festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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6. Wiederherstellungs- oder erweiterungsbedürftiger konventioneller<br />
Zahnersatz<br />
1. Mit Festzuschuss Nr. 6.10 kann ein erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop,<br />
je Zahn, angesetzt werden. Nach welcher Position ist ein erneuerungsbedürftiges<br />
Primärteleskop, je Zahn, ansetzbar?<br />
Die Erneuerungsbedürftigkeit eines Primärteleskops löst als solche keinen eigenen Festzuschuss<br />
aus. Der Patient erhält eine Rechnung auf BEMA-Basis (91d ½). Liegt jedoch der Befund „tw“ vor,<br />
ist der Festzuschuss 1.1 ggf. in Verbindung mit 1.3 ansetzbar.<br />
2. Freiendbrücke abgenommen, 1 weiterer Zahn mit Krone versorgt und verbunden<br />
mit Freiendbrücke (91 – Krone + 95 a Brücke wiedereinsetzen)<br />
Erweiterungen konventionellen Zahnersatzes unterfallen der Befundklasse 6. Möglich ist die Kombination<br />
mit den Festzuschüssen nach den Nrn. 1.1 und 6.8 sowie ggf. mit Nr. 6.9 (Regelversorgung).<br />
3. Welcher Festzuschuss fällt für eine neue Verblendung an einer Rückenschutzplatte<br />
an?<br />
Für Rückenschutzplatten ist nur ein Festzuschuss nach Nr. 6.3 und nicht ein Festzuschuss nach<br />
Nr. 6.9 ansetzbar, da die Verblendungen in Verbindung mit dem gegossenen Metallbereich stehen.<br />
Nach BEMA ist hier die Geb. Nr. 100a anzusetzen, die Geb. Nr. 100b fällt nur an, wenn ein Abdruck<br />
notwendig war.<br />
4. Reparatur einer Teleskopprothese mit Metallbasis: Teleskop ist von Metallbasis<br />
abgebrochen. Das Teleskop wird mit Kunststoff im Mund des Patienten<br />
fixiert und mit der Prothese wird darüber ein Abdruck mit Alginat<br />
genommen. Welcher Festzuschussbefund kommt zum Tragen (6.3 und<br />
6.2)?<br />
In diesem Fall kommt der Festzuschuss-Befund Nr. 6.3 zum Tragen.<br />
5. Modellgussklammerprothese, Klammer ist abgebrochen, Abdruck erforderlich:<br />
Festzuschussbefund (6.3 und 6.2)?<br />
Hier ist der Festzuschuss-Befund Nr. 6.3 anzusetzen.<br />
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