten bestätigen zu lassen, dass er sich verpflichtet, die von der Krankenkasse<br />
nicht übernommenen Kosten zu zahlen.<br />
17. Kann bei einer vollverblendeten Krone, trotz Mehrleistung gegenüber dem<br />
Bema, eine Abrechnung des zahnärztlichen Honorars nach Bema erfolgen,<br />
um den Verwaltungsaufwand in der Praxis geringer zu halten?<br />
Bei Mehrleistungen (gleichartige Versorgung), wie in Ihrem Beispiel die vollverblendete Krone, hat<br />
die Rechnungsstellung hierfür nach den Maßgaben der GOZ zu erfolgen. Eine Abrechnung nach<br />
Bema bei dieser über die Kassenleistung hinausgehenden Behandlungsmaßnahme ist nicht möglich.<br />
Die Laborleistungen können hingegen nach BEB, BEL II und Nicht-BEL angesetzt werden,<br />
jedoch nur im ortsüblichen Rahmen.<br />
18. Muss der Patient auf dem HKP unterschreiben, wenn eine Wiederherstellungsmaßnahme<br />
ohne Bewilligung durch die Krankenkasse abgerechnet<br />
wird?<br />
Ja, mit der Unterschrift bestätigt der Patient, dass er bei der angegebenen Krankenkasse versichert<br />
ist.<br />
19. Muss der Zahnarzt neben den abzurechnenden Festzuschüssen auch die<br />
einzelnen EURO-Beträge unter IV. Zuschussfestsetzung eintragen, wenn<br />
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werden soll?<br />
Ja, diese Einzelbeträge sind notwendig, um den abgerechneten Gesamt-Festzuschuss nachvollziehen<br />
zu können. Weitere Eintragungen durch den Zahnarzt sind in diesem Feld nicht statthaft. In<br />
Fällen, in denen eine Bewilligung durch die Krankenkasse erforderlich ist (6.1 bei Ersatzkassen),<br />
darf eine Eintragung im Feld IV Zuschussfestsetzung durch den Zahnarzt nicht erfolgen.<br />
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