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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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26. Welche FZ können für das getrennte Wiedereinsetzen eines Stiftaufbaus<br />

und einer Krone angesetzt werden (zweizeitig)?<br />

Die Abrechnung erfolgt nach Bema (2xPos. 24a). (einmal für den Stiftaufbau und 1x für die Krone)<br />

Die Spitzenverbände sind der Auffassung, dass die Kombination des Befundes nach Nr. 6.8 (wiederherstellungsbedürftiger<br />

festsitzender rezementierbarer Zahnersatz) mit Befund 1.4 oder 1.5<br />

(Stiftaufbauten) nicht nur im selben Kiefer, sondern auch am selben Zahn möglich sein sollte. Die<br />

Kombinations-Matrix in den Gemeinsamen Erklärungen der KZBV und der Spitzenverbände sieht<br />

dies noch nicht vor; sie sollte in diesem Punkt ergänzt werden.<br />

Grundlage:<br />

„Gemeinsame Erläuterung der KZBV und der Spitzenverbände zur Kombinierbarkeit der Befunde“<br />

27. Ist hier der FZ 1.1, 1.3 und 6.5 ansetzbar? Handelt es sich um eine gleichartige<br />

Versorgung, da Zahn 33 „ww“ ist?<br />

B<br />

R<br />

TP<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

e e e e f f ww x e e e e<br />

Ja, es liegt eine gleichartige Versorgung vor, die FZ-Befund Nr. 1.1, 1.3 und 6.5 (für die Erweiterung<br />

des Zahnes 34) sind ansetzbar.<br />

- 73 -<br />

KVH<br />

28. Besteht die Möglichkeit, für ein Sekundärteleskop (das nicht dem Festzuschuss<br />

3.2 bzw. 4.6 entspricht), das an die vorhandene Prothese wieder<br />

eingearbeitet werden soll, den Festzuschuss 6.3 und Bema-Nr. 100 anzusetzen?<br />

Nein, die genannte Einarbeitung eines Sekundärteleskops in eine vorhandene Prothese, das nicht<br />

den Befundklassen 3.2 bzw. 4.6 entspricht, kann nicht nach der Befundklasse 6 angesetzt werden.<br />

Das Einarbeiten des Sekundärteleskops in die Prothese ist ausschließlich nach den Maßgaben der<br />

GOZ anzusetzen und es fällt hierfür kein Zuschuss an.<br />

29. Die Befundklasse 6.10 ist doch vermutlich nur für die Sekundärteleskope<br />

anzusetzen, die den Regelungen nach der Befundklasse 3.2 bzw. 4.6 entsprechen.<br />

Wie ist mit Teleskopen zu verfahren, die nicht unter diese Regelungen<br />

fallen?<br />

Muss ein Sekundärteleskop erneuert werden, welches sich an einem Zahn befindet, der an sich<br />

nicht den Befundklassen 3.2 bzw. 4.6 entspricht, so sind die Festzuschüsse 1.1 und ggf. 1.3 anzusetzen,<br />

die Versorgung ist gleichartig.<br />

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