festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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c)<br />
In dem unten stehenden Beispielfall fehlt der Zahn 36. Zusätzlich zur Versorgung der Lücke 36 ist<br />
die Suprakonstruktion auf 37 erneuerungsbedürftig.<br />
B<br />
f<br />
B<br />
R<br />
TP<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
- 112 -<br />
f sw f<br />
H H H E E<br />
K SB SK<br />
Versorgungsform: Andersartige Versorgung<br />
Befunde für Festzuschüsse: 3.1<br />
Argumentationslinie 1:<br />
Grundsätzlich ist die Befundveränderung "notwendige Brückenversorgung"<br />
– wie im Beispielfall b) - Argumentationslinie<br />
1 gezeigt – vorrangig. Die Erneuerungsbedürftigkeit der<br />
Suprakonstruktion tritt dahinter zurück. Es liegt ein Befund<br />
nach 2.1 vor.<br />
Argumentationslinie 2:<br />
Da die erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion als fehlender<br />
Zahn gewertet wird und in diesem Fall im Gegensatz zu<br />
Beispiel b) - Argumentationslinie 2 endständig ist, löst sie<br />
eine Freiendsituation aus. Anzusetzen ist daher der Festzuschuss<br />
3.1.<br />
Grundlage:<br />
Nr. A1 Festzuschuss-Richtlinien Befunddefinition in der Befundklasse 7<br />
Befunddefinition in der Befundklasse 7<br />
Anmerkung:<br />
teilweise noch zu klären<br />
Anmerkung:<br />
Konsens zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen und der KZBV.<br />
Der Unterschied zwischen Argumentationslinie 1 und 2 liegt in den Beispielsfällen b) und c) darin,<br />
dass der Befund "sw" jeweils einmal als natürlicher Zahn, ein anderes Mal als fehlender Zahn gewertet<br />
wird.<br />
Schwäche beider Argumentationslinien bei einem Vergleich mit einer herkömmlichen Brücke: Dort<br />
würde immer der Festzuschuss 2.1 anfallen, gleich ob es sich um eine intakte oder erneuerungsbedürftige<br />
Krone handelt.