Sonderinfo 2-2013.indd - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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<strong>Denkmalpflege</strong> Informationen – Baumaßnahmen an Baudenkmälern<br />
12 Maßnahmen nach der Fertigstellung<br />
12.1 Bauwerksbetreuung während der<br />
Gewährleistungszeit<br />
Um Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und somit<br />
sekundäre Instandsetzungsaufwendungen gering zu halten,<br />
ist es technisch und wirtschaftlich sinnvoll, eine Bauwerksbetreuung<br />
durchzuführen. Dazu sollte der Bauherr mit<br />
dem (objektkundigen) Planer besondere Vereinbarungen<br />
zur Bauwerksüberwachung bzw. -beobachtung treffen. Vor<br />
allem ist eine Begehung vor Ablauf der Gewährleistungszeit<br />
dringend anzuraten.<br />
12.2 Bauwerksbetreuung nach Ablauf der<br />
Gewährleistungszeit<br />
Es wird dem Bauherrn empfohlen, mit den beteiligten<br />
Planern einen Wartungsvertrag zur fachkundigen Überwachung<br />
des Denkmals abzuschließen. Derartige Überwachungsleistungen<br />
sind nicht mehr Bestandteil der Leistungsphase<br />
9 der HOAI.<br />
Fachwerkfassade, Reparatur und Wiederherstellung der<br />
historischen Farbgebung<br />
12.3 Erfolgskontrolle von denkmalpflegerischen<br />
Maßnahmen, Bilanzierung ihrer Ergebnisse<br />
und Austausch gemeinsamer Erfahrungen<br />
Nach Abschluss einer Maßnahme muss eine „Erfolgskontrolle“<br />
im Rahmen einer Schlussbesprechung der Beteiligten<br />
stattfinden. Damit sollen allgemein gültige Erkenntnisse für<br />
eine effiziente Umsetzung für zukünftige Projekte bei Einhaltung<br />
der geforderten Qualität weitergegeben werden.<br />
Kriterien für eine Bilanzierung sind z. B.:<br />
• Vergleich zwischen dem ursprünglichen Konzeptziel und<br />
der tatsäch lichen Konzeptumsetzung mit Bewertung der<br />
erreichten Qualität und der zu erwartenden Dauerhaftigkeit,<br />
• Bewertung der fachlichen, wirtschaftlichen und verfahrensmäßigen<br />
Aspekte,<br />
• Zusammenarbeit zwischen dem Bauherrn, den Behörden<br />
einschließlich dem <strong>Landesamt</strong> für <strong>Denkmalpflege</strong>, den<br />
Zuwendungsgebern, den bei der Planung mitwirkenden<br />
Fachleuten und den ausführenden Firmen,<br />
• Vergleich zwischen Kostenberechnung (Kostenermittlung<br />
zum Zeitpunkt der Antragstellung) und der Kostenfeststellung<br />
(Verwendungsnachweis),<br />
• statistische Daten, z. B. Baukosten bezogen auf qm-Bruttogeschossfläche<br />
bzw. cbm-Bruttorauminhalt,<br />
• Koordination und Terminplanung.<br />
Die Ergebnisse sind in einem Abschlussbericht mit Nennung<br />
der Probleme und der Lösungen einschließlich<br />
einer abstrakten Zusammenfassung darzustellen. Sollten<br />
ungünstige Ent wicklungen festzustellen sein, können<br />
mit Angaben zu den Verbesserungsmöglichkeiten bei<br />
zukünftigen <strong>Denkmalpflege</strong>maßnahmen Vorteile erreicht<br />
werden.<br />
Formal sollten:<br />
• eine „Schlußbesprechung“ der Beteiligten stattfinden<br />
und<br />
• ein Abschlussbericht mit weiterem Vorgehen hinsichtlich<br />
Wartung und Unterhalt erarbeitet werden.<br />
12.4 Archivierung der Unterlagen<br />
Als Voraussetzung für spätere Instandsetzungen eines<br />
Baudenkmals ist es von großer Bedeutung, möglichst<br />
viele Informationen von zurückliegenden Baumaßnahmen<br />
aufzubewahren und so zu erhalten. Auch bei einem<br />
Eigentümerwechsel sind Unterlagen von unschätzbarem<br />
Vorteil.<br />
Daraus ergibt sich die besondere Bedeutung einer<br />
umfassenden Dokumentation der abgeschlossenen Instandsetzung<br />
in Verbindung mit einer dauerhaften Archivierung.<br />
Nur so wird verhindert, dass die unterschiedlichen Unterlagen<br />
der verschiedenen an der Maßnahme Beteiligten auf<br />
mehrere Orte nach je eigenen Aufbewahrungsmethoden<br />
verstreut und so meist nach nicht allzu langer Zeit verschollen<br />
sind.<br />
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