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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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12. “Abrasionsgebiss”: Überkronung von Zähnen<br />

Kann nur aufgrund der Angabe „Abrasionsgebiss“ ein Befund nach Nr. 1.1<br />

(ggf. 1.3) für die zu überkronenden Zähne anzusetzen?<br />

Bei einem Abrasionsgebiss kann der Festzuschuss 1.1 angesetzt werden, wenn wegen der starken<br />

„Abnutzung“ der Zähne zum Schutz der Pulpa eine Behandlungsbedürftigkeit des Zahnes mit „ww“<br />

gekennzeichnet ist.<br />

Bei einem Abrasionsgebiss liegt eine weitgehende Zerstörung der klinischen Krone vor, deren Ursache<br />

in den meisten Fällen allerdings nicht kariesbedingt ist. Aus diesem Grund treffen auch bei<br />

einem Abrasionsgebiss die Befundbeschreibungen zu Befund Nr. 1.1 zu, und ein entsprechender<br />

Festzuschuss wird ausgelöst.<br />

Grundlage:<br />

Befundbeschreibung Nr. 1.1<br />

Anmerkung:<br />

Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />

Kommentierung des Vorstandes:<br />

In der Befundzeile sind die Zähne mit „ww“ zu kennzeichnen, im Feld Bemerkung empfiehlt sich der<br />

Hinweis „Abrasionsgebiss“.<br />

13. Indikation für Festzuschuss 1.1<br />

1. Weitgehende Zerstörung der klinischen Krone (ww-Zahn). Zweck: Restauration und Zahnerhalt<br />

(ZE-Richtlinie Nr.16a)<br />

2. Unzureichende Abstützungs- und Retentionsmöglichkeit oder zusätzliche Stabilisierung bei<br />

einer Brückenversorgung (ZE-Richtlinie Nr. 16b in Verbindung mit Nr. 21).<br />

Für die unter 2.) genannte Indikation sollte das Befundkürzel „ur“ (für unzureichende Retention)<br />

eingeführt werden. Nicht lückenbenachbarte Zähne, die mit der Brückenversorgung verblockt sind,<br />

sind abrechnungstechnisch als Einzelkrone zu werten, weil Regelversorgungsleistungen für Einzelkronen<br />

dem Befund 1.1 zugeordnet sind.<br />

Grundlage:<br />

Text zu Befund 1.1<br />

Anmerkung:<br />

Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />

Kommentierung des Vorstandes:<br />

Das Befundkürzel „ur“ für unzureichende Retention ist auch bei Befundklasse 3.1 anzugeben (in<br />

Verbindung mit 1.1), bei Befundklasse 3.2 empfehlen wir ebenfalls die Angabe dieses Befundkürzels.<br />

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