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Sonderinfo 2-2013.indd - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

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<strong>Denkmalpflege</strong> Informationen – Baumaßnahmen an Baudenkmälern<br />

12 Maßnahmen nach der Fertigstellung<br />

12.1 Bauwerksbetreuung während der<br />

Gewährleistungszeit<br />

Um Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und somit<br />

sekundäre Instandsetzungsaufwendungen gering zu halten,<br />

ist es technisch und wirtschaftlich sinnvoll, eine Bauwerksbetreuung<br />

durchzuführen. Dazu sollte der Bauherr mit<br />

dem (objektkundigen) Planer besondere Vereinbarungen<br />

zur Bauwerksüberwachung bzw. -beobachtung treffen. Vor<br />

allem ist eine Begehung vor Ablauf der Gewährleistungszeit<br />

dringend anzuraten.<br />

12.2 Bauwerksbetreuung nach Ablauf der<br />

Gewährleistungszeit<br />

Es wird dem Bauherrn empfohlen, mit den beteiligten<br />

Planern einen Wartungsvertrag zur fachkundigen Überwachung<br />

des Denkmals abzuschließen. Derartige Überwachungsleistungen<br />

sind nicht mehr Bestandteil der Leistungsphase<br />

9 der HOAI.<br />

Fachwerkfassade, Reparatur und Wiederherstellung der<br />

historischen Farbgebung<br />

12.3 Erfolgskontrolle von denkmalpflegerischen<br />

Maßnahmen, Bilanzierung ihrer Ergebnisse<br />

und Austausch gemeinsamer Erfahrungen<br />

Nach Abschluss einer Maßnahme muss eine „Erfolgskontrolle“<br />

im Rahmen einer Schlussbesprechung der Beteiligten<br />

stattfinden. Damit sollen allgemein gültige Erkenntnisse für<br />

eine effiziente Umsetzung für zukünftige Projekte bei Einhaltung<br />

der geforderten Qualität weitergegeben werden.<br />

Kriterien für eine Bilanzierung sind z. B.:<br />

• Vergleich zwischen dem ursprünglichen Konzeptziel und<br />

der tatsäch lichen Konzeptumsetzung mit Bewertung der<br />

erreichten Qualität und der zu erwartenden Dauerhaftigkeit,<br />

• Bewertung der fachlichen, wirtschaftlichen und verfahrensmäßigen<br />

Aspekte,<br />

• Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn, den Behörden<br />

einschließlich dem <strong>Landesamt</strong> für <strong>Denkmalpflege</strong>, den<br />

Zuwendungsgebern, den bei der Planung mitwirkenden<br />

Fachleuten und den ausführenden Firmen,<br />

• Vergleich zwischen Kostenberechnung (Kostenermittlung<br />

zum Zeitpunkt der Antragstellung) und der Kostenfeststellung<br />

(Verwendungsnachweis),<br />

• statistische Daten, z. B. Baukosten bezogen auf qm-Bruttogeschossfläche<br />

bzw. cbm-Bruttorauminhalt,<br />

• Koordination und Terminplanung.<br />

Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht mit Nennung<br />

der Probleme und der Lösungen einschließlich<br />

einer abstrakten Zusammenfassung darzustellen. Sollten<br />

ungünstige Ent wicklungen festzustellen sein, können<br />

mit Angaben zu den Verbesserungsmöglichkeiten bei<br />

zukünftigen <strong>Denkmalpflege</strong>maßnahmen Vorteile erreicht<br />

werden.<br />

Formal sollten:<br />

• eine „Schlußbesprechung“ der Beteiligten stattfinden<br />

und<br />

• ein Abschlussbericht mit weiterem Vorgehen hinsichtlich<br />

Wartung und Unterhalt erarbeitet werden.<br />

12.4 Archivierung der Unterlagen<br />

Als Voraussetzung für spätere Instandsetzungen eines<br />

Baudenkmals ist es von großer Bedeutung, möglichst<br />

viele Informationen von zurückliegenden Baumaßnahmen<br />

aufzubewahren und so zu erhalten. Auch bei einem<br />

Eigentümerwechsel sind Unterlagen von unschätzbarem<br />

Vorteil.<br />

Daraus ergibt sich die besondere Bedeutung einer<br />

umfassenden Dokumentation der abgeschlossenen Instandsetzung<br />

in Verbindung mit einer dauerhaften Archivierung.<br />

Nur so wird verhindert, dass die unterschiedlichen Unterlagen<br />

der verschiedenen an der Maßnahme Beteiligten auf<br />

mehrere Orte nach je eigenen Aufbewahrungsmethoden<br />

verstreut und so meist nach nicht allzu langer Zeit verschollen<br />

sind.<br />

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