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festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...

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c)<br />

In dem unten stehenden Beispielfall fehlt der Zahn 36. Zusätzlich zur Versorgung der Lücke 36 ist<br />

die Suprakonstruktion auf 37 erneuerungsbedürftig.<br />

B<br />

f<br />

B<br />

R<br />

TP<br />

18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />

48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />

- 112 -<br />

f sw f<br />

H H H E E<br />

K SB SK<br />

Versorgungsform: Andersartige Versorgung<br />

Befunde für Festzuschüsse: 3.1<br />

Argumentationslinie 1:<br />

Grundsätzlich ist die Befundveränderung "notwendige Brückenversorgung"<br />

– wie im Beispielfall b) - Argumentationslinie<br />

1 gezeigt – vorrangig. Die Erneuerungsbedürftigkeit der<br />

Suprakonstruktion tritt dahinter zurück. Es liegt ein Befund<br />

nach 2.1 vor.<br />

Argumentationslinie 2:<br />

Da die erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion als fehlender<br />

Zahn gewertet wird und in diesem Fall im Gegensatz zu<br />

Beispiel b) - Argumentationslinie 2 endständig ist, löst sie<br />

eine Freiendsituation aus. Anzusetzen ist daher der Festzuschuss<br />

3.1.<br />

Grundlage:<br />

Nr. A1 Festzuschuss-Richtlinien Befunddefinition in der Befundklasse 7<br />

Befunddefinition in der Befundklasse 7<br />

Anmerkung:<br />

teilweise noch zu klären<br />

Anmerkung:<br />

Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />

Der Unterschied zwischen Argumentationslinie 1 und 2 liegt in den Beispielsfällen b) und c) darin,<br />

dass der Befund "sw" jeweils einmal als natürlicher Zahn, ein anderes Mal als fehlender Zahn gewertet<br />

wird.<br />

Schwäche beider Argumentationslinien bei einem Vergleich mit einer herkömmlichen Brücke: Dort<br />

würde immer der Festzuschuss 2.1 anfallen, gleich ob es sich um eine intakte oder erneuerungsbedürftige<br />

Krone handelt.

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