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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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4. Restzahnbestand bis zu drei Zähnen oder zahnloser Kiefer<br />

1. Der Befund 4.8 (Wurzelstiftkappe) ist nicht mit dem Befund 4.6 (Teleskopkrone)<br />

kombinierbar. Warum? Ist dies fachlich nicht indiziert?<br />

Genau. Diese Kombination ist fachlich nicht vertretbar.<br />

2. Kann bei einem Restzahnbestand im OK (Zähne 14, 13, 23) 3 x der Festzuschuss<br />

3.2 abgerechnet werden?<br />

Nein. Bei einem Restzahnbestand – wie hier geschildert – von bis zu 3 Zähnen ist die Befundklasse<br />

4 und nicht die Befundklasse 3 einschlägig. Im Übrigen kann der Festzuschuss nach 3.2 je Kiefer<br />

maximal 2x angesetzt werden, da er je Eckzahn gewährt wird.<br />

3. Welchen FZ bekommt der Patient 2005?<br />

E E E E E E E E E E E E E E E E<br />

f e e e x x x x x x x x f x f f<br />

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

f x x x ww ww ww ww x b x x<br />

E E E E HKM TV TV KMH E E E E<br />

In diesem Fall sind folgende Festzuschüsse anzusetzen:<br />

OK: 1 x 4.2<br />

UK: 4 x 1.1, 4 x 1.3, 1 x 3.1;<br />

4. Welchen Zuschuss bekommt ein Patient für eine Cover-Denture-Prothese<br />

mit 2 Wurzelstiftkappen + Kugelknopfanker?<br />

Anzusetzen sind die Festzuschüsse Nrn. 4.1 oder 4.3 (1x) sowie 2 x 4.8.<br />

5. Welche Festzuschüsse werden ausgelöst, wenn statt einer Cover-Denture-<br />

Prothese eine Modellgussversorgung mit Teleskopabstützung, z. B. 33, 43<br />

geplant ist?<br />

Bei einem Restzahnbestand von bis zu 3 Zähnen ist stets die Befundklasse 4 einschlägig. In diesem<br />

Fall wären folgende Festzuschüsse anzusetzen: 1 x 4.3, 2 x 4.6, 2 x 4.7. Wird bei einem solchen<br />

Befund tatsächlich eine abgestützte Modellgussprothese mit Teleskopen eingegliedert, handelt<br />

es sich um eine gleichartige Versorgung, da in diesem Fall kein Wechsel der Versorgungsform<br />

stattfindet. Sowohl bei der Regelversorgung als auch bei der tatsächlich geplanten Versorgung<br />

handelt es sich um Kombinations<strong>zahnersatz</strong>. Die Teleskope werden über BEMA als Regelversorgung<br />

berechnet, die MOG-Prothese als gleichartige Versorgung nach GOZ.<br />

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