festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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9. Zähne 12-22 werden extrahiert, laborgefertigte prov. Brücke wird eingegliedert, welcher FZ fällt an? Interimsprothese nach FZ 5.1; Provi 13 + 23 sind mit FZ für definitive Versorgung abgegolten; Prov. Brücke = andersartige Versorgung, also GOZ. 10. Werden Langzeitprovisorien extra bezuschusst oder gehen die Kosten zu Lasten des Patienten? Für Langzeitprovisorien ist kein „eigener FZ“ ansetzbar, die Kosten sind frequenzgewichtet in den FZ 1.1, 1.2, 2.1, bis 2.5, 3.2, 4.6 und 4.8 enthalten. 11. Wie wird hier bezuschusst? K B KV BV K B KV BV KV f ww f ww f 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 (Gegenbezahnung ist vollständig vorhanden) Die Bezuschussung erfolgt befundbezogen: 1x2.1 + 1x2.5 + 3x2.7. 12. Klammerverankerte Kunststoffprothese bei unsicherer Prognose der Restzähne oder als Kinderprothese? Eine partielle Kunststoffprothese, die aufgrund einer unsicheren Prognose der Restzähne oder aus anderen Gründen mit gebogenen oder gegossenen Klammern angefertigt wird, entspricht der Befundklasse 5. Dies gilt auch bei „Kinderprothesen“. Grundlage: Liste der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zur Befundklasse 5 Anmerkung: Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV. - 63 -
13. Langzeitprovisorium bei Brücken Welcher Befund wird angesetzt wenn als Interimsversorgung nach einer Extraktion eine laborgefertige Brücke eingegliedert wird? Die Indikationen für provisorische Brücken sollten erneut geprüft werden. Hieraus könnten Änderungen der Richtlinien resultieren. Anmerkung: Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV. Anmerkung Vorstand der KZV: Grundsätzlich sind nach den ZE-Richtlinien direkt angefertigte Provisorien als Kassenleistung anzufertigen. Sollten im Ausnahmefall laborgefertigte Provisorien notwendig sein, bedarf dies einer entsprechenden Begründung. In diesen Fällen kann bei der Versorgung einer Lücke mit einer provisorischen Brücke der Festzuschuss nach der Befundgruppe 5 angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen für die Befundklasse 5 vorliegen. Die Abrechnung müsste dann als andersartige Versorgung direkt mit dem Patienten erfolgen. Die Versorgung mit laborgefertigten provisorischen Einzelzahnkronen löst keinen Festzuschuss aus. - 64 -
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9. Zähne 12-22 werden extrahiert, laborgefertigte prov. Brücke wird eingegliedert,<br />
welcher FZ fällt an?<br />
Interimsprothese nach FZ 5.1; Provi 13 + 23 sind mit FZ für definitive Versorgung abgegolten; Prov.<br />
Brücke = andersartige Versorgung, also GOZ.<br />
10. Werden Langzeitprovisorien extra bezuschusst oder gehen die Kosten zu<br />
Lasten des Patienten?<br />
Für Langzeitprovisorien ist kein „eigener FZ“ ansetzbar, die Kosten sind frequenzgewichtet in den<br />
FZ 1.1, 1.2, 2.1, bis 2.5, 3.2, 4.6 und 4.8 enthalten.<br />
11. Wie wird hier bezuschusst?<br />
K B KV BV<br />
K B KV BV KV<br />
f ww f ww f<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
(Gegenbezahnung ist vollständig vorhanden)<br />
Die Bezuschussung erfolgt befundbezogen: 1x2.1 + 1x2.5 + 3x2.7.<br />
12. Klammerverankerte Kunststoffprothese bei unsicherer Prognose der<br />
Restzähne oder als Kinderprothese?<br />
Eine partielle Kunststoffprothese, die aufgrund einer unsicheren Prognose der Restzähne oder aus<br />
anderen Gründen mit gebogenen oder gegossenen Klammern angefertigt wird, entspricht der Befundklasse<br />
5. Dies gilt auch bei „Kinderprothesen“.<br />
Grundlage:<br />
Liste der zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen zur Befundklasse 5<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
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