festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
15. Welchen Zuschuss gibt es bei einem Restzahnbestand von 3 Zähnen,<br />
wenn beide Eckzähne und ein Molar vorhanden sind und das Erfordernis<br />
einer schleimhautgetragenen Deckprothese besteht?<br />
OK FZ 4.1 plus 4.6 oder 4.8,<br />
UK FZ 4.3 plus 4.6 oder 4.8<br />
Die FZ sind nur ansetzbar, wenn eine schleimhautgetragene Deckprothese mit Erfordernis einer<br />
dentalen Verankerung durch TK oder Wurzelstiftkappe geplant und eingesetzt wird.<br />
In Fällen, in denen eine Modellgussprothese geplant und angefertigt wird, ist der FZ nach dem Befund<br />
3.1 ansetzbar.<br />
16. Eine Totalprothese soll auf Wunsch des Patienten mit einer Metallbasis<br />
gearbeitet werden. Eine Indikation liegt nicht vor. Was ist zu beantragen?<br />
Es handelt sich um eine gleichartige Versorgung nach Befundklasse 4. Die Prothese ist nach GOZ<br />
abzurechnen, prothetische Begleitleistungen, wie etwa Funktionsabformung und evtl. notwendige<br />
Stützstiftregistrierung verbleiben in der Bema-Abrechnung.<br />
17. Voraussetzung der Ansetzbarkeit der Befunde 4.1/4.3<br />
Ein Restzahnbestand von bis zu 3 Zähnen löst immer den Befund 4.1/4.3 aus. Dies gilt auch bei<br />
der Versorgung mit einer Modellgussprothese. Die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen<br />
gelten auch bei der Verwendung einer Modellguss-Basis bei diesen Befundsituationen als Regelleistungen.<br />
Anmerkung:<br />
Die Berechnungsgrundlagen für die Festzuschüsse sind zu prüfen und ggf. die Häufigkeitsgewichtungen<br />
der entsprechenden Regelleistungen über den Gemeinsamen Bundesausschuss zu ändern.<br />
Grundlage:<br />
Möglicherweise noch Dissens zwischen KZBV und Spitzenverbände.<br />
Kommentierung des Vorstandes:<br />
Nach Auffassung des Vorstandes löst ein Restzahnbestand von bis zu 3 Zähnen zwar zunächst die<br />
Befunde 4.1/4.3 aus. Weitere Voraussetzung ist jedoch auch die Notwendigkeit der Teleskopverankerung<br />
auf allen Ankerzähnen. Liegen diese Voraussetzungen vor, löst dies den Festzuschuss<br />
4.1 bzw. 4.3 und 4.6 aus. Entschließt sich der Zahnarzt für eine Modellgusskonstruktion mit Teleskopen,<br />
wäre diese Versorgung als gleichartige Versorgung abzurechnen (es bleibt beim Festzuschuss<br />
4.1 bzw. 4.3 und 4.6).<br />
Liegen die Voraussetzungen für eine Cover-Denture nicht vor und der Patient wünscht eine Modellgussprothese<br />
mit z.B. nur 2 Teleskopen, löst dies den Festzuschuss 3.1 und ggf. 3.2 (bei Vorliegen<br />
der Voraussetzungen) aus. Ansonsten wäre nur ein Festzuschuss nach 3.1 und 1.1 ansatzfähig.<br />
Wird eine Modellgussprothese mit Halteelement indikationsgerecht verwendet, liegt die Befundklasse<br />
3.1 vor, ggf. zuzüglich 1.1.<br />
- 58 -