festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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11. Ist bei der Erneuerung von Sekundärteleskopen auf den Zähnen 33 und 43 für das Einarbeiten in die vorhandene Prothese, neben den FZ 2x6.10 und 2x4.7, zusätzlich des FZ 6.3 anzusetzen? Ja, der FZ 6.3 ist einmal je Prothese ansetzbar. 12. Was ist für die Erneuerung der Verblendung einer Krone im Labor und anschließender Rezementierung der Krone abrechnungsfähig? Die FZ 6.8 und 6.9 sind anzusetzen. 13. Provisorische Wiederbefestigung von definitiven Kronen während einer endodontischen Behandlung? Der Festzuschuss für das Wiederbefestigen, Nr. 6.8, kann erst abgerechnet werden, wenn die – hier: endodontische – Vorbehandlung abgeschlossen und die geplante ZE-Versorgung eingegliedert ist. 14. Was ist für das Einarbeiten eines neuen Teleskopes in eine vorhandene Prothese abrechenbar? Ist die Regelversorgung nur 6.5 (Wiederherstellung Prothese), ggf. + 6.9 (Verblendung) oder zzgl. 6.8 (Wiedereinsetzen Krone)? Nein. Für das Einarbeiten des neuen Teleskops an der Prothese ist der Festzuschuss Nr. 6.3 anzusetzen. Bedarf es lediglich der „Neuverblendung“ eines vorhandenen, funktionstüchtigen Teleskops, kommt der Festzuschuss Nr. 6.9 zum Ansatz. Der Festzuschuss Nr. 6.8 kommt nur für das Primärteil in Frage. 15. Neues Geschiebe, Riegel u. a. = GOZ- Nr. 508 = andersartiger Zahnersatz Regelversorgung = 98 h neue gegossene Klammer, Festzuschuss 6.5? Es ist wie folgt zu unterscheiden: Bei Erneuerung eines gegossenen Halteelements: Festzuschuss Nr. 6.3; Bei Erweiterung eines gegossenen Halteelements: Festzuschuss Nr. 6.5. Der Patient verliert seinen Anspruch auf die Grundversorgung. Die Festzuschüsse Nrn. 6.1 bis 6.5 stehen im Wiederherstellungsfall zur Verfügung, jedoch kann die (alleinige) Erneuerung, z.B. einer Geschiebe-Patrize, keinen Festzuschuss-Befund auslösen. Reparaturen an einem Geschiebe lösen keinen Festzuschuss aus, da es sich um keine GKV- Leistung handelt. Wurde statt des Geschiebes die vorherige Prothese um ein gegossenes Halteelement erweitert, löst dies den Festzuschuss 6.3 aus. D. h. in diesem konkreten Fall fällt auch der Festzuschuss 6.3 an. - 69 -
16. Welchen Festzuschuss erhält der Patient bei der Erweiterung einer Modellgussprothese mit Unterfütterung? Für die Erweiterung bei vorausgesetzter Klammerneuplanung fällt der Festzuschuss 6.5 an. Unter Zugrundelegung der BEMA-Bestimmungen, wonach mehrere Maßnahmen zur Wiederherstellung einer Prothese nur dann nebeneinander abrechenbar sind, wenn es nicht möglich war, alle notwendigen Maßnahmen in einer Sitzung zu beurteilen und zu planen besteht auch ein Anspruch auf einen Festzuschuss für die notwendige Unterfütterung nach 6.6 (100c/100d) oder 6.7 (100e/100f). Ja. Ja. 17. Befund: Erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop, je Zahn. Beispiel: Erneuerung der Sekundärteile 33, 43 und Einarbeitung in vorhandene Prothese. Ist zu den Festzuschüssen 2 x 6.10 und 2 x 4.7 zusätzlich der FZ 1 x 6.3 zu berechnen? (Gegenbezahnung ist vollständig vorhanden) 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38 e e e e e tw tw e e e e e TV/2 TV/2 18. Die Verblendung einer Krone wird im Fremdlabor erneuert und anschließend vom Zahnarzt rezementiert. Erhält dann der Patient den Festzuschuss 6.8 und 6.9? 