festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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7. Befunde bei Implantatversorgung<br />
Welchen Zuschuss lösen sowohl zahn- als auch implantatgetragene Versorgungen<br />
aus, bei denen vorhandene Implantate mit erneuerungsbedürftiger<br />
Suprakonstruktion in eine umfangreichere Neuversorgung einbezogen<br />
werden?<br />
Für Versorgungen, bei denen vorhandene Implantate mit erneuerungsbedürftiger Suprakonstruktion<br />
in eine umfangreichere Neuversorgung einbezogen werden, sind keine eindeutigen Regelungen<br />
für die Befundzuordnung und Bezuschussung vorgesehen. Eine funktionstüchtige Suprakonstruktion<br />
auf einem Implantat ist als natürlicher Zahn zu werten, was zu einer anderen Befundeinstufung<br />
führt, als wenn sich die Befunddefinition auf die erneuerungsbedürftige Suprakonstruktion bezieht.<br />
Die Bezuschussung der Neuanfertigung oder Erneuerung einer Suprakonstruktion richtet sich daher<br />
nach dem im HKP angegebenen Befund.<br />
a)<br />
Im unten stehenden Beispielsfall fehlt der Zahn 46. Das Implantat und die Suprakonstruktion in<br />
regio 47 sind als funktionstüchtig angegeben. Nach Nr. A1 der Festzuschuss-Richtlinien wird<br />
Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene<br />
Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit, z.B. durch Erweiterung,<br />
wiederhergestellt werden kann. Es besteht demnach eine Befundsituation gemäß Befund Nr.<br />
2.1.<br />
a)<br />
B<br />
f<br />
B<br />
R<br />
TP<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
f i f<br />
K B K<br />
SK SB K<br />
Versorgungsform: Andersartige Versorgung<br />
Befunde für Festzuschüsse: 2.1<br />
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