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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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24. Bekommt der Patient nur noch 2 Teleskope bezuschusst?<br />

Bei einem Restzahnbestand von mehr als 3 Zähnen umfasst die Regelversorgung der Befunde<br />

nach 3.2 a) bis c) Teleskopkronen nur auf den Eckzähnen. Zusätzliche Teleskopkronen gelten in<br />

diesen Befundsituationen (3.2 a–c) als gleichartige Versorgung, ihre Abrechnung erfolgt mithin<br />

nach Maßgabe der GOZ. Die übrigen Konstruktionselemente eines solchen Kombinations<strong>zahnersatz</strong>es<br />

sind hingegen als Regelversorgungsleistungen nach BEMA abzurechnen. Bei einem Restzahnbestand<br />

von bis zu 3 Zähnen und dem Erfordernis einer schleimhaugetragenen Deckprothese<br />

(Cover-Denture-Befund) – Befundklasse 4 – (4.1 und/oder 4.3 mit 4.6) umfasst die Regelversorgung<br />

bis zu 3 Teleskopkronen. Die Topografie der teleskopisch zu versorgenden Restzähne spielt<br />

in diesen Fällen keine Rolle.<br />

25. Zum besseren Verständnis ein aktueller Fall mit folgendem Befund: Zahn<br />

13/14 und 23/24 sind mit Kronen versehen. Der Rest ist ersetzt. Geplant<br />

ist: 13/14 und 23/24 Teleskopkronen. Regio 11/21 sind jeweils 1 Implantat<br />

geplant, die ebenfalls mit Teleskopkronen versorgt werden sollen. Der<br />

Rest wird ersetzt. Welche Festzuschüsse sind anzusetzen?<br />

Sofern die Zähne 13, 14, 23 und 24 „kw“ sind (Befund: erneuerungsbedürftige Krone), sind folgende<br />

Festzuschüsse anzusetzen: 1 x 3.1, 4 x 1.1 und 4 x 1.3.<br />

26.<br />

f f k b b k k k k k b k b k f<br />

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />

Wenn bei andersartigem Zahnersatz eine große Brücke angefertigt wird,<br />

erhält der Patient zu dem Zuschuss für Modellguss auch noch 7 x Zuschuss<br />

für die Kronen 16, 13, 11, 21, 22, 25, 27? (Zähne erhaltungswürdig<br />

– teils Karies am Kronenrand)<br />

Sofern die genannten Zähne den Befund „kw“ (erneuerungsbedürftige Krone) aufweisen, sind folgende<br />

Festzuschüsse anzusetzen: 1 x 3.1, 7 x 1.1 und 4 x 1.3.<br />

27. Restzahnbestand im Unterkiefer: 42, 41, 31, 32, 33; die Zähne weisen keine<br />

Retentionsform auf, geplant ist die teleskopierende Versorgung aller Zähne:<br />

Regelversorgung: Zahn 33 Teleskopkrone: FZ 3.2 Zahn 42 verblendete<br />

Krone: FZ 1.1 und 1.3 für Lückenversorgung Modellguss: FZ 3.1<br />

Die angegebene Regelversorgung trifft hier nicht zu; es sind vielmehr folgende Festzuschüsse anzusetzen:<br />

3 x 1.1; 3 x 1.3 und 1 x 3.1. Es handelt sich um eine andersartige Versorgung. Zur Fixierung<br />

des Modellguss-Gerüstes würden allenfalls die Zähne 33, 41, 42 herangezogen, die zur Retentionsgewinnung<br />

überkront werden mussten. Die Zähne 31 und 32 werden dazu nicht benötigt.<br />

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