festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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9. Unter welchen Umständen sind bei Erneuerung einer Suprakonstruktion zusätzlich Zuschüsse für konventionelle Versorgungen ansetzbar? Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine Suprakonstruktion verankert ist. Im nachfolgenden Fall ist die Prothese über die Teleskopkrone auf dem Implantat in Regio 13 verankert. Also ist ein Teil über eine Suprakonstruktion verankert. Daher gilt die gesamte Prothese als Suprakonstruktion. Für die Erneuerung ist ein Befund nach Nr. 7.5 anzusetzen. Für das Teleskop auf Zahn 23 ist kein weiterer Festzuschuss nach Nr. 3.2 ansetzbar, weil es sich insgesamt um eine Suprakonstruktion handelt. Eine Kombination der Wiederherstellung von Suprakonstruktion und konventionellem Zahnersatz ist allerdings möglich, wenn beide Versorgungsformen voneinander unabhängig sind, also nicht über die gleiche Prothesenkonstruktion zusammen hängen. TP SE SE SE SE SE SEV TV SE SE SE SE SE R B e e e e e sw ww e e e f f 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 B f f R TP Versorgungsform: Andersartige Versorgung Festzuschüsse: 1x 7.5 Anmerkung Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005 10. Woran erkennt man im HKP, ob es sich um einen Ausnahmefall nach Nr. 36 der Zahnersatz-Richtlinien handelt? Suprakonstruktionen in Ausnahmefällen sind Regelversorgungen; Bema und BEL II bilden die Abrechnungsgrundlage. Die vorgesehenen Bema-Leistungen bei Implantatversorgung lassen erkennen, dass es sich um einen Ausnahmefall handelt. Zusätzlich kann ein Eintrag in der Zeile Bemerkungen" erfolgen. Bei Erneuerung einer implantatgetragenen Totalprothese bei zahnlosem atrophierten Kiefer nach Befund Nr. 7.5 ist die richtliniengemäße Regelversorgung in der Zeile „R" mit „SE" anzugeben. Das gilt nicht für die Erneuerung von Suprakonstruktionen außerhalb der Ausnahmefälle. Anmerkung Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005 - 81 -
8. Nicht vollendete Leistungen (Teilleistungen) 1. Sind Langzeitprovisorien als Teilleistungen abrechnungsfähig? Langzeitprovisorien für Kronen oder Brücken können nicht als Teilleistungen bezuschusst und abgerechnet werden, wenn danach noch eine definitive Krone oder Brücke eingegliedert wird. Sofern es jedoch nach Anfertigung des Provisoriums nicht zur Eingliederung der definitiven Krone kommt, handelt es sich um eine nicht vollendete Behandlung; hierbei ist eine Befund nach Befundklasse 8 (Teilleistungen) ansetzbar. Anmerkung Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005 - 83 -
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9. Unter welchen Umständen sind bei Erneuerung einer Suprakonstruktion zusätzlich<br />
Zuschüsse für konventionelle Versorgungen ansetzbar?<br />
Implantatgetragener Zahnersatz liegt vor, wenn mindestens ein Bestandteil über eine Suprakonstruktion<br />
verankert ist. Im nachfolgenden Fall ist die Prothese über die Teleskopkrone auf dem Implantat<br />
in Regio 13 verankert. Also ist ein Teil über eine Suprakonstruktion verankert. Daher gilt die<br />
gesamte Prothese als Suprakonstruktion. Für die Erneuerung ist ein Befund nach Nr. 7.5 anzusetzen.<br />
Für das Teleskop auf Zahn 23 ist kein weiterer Festzuschuss nach Nr. 3.2 ansetzbar, weil es<br />
sich insgesamt um eine Suprakonstruktion handelt.<br />
Eine Kombination der Wiederherstellung von Suprakonstruktion und konventionellem Zahnersatz<br />
ist allerdings möglich, wenn beide Versorgungsformen voneinander unabhängig sind, also nicht<br />
über die gleiche Prothesenkonstruktion zusammen hängen.<br />
TP SE SE SE SE SE SEV TV SE SE SE SE SE<br />
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Versorgungsform: Andersartige Versorgung<br />
Festzuschüsse: 1x 7.5<br />
Anmerkung<br />
Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />
10. Woran erkennt man im HKP, ob es sich um einen Ausnahmefall nach Nr. 36<br />
der Zahnersatz-Richtlinien handelt?<br />
Suprakonstruktionen in Ausnahmefällen sind Regelversorgungen; Bema und BEL II bilden die Abrechnungsgrundlage.<br />
Die vorgesehenen Bema-Leistungen bei Implantatversorgung lassen erkennen,<br />
dass es sich um einen Ausnahmefall handelt. Zusätzlich kann ein Eintrag in der Zeile Bemerkungen"<br />
erfolgen.<br />
Bei Erneuerung einer implantatgetragenen Totalprothese bei zahnlosem atrophierten Kiefer nach Befund<br />
Nr. 7.5 ist die richtliniengemäße Regelversorgung in der Zeile „R" mit „SE" anzugeben. Das gilt nicht für<br />
die Erneuerung von Suprakonstruktionen außerhalb der Ausnahmefälle.<br />
Anmerkung<br />
Auffassung der Spitzenverbände vom 15.03.2005<br />
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