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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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20. Bezieht sich der Festzuschuss 6.10 erneuerungsbedürftiger Sekundärteleskope<br />

auf die Befundklassen 3 (je Eckzahn) und 4 (Restzahnbestand bis<br />

zu 3 Zähnen)? Welchen FZ erhält folgendes Beispiel?<br />

E E E E TV/2 TV/2 E E E TV/ E TV/2 E E<br />

e e e e e t t e e e t e t e e e<br />

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

Ja. 6.3 fällt an für die Einarbeitung der neuen Teleskope in die vorhandene Prothese.<br />

21. Wird das Aktivieren einer Klammer nach der Befundklasse 6.1 (BEMA –<br />

Pos. 100a) berechnet?<br />

Nur das Aktivieren einer komplett gegossenen Halte- und Stützvorrichtung kann den FZ 6.1 auslösen.<br />

BEMA-Abrechnung nach Nr. 100a.<br />

22. Lösen Erneuerungen von Facetten und Sekundärteleskopen in allen Fällen<br />

Zuschüsse nach den Befunden 6.9 und 6.10 aus? Gibt es hinsichtlich<br />

der Ansetzbarkeit der Festzuschüsse nach den Befunden 6.9 und 6.10<br />

Häufigkeitsbegrenzungen?<br />

Einschränkungen aus den Festzuschuss-Richtlinien sind nur aus den Einschränkungen für die<br />

Festsetzung von Erstbefunden nach den Nrn. 1.3, 2.7, 3.2, 4.1 und 4.3 ableitbar. Für Verblendungen<br />

außerhalb der Verblendgrenze kann ein Festzuschuss nach Befund Nr. 6.9 nicht angesetzt<br />

werden. Der Patient erhält den Festzuschuss 6.9 innerhalb der Verblendgrenzen je Krone. Wenn<br />

die Voraussetzungen der Befunde 3.2 oder 4.6 erfüllt sind, erfolgt die Honorarabrechnung nach<br />

BEMA Nr. 24b und ggf. 100b. Wenn die Voraussetzungen der Befunde 3.2 oder 4.6 nicht erfüllt<br />

sind, erfolgt die Honorarabrechnung nach GOZ-Nr. 231. Eine eventuelle notwendige Abformung ist<br />

nicht Leistungsinhalt der GOZ-Nr. 231, sondern ist nach GOZ-Nr. 526 zu berechnen.<br />

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