13.11.2012 Aufrufe

festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

15. Welchen Zuschuss gibt es bei einem Restzahnbestand von 3 Zähnen,<br />

wenn beide Eckzähne und ein Molar vorhanden sind und das Erfordernis<br />

einer schleimhautgetragenen Deckprothese besteht?<br />

OK FZ 4.1 plus 4.6 oder 4.8,<br />

UK FZ 4.3 plus 4.6 oder 4.8<br />

Die FZ sind nur ansetzbar, wenn eine schleimhautgetragene Deckprothese mit Erfordernis einer<br />

dentalen Verankerung durch TK oder Wurzelstiftkappe geplant und eingesetzt wird.<br />

In Fällen, in denen eine Modellgussprothese geplant und angefertigt wird, ist der FZ nach dem Befund<br />

3.1 ansetzbar.<br />

16. Eine Totalprothese soll auf Wunsch des Patienten mit einer Metallbasis<br />

gearbeitet werden. Eine Indikation liegt nicht vor. Was ist zu beantragen?<br />

Es handelt sich um eine gleichartige Versorgung nach Befundklasse 4. Die Prothese ist nach GOZ<br />

abzurechnen, prothetische Begleitleistungen, wie etwa Funktionsabformung und evtl. notwendige<br />

Stützstiftregistrierung verbleiben in der Bema-Abrechnung.<br />

17. Voraussetzung der Ansetzbarkeit der Befunde 4.1/4.3<br />

Ein Restzahnbestand von bis zu 3 Zähnen löst immer den Befund 4.1/4.3 aus. Dies gilt auch bei<br />

der Versorgung mit einer Modellgussprothese. Die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen<br />

gelten auch bei der Verwendung einer Modellguss-Basis bei diesen Befundsituationen als Regelleistungen.<br />

Anmerkung:<br />

Die Berechnungsgrundlagen für die Festzuschüsse sind zu prüfen und ggf. die Häufigkeitsgewichtungen<br />

der entsprechenden Regelleistungen über den Gemeinsamen Bundesausschuss zu ändern.<br />

Grundlage:<br />

Möglicherweise noch Dissens zwischen KZBV und Spitzenverbände.<br />

Kommentierung des Vorstandes:<br />

Nach Auffassung des Vorstandes löst ein Restzahnbestand von bis zu 3 Zähnen zwar zunächst die<br />

Befunde 4.1/4.3 aus. Weitere Voraussetzung ist jedoch auch die Notwendigkeit der Teleskopverankerung<br />

auf allen Ankerzähnen. Liegen diese Voraussetzungen vor, löst dies den Festzuschuss<br />

4.1 bzw. 4.3 und 4.6 aus. Entschließt sich der Zahnarzt für eine Modellgusskonstruktion mit Teleskopen,<br />

wäre diese Versorgung als gleichartige Versorgung abzurechnen (es bleibt beim Festzuschuss<br />

4.1 bzw. 4.3 und 4.6).<br />

Liegen die Voraussetzungen für eine Cover-Denture nicht vor und der Patient wünscht eine Modellgussprothese<br />

mit z.B. nur 2 Teleskopen, löst dies den Festzuschuss 3.1 und ggf. 3.2 (bei Vorliegen<br />

der Voraussetzungen) aus. Ansonsten wäre nur ein Festzuschuss nach 3.1 und 1.1 ansatzfähig.<br />

Wird eine Modellgussprothese mit Halteelement indikationsgerecht verwendet, liegt die Befundklasse<br />

3.1 vor, ggf. zuzüglich 1.1.<br />

- 58 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!