Sonderinfo 2-2013.indd - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sonderinfo 2-2013.indd - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Sonderinfo 2-2013.indd - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Denkmalpflege</strong> Informationen – Baumaßnahmen an Baudenkmälern<br />
Kostenermittlung nach Einzelpositionen<br />
8 Entwurfsplanung<br />
8.1 Allgemeines<br />
Die Entwurfsplanung ist eine Weiterführung der Vorplanung<br />
bis zur abgeschlossenen, genehmigungsfähigen Planung<br />
als zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs<br />
unter Beachtung aller bis dahin erarbeiteten Unterlagen<br />
einschließlich der Stellungnahme des <strong>Landesamt</strong>es für<br />
<strong>Denkmalpflege</strong> und in Abstimmung mit den beteiligten<br />
Sonderfachleuten.<br />
8.2 Fortschreibung der Stellungnahme des BLfD<br />
Eine zusammenfassende Stellungnahme des <strong>Landesamt</strong>es<br />
ist die Grundlage für die Weiterbehandlung des Vorgangs.<br />
Diese Zusammenfassung soll enthalten:<br />
• Beurteilung der Auswirkungen der Vorplanung auf das<br />
Denkmal und seine Umgebung,<br />
• Abwägung der denkmalpflegerischen Belange gegenüber<br />
den Vorstellungen des Eigentümers,<br />
• Beratung oder Hinweise für die weiterführenden Maßnahmen<br />
und Planungen zur schonenden Behandlung des<br />
Denkmals und seiner Umgebung,<br />
• Auswirkung auf die Förderfähigkeit.<br />
8.3 Kostenberechnung (DIN 276)<br />
Um die erforderliche Kostensicherheit z. B. als Grundlage<br />
für die Finanzierung oder für die Anträge auf Zuwendungen<br />
zu erhalten, wird dringend angeraten, die Kostenermittlung<br />
sehr ausführlich, getrennt nach Gewerken und<br />
Einzelpositionen, auszuarbeiten.<br />
Die Kostenberechnung soll dem Bauherrn klare Entscheidungen<br />
hinsichtlich der Ausführung der Maßnahme<br />
und ihrer Finanzierung ermöglichen.<br />
24