festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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50. Krone mit Geschiebe anstelle einer Teleskopkrone Argumentationslinie 1: (befundbezogener Ansatz) Bei Vorliegen eines Befundes nach 3.2 wird ein Festzuschuss nach 3.2 immer dann ausgelöst, wenn der entsprechende Befund versorgt wird. Dies muss nicht in jedem Fall eine Teleskopkrone sein, sondern kann auch jede andere anerkannte Versorgungsform mit Verbindungselementen umfassen. Dies bedeutet, dass auch bei Anfertigung einer Krone mit Geschiebe ein Zuschuss nach Nr. 3.2 ausgelöst wird, die entsprechende Versorgung ist gleichartig. Argumentationslinie 2: (therapiebezogener Ansatz) Aufgrund der Leistungsbeschreibung von Befund 3.2 wird ein Festzuschuss nur dann ausgelöst, wenn das Erfordernis für eine Teleskopkrone besteht und eine Teleskopkrone auch tatsächlich angefertigt wird. Aus der Tatsache, dass im konkreten Fall eine Geschiebekrone angefertigt wird, geht hervor, dass dieses Erfordernis nicht vorliegt. Aus diesem Grund wird auch nur ein Festzuschuss nach Nr. 1.1 ausgelöst. Grundlage: Entwurf zu Anlage3 Nr. 3 BMV-Z Gesetzesbegründung zu § 55 Abs. 4 SGB V bezüglich gleichartiger Leistungen nach Befundbeschreibung zu Nr. 3.2 KZBV: Argumentationslinie 1 Spitzenverbände der Krankenkassen teilweise: Argumentationslinie 2 Kommentierung des Vorstandes: Die Argumentationslinie 1 erscheint nachvollziehbarer, ist in der täglichen Praxis leichter (weniger nachfragebehaftet) umzusetzen und wird von uns deswegen empfohlen. - 51 -
51. Teleskopversorgung plus Brücke im Oberkiefer: Brückenanhänger an Teleskopkrone Welche Festzuschüsse werden angesetzt? Im beschriebenen Fall „überschneiden“ sich die Befunde nach Nr. 2.1/2.7 und 3.2 am Zahn 13.Bei der Notwendigkeit einer Teleskopkrone und dem Fehlen eines seitlichen Schneidezahnes kann der Befund 2.1 sowie 2.2 nicht zusätzlich zu den Befunden 3.2 und 3.1 angesetzt werden. Teleskopversorgung ohne mögliche Frontzahnbrücke TP R E E E E E TV E TV E E E E E B f f f f f ww f ww f f f f f 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Bema-Pos. 2x 91d, 96c, 98g, ggf. 2x 19 Festzuschüsse: 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7 Teleskopversorgung mit möglicher Frontzahnbrücke TP R B E E E E TV KV BV KV TV E E E E f f f f ww f ww f f f f 18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28 Bema-Pos. 2x 91d, 2x 91b, 92, 96b, 98g, ggf. 5x 19 Festzuschüsse: 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7, 2.1, 3x 2.7 Grundlage: Befundbeschreibungen zu den Nrn. 2.7 und 4.7 der Festzuschuss-Richtlinien „Gemeinsame Erläuterungen der KZBV und der Spitzenverbände zur Kombinierbarkeit der Befunde“ Anmerkung: Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV. - 52 -
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51. Teleskopversorgung plus Brücke im Oberkiefer: Brückenanhänger an Teleskopkrone<br />
Welche Festzuschüsse werden angesetzt?<br />
Im beschriebenen Fall „überschneiden“ sich die Befunde nach Nr. 2.1/2.7 und 3.2 am Zahn 13.Bei<br />
der Notwendigkeit einer Teleskopkrone und dem Fehlen eines seitlichen Schneidezahnes kann der<br />
Befund 2.1 sowie 2.2 nicht zusätzlich zu den Befunden 3.2 und 3.1 angesetzt werden.<br />
Teleskopversorgung ohne mögliche Frontzahnbrücke<br />
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Festzuschüsse: 3.1, 2x 3.2, 2x 4.7, 2.1, 3x 2.7<br />
Grundlage:<br />
Befundbeschreibungen zu den Nrn. 2.7 und 4.7 der Festzuschuss-Richtlinien „Gemeinsame Erläuterungen<br />
der KZBV und der Spitzenverbände zur Kombinierbarkeit der Befunde“<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
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