Kunst und Bologna – eine Liaison dangereuse - Zürcher ...

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21.01.2015 Aufrufe

16 zett 4–08 Schülerinnen der Tanz Akademie Zürich in „Die vier Jahreszeiten“ im Schauspielhaus Zürich. Alle Bilder: Fussspuren IV, Galavorstellung der Tanz Akademie Zürich, Mai 2008, Schauspielhaus Zürich. © Bettina Stöß/Stage Picture GmbH, Berlin. tanz bewegter tanz Die professionelle Tanzausbildung soll in der Schweiz anerkannt und bildungspolitisch verankert werden. Eine berufliche Grundbildung (Lehre) mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) ist ab 2009 als Pilotprojekt an der ZHdK vorgesehen. Sabine Albrecht* „Der beinahe erheiternd klingende Studienabschluss ‚Bühnentänzerin, Bühnentänzer mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis’ hat einen ernsten Hintergrund: Der Beruf ist in der Schweiz derzeit noch nicht anerkannt, genauso wenig wie die dazugehörige Ausbildung. Zwar gibt es seit 2002 eine kantonale Anerkennung der HMT-Ausbildung auf Stufe Höhere Fachschule (Diplom für Bühnentanz), gesamtschweizerisch lässt sich die Verortung auf dieser Ebene jedoch nicht realisieren“ schrieb Gabriele Spiller, die damalige Verantwortliche der Tanz Akademie Zürich (taZ) für Öffentlichkeitsarbeit, im „HGKZ intern“ vom Januar 2006. An dieser Situation hat sich bis heute (noch) nichts geändert. Mit der Umstrukturierung des gesamten Bildungssystems durch die Bologna-Reform kam nun allerdings Schwung in die Angelegenheit und damit Bewegung in den Tanz: Getragen vom Bundesamt für Kultur, von Pro Helvetia und den Berufsverbänden wurde das „Projekt Tanz“ ins Leben gerufen. In Zusammenarbeit mit dem Tanznetzwerk Schweiz Reso analysierten VertreterInnen und Fachpersonen aus Kultur, Politik und Wirtschaft die gesamte Schweizer Tanzszene. Mit den daraus gewonnenen Erkenntnissen wurde in einem weiteren Schritt ein Bildungsplan ausgearbeitet. Im Dezember 2007 ging der Entwurf für ein Pilotprojekt (Verordnung über die berufliche Grundbildung für Bühnentänzerinnen und Bühnentänzer EFZ) in die Vernehmlassung. Mehr als 100 ArbeitgeberInnen und ProduzentInnen haben das Pilotprojekt unterstützt. Die wichtigsten Punkte des Vernehmlassungstexts seien hier kurz erörtert: – Die bisherige Ausbildung der Tanzschaffenden in der Schweiz soll durch eine dreijährige berufliche Grundbildung ersetzt werden, was auch dem Wunsch des Dachverbands des künstlerischen Tanzes, Dance Suisse, entspricht. Auf die se Weise absolvieren die angehenden Bühnentänzerinnen und -tänzer eine Ausbildung mit einheitlichen Standards und sind dadurch dem Schweizer Berufsbildungssystem angeschlossen. Das Pilotprojekt ist ein Testlauf für die Einführung der beruflichen Grundbildung. – Die professionelle künstlerische Tanzarbeit fängt bereits in

zett 4–08 17 Die Tänzerin Gözde Özgur in „Die vier Jahreszeiten“. Ahmet Doruk Demirdirek in der Variation Pas de Trois aus dem Ballett „Schwanensee“. jungen Jahren an. Deshalb und im Unterschied zu den Bereichen Musik, bildende Kunst und Theater soll diese auch auf Nichtfachhochschulstufe angesiedelt werden. Die Pilotphase beginnt im August 2009 mit zwei Klassen und wird während dreier Jahre regelmässig evaluiert. Nach deren Abschluss im Jahr 2012 wird sich zeigen, ob die berufliche Grundbildung eingeführt werden soll. – Das vorliegende Projekt ermöglicht erstmals eine berufliche Grundbildung, mit der Tanzschaffende einen eidgenössisch anerkannten Abschluss auf der Sekundarstufe II erlangen. Dieser befähigt sie zur Berufsausübung als Bühnentänzerinnen und -tänzer in Ensembles an Theatern und in freien Kompanien („Bühnenreife“). – Für die Fachpersonen des Danse Suisse ist unbestritten, dass Bühnentänzerinnen und Bühnentänzer ein breites Repertoire an Tanzstilen beherrschen müssen, damit sie ihren Beruf ausüben können. Gleichwohl sprechen sie sich für die Schaffung zweier Fachrichtungen aus: klassischer Tanz und zeitgenössischer Tanz. Um die Qualität der Bühnentanzausbildung auf internationalem Niveau sichern zu können, wurden von einer Expertenkommission hohe Eintrittskriterien formuliert. Eine professionelle tänzerische Vorbildung ist zwingend notwendig, damit die geforderten Zulassungsbedingungen erfüllt werden können. Die von der taZ angebotene Ausbildung richtet sich an elf- bis zwölf-jährige Kinder und dauert drei bis vier Jahre. Zusammen mit der beruflichen Grundbildung für Bühnentänzerinnen und Bühnentänzer EFZ würde so eine Schulung möglich, die bereits im Kindesalter beginnt und nach insgesamt sechs bis sieben Jahren zum Abschluss führt. Die Schlusssitzung des Verordnungsentwurfes der Vernehmlassung fand Ende Oktober 2008 statt. Das Projekt ist damit an einem entscheidenden Punkt angelangt – und die Anerkennung des Tanzberufs in greifbare Nähe gerückt. * Sabine Albrecht ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Tanz Akademie Zürich (taZ) (sabine.albrecht@zhdk.ch). Die vollständigen Erläuterungen zur Vernehmlassung Verordnung über die berufliche Grundbildung für Bühnentänzerinnen und Bühnentänzer EFZ (Pilotprojekt) können unter www.bbt.admin.ch (Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT) nachgelesen werden. Dort sind auch die Entwürfe der Verordnung publiziert. Weitere Informationen zum Projekt und zum Tanzberuf sind auf den Internetseiten des Dachverbandes des künstlerischen Tanzes, Danse Suisse, www.dansesuisse.ch, und der Tanz Akademie Zürich, (taZ), www.tanzakademie. ch, zu finden.

