Artist & Repertoire Management - Music Business Research
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6 Produktentwicklung und Markenbildung in der Tonträgerindustrie 86<br />
die Etablierung des Künstlers am entsprechenden Markt investieren soll oder<br />
nicht.<br />
Es werden die A&R Kontrollziele, also die rechtlichen Aspekte, zuerst ausformuliert<br />
und im Anschluss mit dem zu produzierenden Künstler durch einen Vertrag<br />
geregelt. Prinzipiell sind hier zwei Vertragsarten zu unterscheiden.<br />
<br />
<br />
Der Künstlervertrag oder auch Künstlerexklusivvertrag ist jener Vertrag,<br />
den der wirtschaftliche Produzent, der das finanzielle Risiko der<br />
Produktion trägt, mit dem zu produzierenden Künstler eingeht. 172 Künstlerverträge<br />
beinhalten unter anderem die Regelung von Vertragslaufzeit,<br />
persönliche Exklusivität, Titelexklusivität, Übertragung der Leistungsschutzrechte<br />
und die prozentuelle Beteiligung am Verkauf. 173 In den letzten<br />
Jahren sind diese Verträge eher selten geworden, man findet sie vor<br />
allem noch bei Newcomern. 174 Jedoch findet diese Vertragsart durch die<br />
Einführung von 360 Grad Verträgen wieder immer mehr Beliebtheit auf<br />
Seiten der Majors.<br />
Durch den Bandübernahmevertrag erhält die Plattenfirma das Recht an<br />
der Lizenzverwertung, also der Verwertung von schon produziertem musikalischem<br />
Content. Der Produktionsprozess wird durch eine eigenständige<br />
Produktionsfirma oder durch den Künstler selbst durchgeführt, ü-<br />
berwacht und finanziert. Die Plattenfirma übernimmt nach Vertragsabschluss<br />
nun Marketing, Promotion und die Vertriebspolitik. 175<br />
Mit dem Abschluss der dritten Phase, also dem erfolgreichen Vertragsabschluss,<br />
ist der eigentliche Prozess der Produktsuche/Produktfindung bzw. dem<br />
Talent Scouting/Recruiting abgeschlossen.<br />
6.2.4 Phase 4: Erstellung des Gesamtkonzepts für den Künstleraufbau<br />
Da der Entschluss für den Aufbau bzw. für die Produktion der Musikinhalte des<br />
Künstlers gefallen ist, muss nun ein stimmiges Gesamtkonzept, ein Geschäftsmodell,<br />
erarbeitet werden. Das Image des Künstlers muss nun optimal mit dem<br />
172 Vgl. Seifert (1993), S. 785<br />
173 Vgl. Ventroni (2008), S. 64<br />
174 Vgl. Berneike/Rohde/Pitzschke/Weinacht (2009), S. 133<br />
175 Vgl. Berneike/Rohde/Pitzschke/Weinacht (2009), S. 133