19. Bei einem Patienten muss eine Sprungreparatur an einer totalen Prothese und gleichzeitig eine Unterfütterung durchgeführt werden. Welche Festzuschüsse erhält der Patient und welches Honorar ist zu berechnen? Als Honorar ist hier nur die Geb. Nr. 100f abzurechnen, da laut BEMA-Bestimmungen die Geb. Nr. 100a und 100f in einer Sitzung nicht nebeneinander abrechenbar sind. Die Auffassung der Krankenkassen ist nicht einheitlich, wobei die Anlehnung an die BEMA-Abrechnungsbestimmungen auch für Ansprüche auf die Festzuschüsse nach 6.1 und 6.7 favorisiert wird. Soweit eine Nebeneinanderabrechnung nach BEMA also nicht möglich ist, ist z. Z. nur der höherwertige Festzuschuss bei Reparaturmaßnahmen über die KZV abrechnungsfähig. - 70 -
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11. Ist bei der Erneuerung von Sekundärteleskopen auf den Zähnen 33 und 43<br />
für das Einarbeiten in die vorhandene Prothese, neben den FZ 2x6.10 und<br />
2x4.7, zusätzlich des FZ 6.3 anzusetzen?<br />
Ja, der FZ 6.3 ist einmal je Prothese ansetzbar.<br />
12. Was ist für die Erneuerung der Verblendung einer Krone im Labor und<br />
anschließender Rezementierung der Krone abrechnungsfähig?<br />
Die FZ 6.8 und 6.9 sind anzusetzen.<br />
13. Provisorische Wiederbefestigung von definitiven Kronen während einer<br />
endodontischen Behandlung?<br />
Der Festzuschuss für das Wiederbefestigen, Nr. 6.8, kann erst abgerechnet werden, wenn die –<br />
hier: endodontische – Vorbehandlung abgeschlossen und die geplante ZE-Versorgung eingegliedert<br />
ist.<br />
14. Was ist für das Einarbeiten eines neuen Teleskopes in eine vorhandene<br />
Prothese abrechenbar? Ist die Regelversorgung nur 6.5 (Wiederherstellung<br />
Prothese), ggf. + 6.9 (Verblendung) oder zzgl. 6.8 (Wiedereinsetzen<br />
Krone)?<br />
Nein. Für das Einarbeiten des neuen Teleskops an der Prothese ist der Festzuschuss Nr. 6.3 anzusetzen.<br />
Bedarf es lediglich der „Neuverblendung“ eines vorhandenen, funktionstüchtigen Teleskops,<br />
kommt der Festzuschuss Nr. 6.9 zum Ansatz. Der Festzuschuss Nr. 6.8 kommt nur für das<br />
Primärteil in Frage.<br />
15. Neues Geschiebe, Riegel u. a. = GOZ- Nr. 508 = andersartiger Zahnersatz<br />
Regelversorgung = 98 h neue gegossene Klammer, Festzuschuss 6.5?<br />
Es ist wie folgt zu unterscheiden:<br />
Bei Erneuerung eines gegossenen Halteelements: Festzuschuss Nr. 6.3;<br />
Bei Erweiterung eines gegossenen Halteelements: Festzuschuss Nr. 6.5.<br />
Der Patient verliert seinen Anspruch auf die Grundversorgung.<br />
Die Festzuschüsse Nrn. 6.1 bis 6.5 stehen im Wiederherstellungsfall zur Verfügung, jedoch kann<br />
die (alleinige) Erneuerung, z.B. einer Geschiebe-Patrize, keinen Festzuschuss-Befund auslösen.<br />
Reparaturen an einem Geschiebe lösen keinen Festzuschuss aus, da es sich um keine GKV-<br />
Leistung handelt. Wurde statt des Geschiebes die vorherige Prothese um ein gegossenes Halteelement<br />
erweitert, löst dies den Festzuschuss 6.3 aus. D. h. in diesem konkreten Fall fällt auch der<br />
Festzuschuss 6.3 an.<br />
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