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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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8. Nicht vollendete Leistungen (Teilleistungen)<br />

1. Sind Langzeitprovisorien als Teilleistungen abrechnungsfähig?<br />

Langzeitprovisorien für Kronen oder Brücken können nicht als Teilleistungen bezuschusst und abgerechnet<br />

werden, wenn danach noch eine definitive Krone oder Brücke eingegliedert wird.<br />

Sofern es jedoch nach Anfertigung des Provisoriums nicht zur Eingliederung der definitiven Krone<br />

kommt, handelt es sich um eine nicht vollendete Behandlung; hierbei ist eine Befund nach Befundklasse<br />

8 (Teilleistungen) ansetzbar.<br />

Anmerkung<br />

Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />

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