festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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8. Nicht vollendete Leistungen (Teilleistungen)<br />
1. Sind Langzeitprovisorien als Teilleistungen abrechnungsfähig?<br />
Langzeitprovisorien für Kronen oder Brücken können nicht als Teilleistungen bezuschusst und abgerechnet<br />
werden, wenn danach noch eine definitive Krone oder Brücke eingegliedert wird.<br />
Sofern es jedoch nach Anfertigung des Provisoriums nicht zur Eingliederung der definitiven Krone<br />
kommt, handelt es sich um eine nicht vollendete Behandlung; hierbei ist eine Befund nach Befundklasse<br />
8 (Teilleistungen) ansetzbar.<br />
Anmerkung<br />
Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />
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