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Die Tänzerin Gözde Özgur in „Die vier Jahreszeiten“.<br />

Ahmet Doruk Demirdirek in der Variation Pas de Trois<br />

aus dem Ballett „Schwanensee“.<br />

jungen Jahren an. Deshalb <strong>und</strong> im Unterschied zu den Bereichen<br />

Musik, bildende <strong>Kunst</strong> <strong>und</strong> Theater soll diese auch<br />

auf Nichtfachhochschulstufe angesiedelt werden. Die Pilotphase<br />

beginnt im August 2009 mit zwei Klassen <strong>und</strong> wird<br />

während dreier Jahre regelmässig evaluiert. Nach deren<br />

Abschluss im Jahr 2012 wird sich zeigen, ob die berufliche<br />

Gr<strong>und</strong>bildung eingeführt werden soll.<br />

– Das vorliegende Projekt ermöglicht erstmals <strong>eine</strong> berufliche<br />

Gr<strong>und</strong>bildung, mit der Tanzschaffende <strong>eine</strong>n eidgenössisch<br />

anerkannten Abschluss auf der Sek<strong>und</strong>arstufe II erlangen.<br />

Dieser befähigt sie zur Berufsausübung als Bühnentänzerinnen<br />

<strong>und</strong> -tänzer in Ensembles an Theatern <strong>und</strong> in freien<br />

Kompanien („Bühnenreife“).<br />

– Für die Fachpersonen des Danse Suisse ist unbestritten,<br />

dass Bühnentänzerinnen <strong>und</strong> Bühnentänzer ein breites Repertoire<br />

an Tanzstilen beherrschen müssen, damit sie ihren<br />

Beruf ausüben können. Gleichwohl sprechen sie sich für die<br />

Schaffung zweier Fachrichtungen aus: klassischer Tanz <strong>und</strong><br />

zeitgenössischer Tanz.<br />

Um die Qualität der Bühnentanzausbildung auf internationalem<br />

Niveau sichern zu können, wurden von <strong>eine</strong>r Expertenkommission<br />

hohe Eintrittskriterien formuliert. Eine professionelle tänzerische<br />

Vorbildung ist zwingend notwendig, damit die geforderten<br />

Zulassungsbedingungen erfüllt werden können. Die von der taZ<br />

angebotene Ausbildung richtet sich an elf- bis zwölf-jährige Kinder<br />

<strong>und</strong> dauert drei bis vier Jahre. Zusammen mit der beruflichen<br />

Gr<strong>und</strong>bildung für Bühnentänzerinnen <strong>und</strong> Bühnentänzer EFZ<br />

würde so <strong>eine</strong> Schulung möglich, die bereits im Kindesalter beginnt<br />

<strong>und</strong> nach insgesamt sechs bis sieben Jahren zum Abschluss<br />

führt.<br />

Die Schlusssitzung des Verordnungsentwurfes der Vernehmlassung<br />

fand Ende Oktober 2008 statt. Das Projekt ist damit an<br />

<strong>eine</strong>m entscheidenden Punkt angelangt – <strong>und</strong> die Anerkennung<br />

des Tanzberufs in greifbare Nähe gerückt.<br />

* Sabine Albrecht ist verantwortlich für die Öffentlichkeitsarbeit bei der Tanz Akademie<br />

Zürich (taZ) (sabine.albrecht@zhdk.ch).<br />

Die vollständigen Erläuterungen zur Vernehmlassung Verordnung über die berufliche<br />

Gr<strong>und</strong>bildung für Bühnentänzerinnen <strong>und</strong> Bühnentänzer EFZ (Pilotprojekt)<br />

können unter www.bbt.admin.ch (B<strong>und</strong>esamt für Berufsbildung <strong>und</strong> Technologie<br />

BBT) nachgelesen werden. Dort sind auch die Entwürfe der Verordnung publiziert.<br />

Weitere Informationen zum Projekt <strong>und</strong> zum Tanzberuf sind auf den Internetseiten<br />

des Dachverbandes des künstlerischen Tanzes, Danse Suisse,<br />

www.dansesuisse.ch, <strong>und</strong> der Tanz Akademie Zürich, (taZ), www.tanzakademie.<br />

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