festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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13. Zahntechnische Leistungen/Materialkosten<br />
1. Wie ist zu verstehen, dass auf dem Heil- und Kostenplan erkennbar sein<br />
muss, ob der Zahnarzt zahntechnische Leistungen erbracht hat. Muss vermerkt<br />
sein, dass der Zahnarzt seine Technik selbst macht? Welche Auswirkungen<br />
hat das?<br />
Der Zahnarzt hat unter V.4. und 5 auf dem Heil- und Kostenplan die Rechnungsbeträge für die Material-<br />
und Laborkosten getrennt nach den Kosten des gewerblichen Labors und der Praxis/des Praxislabors<br />
anzugeben. Für Regelversorgungs-Zahntechnik aus dem Eigenlabor ist lediglich der um 5 %<br />
reduzierte bundeseinheitliche Preis für gewerbliche zahntechnische Leistungen anzusetzen. Darüber<br />
hinaus muss der Zahnarzt den Herstellungsort (soweit in Deutschland) bzw. das <strong>Land</strong> (soweit außerhalb<br />
Deutschlands) angeben.<br />
2. Werden Laborrechnungen bei gleichartigen Arbeiten nicht verrechnet, d.h.<br />
muss der Patient alles privat (Labor) bezahlen?<br />
Eine Verrechnung ist nicht erforderlich, da nur eine Gesamtrechnung Labor erstellt wird mit BEL-<br />
und BEB- bzw. „Nicht-BEL“-Positionen. Zahntechnische Leistungen der Regelversorgung sind auf<br />
der Grundlage des BEL abzurechnen, (Mehr-) Leistungen der gleich- oder andersartigen Versorgung<br />
nach BEB bzw. „Nicht“-BEL.<br />
3. Wenn Mehrleistungen entstehen, ist es dem Labor freigestellt, ob Abrechnung<br />
nach BEB oder BEL?<br />
Ja. Bei Mehrleistungen ist eine Abrechnung des Labors nach BEB bzw. „Nicht-BEL“ oder auch nach<br />
BEL möglich.<br />
4. Müssen GOZ und BEB angesetzt werden oder kann BEMA und BEL privat<br />
abgerechnet werden?<br />
Bei einer gleichartigen Versorgung bilden die GOZ und „Nicht-BEL“ die Abrechnungsgrundlage für<br />
die über die Regelversorgung hinaus gehenden Mehrleistungen.<br />
5. Regelleistungen nur NEM. Sobald z.B. Zahn 12 Metallkeramikkrone in<br />
hochgoldhaltiger Legierung hergestellt wird, dann gleichartiger ZE? Und<br />
kons. Begleitleistungen über GOZ?<br />
Nein. Es bleibt bei der Qualifikation als Regelversorgung; eine andere Legierung ändert nicht den<br />
Charakter der Versorgung.<br />
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