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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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13. Zahntechnische Leistungen/Materialkosten<br />

1. Wie ist zu verstehen, dass auf dem Heil- und Kostenplan erkennbar sein<br />

muss, ob der Zahnarzt zahntechnische Leistungen erbracht hat. Muss vermerkt<br />

sein, dass der Zahnarzt seine Technik selbst macht? Welche Auswirkungen<br />

hat das?<br />

Der Zahnarzt hat unter V.4. und 5 auf dem Heil- und Kostenplan die Rechnungsbeträge für die Material-<br />

und Laborkosten getrennt nach den Kosten des gewerblichen Labors und der Praxis/des Praxislabors<br />

anzugeben. Für Regelversorgungs-Zahntechnik aus dem Eigenlabor ist lediglich der um 5 %<br />

reduzierte bundeseinheitliche Preis für gewerbliche zahntechnische Leistungen anzusetzen. Darüber<br />

hinaus muss der Zahnarzt den Herstellungsort (soweit in Deutschland) bzw. das <strong>Land</strong> (soweit außerhalb<br />

Deutschlands) angeben.<br />

2. Werden Laborrechnungen bei gleichartigen Arbeiten nicht verrechnet, d.h.<br />

muss der Patient alles privat (Labor) bezahlen?<br />

Eine Verrechnung ist nicht erforderlich, da nur eine Gesamtrechnung Labor erstellt wird mit BEL-<br />

und BEB- bzw. „Nicht-BEL“-Positionen. Zahntechnische Leistungen der Regelversorgung sind auf<br />

der Grundlage des BEL abzurechnen, (Mehr-) Leistungen der gleich- oder andersartigen Versorgung<br />

nach BEB bzw. „Nicht“-BEL.<br />

3. Wenn Mehrleistungen entstehen, ist es dem Labor freigestellt, ob Abrechnung<br />

nach BEB oder BEL?<br />

Ja. Bei Mehrleistungen ist eine Abrechnung des Labors nach BEB bzw. „Nicht-BEL“ oder auch nach<br />

BEL möglich.<br />

4. Müssen GOZ und BEB angesetzt werden oder kann BEMA und BEL privat<br />

abgerechnet werden?<br />

Bei einer gleichartigen Versorgung bilden die GOZ und „Nicht-BEL“ die Abrechnungsgrundlage für<br />

die über die Regelversorgung hinaus gehenden Mehrleistungen.<br />

5. Regelleistungen nur NEM. Sobald z.B. Zahn 12 Metallkeramikkrone in<br />

hochgoldhaltiger Legierung hergestellt wird, dann gleichartiger ZE? Und<br />

kons. Begleitleistungen über GOZ?<br />

Nein. Es bleibt bei der Qualifikation als Regelversorgung; eine andere Legierung ändert nicht den<br />

Charakter der Versorgung.<br />

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