festzuschüsse zahnersatz - Kassenzahnärztliche Vereinigung Land ...
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12. Implantatversorgung<br />
1. Wird nur implantatgetragener und festsitzender Zahnersatz natürlichen<br />
Zähnen gleichgestellt?<br />
Bei der Feststellung der Befunde wird Zahnersatz einschließlich Suprakonstruktionen natürlichen<br />
Zähnen gleichgestellt, soweit der vorhandene Zahnersatz noch funktionstüchtig ist oder die Funktionstüchtigkeit<br />
wiederhergestellt werden kann (Abschnitt A Nr. 1 Abs. 2 der Festzuschuss-<br />
Richtlinien). Dies gilt für festsitzenden und herausnehmbaren Zahnersatz, Kombinationsversorgungen<br />
und Suprakonstruktionen.<br />
2. Implantat Zahn 34: Bekommt der Patient trotzdem den Festzuschuss für<br />
die Regelversorgung (Brücke)?<br />
Ja. Die Festzuschüsse ab 01.01.2005 werden befundbezogen gewährt.<br />
3. HKP-Abrechnung über KZV bei Suprakonstruktion oder GOZ-Antrag privat<br />
und Rechnung, so dass der Festzuschuss an den Patienten ausgezahlt<br />
wird? Z.B. 36-Krone mit Implantat oder 47-Krone mit impl. Brücke 47-45?<br />
Suprakonstruktionen sind in den ZE-Richtlinien beschriebenen Ausnahmefällen Gegenstand der<br />
Regelversorgung; für diese Ausnahmefälle bilden Bema und BEL II weiterhin die Abrechnungsgrundlage<br />
(vgl. Abschnitt A Nr. 6 Satz 1 und Nr. 8 Abs. 3 der Festzuschuss-Richtlinien). Die Abrechnung<br />
der Festzuschüsse erfolgt insofern über die KZV. In allen anderen Fällen stellen Suprakonstruktionen<br />
eine andersartige Versorgung dar; in diesen Fällen erfolgt die Abrechnung nach Maßgabe<br />
der GOZ direkt mit dem Patienten. Dieser hat gegen seine Krankenkasse einen Anspruch auf<br />
Erstattung der Festzuschüsse (§ 55 Abs. 5 SGB V).<br />
4. Der Zahn 13 muss extrahiert werden, aber die nebenstehende Brücke wird<br />
nicht erneuert. Es soll regio 13 ein Implantat gesetzt werden. Erhält der<br />
Patient hierfür den FZ 3.1 oder 2.1?<br />
TP<br />
R<br />
SKM<br />
B e kx k b b k<br />
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28<br />
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38<br />
Der Patient erhält den FZ 2.1 und 3x2.7. Die Regelversorgung muss nicht eingliederungsfähig sein.<br />
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