festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
26. Welche FZ können für das getrennte Wiedereinsetzen eines Stiftaufbaus<br />
und einer Krone angesetzt werden (zweizeitig)?<br />
Die Abrechnung erfolgt nach Bema (2xPos. 24a). (einmal für den Stiftaufbau und 1x für die Krone)<br />
Die Spitzenverbände sind der Auffassung, dass die Kombination des Befundes nach Nr. 6.8 (wiederherstellungsbedürftiger<br />
festsitzender rezementierbarer Zahnersatz) mit Befund 1.4 oder 1.5<br />
(Stiftaufbauten) nicht nur im selben Kiefer, sondern auch am selben Zahn möglich sein sollte. Die<br />
Kombinations-Matrix in den Gemeinsamen Erklärungen der KZBV und der Spitzenverbände sieht<br />
dies noch nicht vor; sie sollte in diesem Punkt ergänzt werden.<br />
Grundlage:<br />
„Gemeinsame Erläuterung der KZBV und der Spitzenverbände zur Kombinierbarkeit der Befunde“<br />
27. Ist hier der FZ 1.1, 1.3 und 6.5 ansetzbar? Handelt es sich um eine gleichartige<br />
Versorgung, da Zahn 33 „ww“ ist?<br />
B<br />
R<br />
TP<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
e e e e f f ww x e e e e<br />
Ja, es liegt eine gleichartige Versorgung vor, die FZ-Befund Nr. 1.1, 1.3 und 6.5 (für die Erweiterung<br />
des Zahnes 34) sind ansetzbar.<br />
- 73 -<br />
KVH<br />
28. Besteht die Möglichkeit, für ein Sekundärteleskop (das nicht dem Festzuschuss<br />
3.2 bzw. 4.6 entspricht), das an die vorhandene Prothese wieder<br />
eingearbeitet werden soll, den Festzuschuss 6.3 und Bema-Nr. 100 anzusetzen?<br />
Nein, die genannte Einarbeitung eines Sekundärteleskops in eine vorhandene Prothese, das nicht<br />
den Befundklassen 3.2 bzw. 4.6 entspricht, kann nicht nach der Befundklasse 6 angesetzt werden.<br />
Das Einarbeiten des Sekundärteleskops in die Prothese ist ausschließlich nach den Maßgaben der<br />
GOZ anzusetzen und es fällt hierfür kein Zuschuss an.<br />
29. Die Befundklasse 6.10 ist doch vermutlich nur für die Sekundärteleskope<br />
anzusetzen, die den Regelungen nach der Befundklasse 3.2 bzw. 4.6 entsprechen.<br />
Wie ist mit Teleskopen zu verfahren, die nicht unter diese Regelungen<br />
fallen?<br />
Muss ein Sekundärteleskop erneuert werden, welches sich an einem Zahn befindet, der an sich<br />
nicht den Befundklassen 3.2 bzw. 4.6 entspricht, so sind die Festzuschüsse 1.1 und ggf. 1.3 anzusetzen,<br />
die Versorgung ist gleichartig.<br />
TV