festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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H H E H H<br />
KV BV KV<br />
f f f f f<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
B f f f f<br />
Befunde für Festzuschüsse: 2.1, 3x 2.7 (beidseitige Freiendsituation) (Beispiel 3)<br />
Grundlage:<br />
Befundbeschreibung zu Befund 2<br />
Anmerkung:<br />
Dissens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV; die Spitzenverbände<br />
der Krankenkassen fordern eine Überprüfung der Definition Freiendsituation bzw. verkürzte Zahnreihe<br />
Kommentierung des Vorstandes:<br />
Wir verweisen auf die bisherigen Schulungsveranstaltungen. Die Auffassungen zur Freiendsituation<br />
sind weder KZV/KZBV-seitig noch auf Seiten der Krankenkassenverbände einheitlich. Der Vorstand<br />
wird deshalb sowohl die Abrechnung nach 3.1 als auch die Abrechnung nach 2.1 ff bei einer<br />
Freiendsituation, bei der keine Versorgungsnotwendigkeit besteht, (liegt in der Regel vor bei Fehlen<br />
des 7er bei gleichzeitigem Fehlen der 7er/8er im Antagonistenbereich) zulassen.<br />
Unabhängig davon wird auf folgendes hingewiesen:<br />
Liegen in einem Kiefer sowohl Lücken (z.B. im Front- und /oder Seitenzahnbereich) und zugleich<br />
eine Freiendsituation vor, besteht nach Auffassung des Vorstandes abgesehen von der Ausnahmebedingung<br />
zu der Befund-Nr. 3.1, in besonderen Einzelfällen die Möglichkeit, ausschließlich die<br />
Lücke zu versorgen, ohne dass zugleich eine Versorgung des Freiendes erfolgen muss.<br />
Dies ist im Einzelfall dann möglich, wenn keine Versorgungsnotwendigkeit der Freiendsituation<br />
besteht. (z.B. Golden-Twenty-Riegel, keine Elongationsgefahr von Molaren im Gegenkiefer durch<br />
Brückenversorgung oder verblockten Kronen).<br />
In einem solchen Fall sollten Sie einen entsprechenden Hinweis zu der fehlenden Versorgungsnotwendigkeit<br />
im Feld Bemerkungen des Heil- und Kostenplans aufnehmen.<br />
Als Festzuschuss ist in diesen Fällen der Festzuschuss 3.1 sowie eventuell 1.1 mit den entsprechenden<br />
Verblendungen anzusetzen.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir noch einmal auf die – hiervon zu unterscheidende - Ausnahmebedingung<br />
zu der Befund-Nr. 3.1 hinweisen. Nach der Ausnahmebedingung zu der Befund-<br />
Nr. 3.1 ist bei gleichzeitigem Vorliegen eines Befundes im Oberkiefer für eine Brückenversorgung<br />
zum Ersatz von bis zu zwei nebeneinander fehlenden Schneidezähnen und für herausnehmbaren<br />
Zahnersatz bei beidseitiger Freiendsituation neben dem Festzuschuss nach dem Befund Nr. 3.1<br />
zusätzlich ein Festzuschuss nach den Befunden der Nrn. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. Besteht bei Vorliegen<br />
dieser Ausnahmebedingung keine Versorgungsnotwendigkeit der Freiendsituation, so ist<br />
ausschließlich der Befund nach der Nr. 2.1 oder 2.2 ansetzbar. Der Festzuschuss 3.1 kann in diesem<br />
Fall nicht in Ansatz gebracht werden.<br />
Bitte bedenken Sie, dass die Krankenkasse die Möglichkeit hat, auch für diese Versorgungsplanung<br />
eine gutachterliche Überprüfung zu beantragen.<br />
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