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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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6. Wiederherstellungs- oder erweiterungsbedürftiger konventioneller<br />

Zahnersatz<br />

1. Mit Festzuschuss Nr. 6.10 kann ein erneuerungsbedürftiges Sekundärteleskop,<br />

je Zahn, angesetzt werden. Nach welcher Position ist ein erneuerungsbedürftiges<br />

Primärteleskop, je Zahn, ansetzbar?<br />

Die Erneuerungsbedürftigkeit eines Primärteleskops löst als solche keinen eigenen Festzuschuss<br />

aus. Der Patient erhält eine Rechnung auf BEMA-Basis (91d ½). Liegt jedoch der Befund „tw“ vor,<br />

ist der Festzuschuss 1.1 ggf. in Verbindung mit 1.3 ansetzbar.<br />

2. Freiendbrücke abgenommen, 1 weiterer Zahn mit Krone versorgt und verbunden<br />

mit Freiendbrücke (91 – Krone + 95 a Brücke wiedereinsetzen)<br />

Erweiterungen konventionellen Zahnersatzes unterfallen der Befundklasse 6. Möglich ist die Kombination<br />

mit den Festzuschüssen nach den Nrn. 1.1 und 6.8 sowie ggf. mit Nr. 6.9 (Regelversorgung).<br />

3. Welcher Festzuschuss fällt für eine neue Verblendung an einer Rückenschutzplatte<br />

an?<br />

Für Rückenschutzplatten ist nur ein Festzuschuss nach Nr. 6.3 und nicht ein Festzuschuss nach<br />

Nr. 6.9 ansetzbar, da die Verblendungen in Verbindung mit dem gegossenen Metallbereich stehen.<br />

Nach BEMA ist hier die Geb. Nr. 100a anzusetzen, die Geb. Nr. 100b fällt nur an, wenn ein Abdruck<br />

notwendig war.<br />

4. Reparatur einer Teleskopprothese mit Metallbasis: Teleskop ist von Metallbasis<br />

abgebrochen. Das Teleskop wird mit Kunststoff im Mund des Patienten<br />

fixiert und mit der Prothese wird darüber ein Abdruck mit Alginat<br />

genommen. Welcher Festzuschussbefund kommt zum Tragen (6.3 und<br />

6.2)?<br />

In diesem Fall kommt der Festzuschuss-Befund Nr. 6.3 zum Tragen.<br />

5. Modellgussklammerprothese, Klammer ist abgebrochen, Abdruck erforderlich:<br />

Festzuschussbefund (6.3 und 6.2)?<br />

Hier ist der Festzuschuss-Befund Nr. 6.3 anzusetzen.<br />

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