festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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33. Wiedereinsetzen derselben Facette<br />
Die Definition des Befundes Nr. 6.9 umfasst nur den Begriff „wiederherstellungsbedürftige Facette“.<br />
Die in der Regelversorgung berücksichtigte Bema-Nr. 24b bzw. 95c differenziert jedoch nicht zwischen<br />
Erneuerung und Wiedereinsetzen einer Facette. Insofern ist auch für das Wiedereinsetzen<br />
ein Befund nach Nr. 6.9 ansetzbar.<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
34. Löten eines perforierten Sekundärteleskops<br />
Für das Löten eines perforierten Sekundärteleskops kann der Befund nach Nr. 6.8 angesetzt werden.<br />
Die Regelversorgungsleistung nach Nr. 24a Bema ist in diesem Fall anzusetzen.<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
35. Umgestaltung einer herausnehmbaren Versorgung zu einer Suprakonstruktion<br />
Argumentationslinie 1: Bei Ergänzung einer vorhandenen Prothese durch eine Abstützung über<br />
neu gesetzte Implantate sind in Abhängigkeit davon, ob Maßnahmen im Kunststoff oder im gegossenen<br />
Metallbereich durchgeführt werden, entweder Nr. 6.4 oder Nr. 6.5 ansetzbar.<br />
Argumentationslinie 2: Es ist kein Festzuschuss möglich, da diese Leistungen bereits in der Erstversorgung<br />
enthalten sind, z.B. Totale Prothese. Etwas anderes gilt bei Versorgungen des<br />
atrophierten Kiefers, vgl. Befund 7.6.<br />
Anmerkung:<br />
Spitzenverbänden der Krankenkassen?<br />
KZBV Argumentationslinie 2<br />
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