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Sonderinfo 2-2013.indd - Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

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<strong>Denkmalpflege</strong> Informationen – Baumaßnahmen an Baudenkmälern<br />

Thema Vortragender Schwerpunktkenntnisse<br />

Maßnahmenziel Bauherr/Architekt künftige Nutzung<br />

Verfahren UDSchB Denkmalrecht<br />

denkmalfachliche Würdigung BLfD Geschichte, Baugeschichte, Bodendenkmalpflege<br />

Zustand des Bauwerks BLfD, Architekt, Ingenieure, Bau- und Kunstgeschichte, Architektur<br />

Restauratoren<br />

Baukonstruktion und Planung<br />

Baukonstruktion<br />

Instandsetzungsarten<br />

Schäden, Werkstoffkunde<br />

weiteres Vorgehen BLfD, Architekt, Ingenieure, Grundkenntnisse über Möglichkeiten von<br />

Voruntersuchungen (bauvorbereitenden<br />

Maßnahmen, einschl. archäologische Sondierungen)<br />

Umfang der Voruntersuchung Ingenieure, Architekt, Spezialkenntnisse<br />

Restaurator, BLfD<br />

Fördermöglichkeiten BLfD Förderinstitutionen, steuerliche Möglichkeiten (siehe [5])<br />

Tabelle 3. Themen der einführenden Besprechung<br />

Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Beteiligten im<br />

Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen sind in der folgenden<br />

Tabelle 4 (S. 14) dargestellt.<br />

6.2.2 Erste Stellungnahme des BLfD<br />

Der Gebietsreferent des <strong>Landesamt</strong>es erstellt nach der<br />

ersten Begehung eine erste Stellungnahme. In dieser wird<br />

das Baudenkmal beschrieben und auf Besonderheiten bzw.<br />

Charakteristika des Bestandes hingewiesen. Es erfolgt<br />

eine denkmalfachliche Bewertung des Bestan des im Hinblick<br />

auf das Baualter, erkennbare Bauphasen sowie die<br />

geschichtliche, künst lerische, städtebauliche, wissenschaftliche<br />

oder volkskundliche Bedeutung einschließlich<br />

bodendenkmalpflegerischer Belange. Der bauliche Zustand<br />

des Denkmals ist kurz zu benennen.<br />

Beratungsgespräch<br />

Historisches Fenster; reparaturfähig<br />

Es ergibt sich aus dem Einzelfall, ob die Stellungnahme<br />

abschließenden oder zunächst vor läufigen Charakter<br />

hat. In der Regel wird die Stellungnahme auf der<br />

Grundlage von Bestandsuntersuchungen und daraus resultierender<br />

Erkenntnisse fortgeschrieben. Weiterhin können<br />

Empfehlungen für dringende bauliche Maßnahmen oder<br />

vorbereitende Untersuchungen gegeben werden, die mit<br />

den übrigen Beteiligten abzustimmen sind. Die möglichen<br />

bauvorbereitenden Maßnahmen sind in der Tabelle 4 aufgeführt.<br />

In der ersten Stellungnahme sind regelmäßig, so weit<br />

bereits möglich, folgende Angaben enthalten:<br />

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