Sitzung vom 08.07.2010 (63 KB) - .PDF - Gemeinde Wilhering
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Lfd.Nr. 4/2010<br />
Verhandlungsschrift<br />
Über die öffentliche <strong>Sitzung</strong> des GEMEINDERATES der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong>,<br />
am 8. Juli 2010, 19:00 Uhr, Tagungsort: Landesmusikschule in <strong>Wilhering</strong><br />
Anwesende<br />
1. Bürgermeister Mario Mühlböck als Vorsitzender<br />
2. Vizebgm in . Renate Kapl 16. GR in Christina Mühlböck<br />
3. Vizebgm. Manfred Winter 17. GR in Doris Dorfner<br />
4. GV Karl-Heinz Reiter 18. GR Jürgen Kemetmüller<br />
5. GV Konsulent Josef Mittermair 19. GR in Mag. Barbara Lang<br />
6. GV Anton Lehner 20. GR in Helga Zauner<br />
7. GV Mag. a Karin Peticzka 21. GR August Huemer<br />
8. GR in Josefine Richter 22. GR in Petra Kühn<br />
9. GR in Elke Janko 23. GR Dkfm. Günter Narzt<br />
10. GR Josef Ganglberger 24. GR in Dkffr. Inge Narzt<br />
11. GR DI Johann Hauer 25. GR Dietmar Wießmayer<br />
12. GR Sebastian Richter 26. GR Andreas Helmhart<br />
13. GR in Elfriede Mayr<br />
14. GR in Petra Höllmüller<br />
15. GR Mag. Dieter Paschinger, BHC<br />
Ersatzmitglieder:<br />
27. Mag. Rainer Danereder für GR LAbg. Wolfgang Stanek<br />
28. Rainer Wilhelm für GR Franz Hohenbichler<br />
29. Erika Seemann für GR Ronald Skall<br />
30. Erna Schneeberger für GR in Mag. a Ingrid Kern-Homolka<br />
31. Gerhard Zauner für GR in Doris Eisenriegler<br />
Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes:<br />
AL Holzbauer Rudolf<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.Ö. GemO. 1990):<br />
- 1 -
Es fehlen:<br />
entschuldigt:<br />
unentschuldigt:<br />
GR LAbg. Wolfgang Stanek<br />
GR Franz Hohenbichler<br />
GR Ronald Skall<br />
GR in Mag. a Ingrid Kern-Homolka<br />
GR in Doris Eisenriegler<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 O.ö. GemO. 1990): Johann Hofer, MBA<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19:00 Uhr die <strong>Sitzung</strong> und stellt fest, dass<br />
a) die <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich (per Mail bzw. Post) am<br />
30. Juni 2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der <strong>Sitzung</strong> durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tage<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. Mai 2010 bis zur<br />
heutigen <strong>Sitzung</strong> während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />
aufgelegen ist, während der <strong>Sitzung</strong> zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
Verhandlungsschrift bis zum <strong>Sitzung</strong>sschluss Einwendungen eingebracht werden<br />
können.<br />
- 2 -
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
BÜRGERFRAGESTUNDE<br />
Tagesordnung:<br />
1. Berichte des Bürgermeisters;<br />
2. Beschluss eines Finanzierungsplanes für die Erweiterung des Kindergartens Dörnbach;<br />
3. Ankauf von 103 m² Grund von Herrn Helmut Möstl in Schönering;<br />
4. Aufhebung der Verordnung mit der ein Verbot der Verwendung von „Himmelslaternen“ im<br />
gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet angeordnet wurde wegen Unzuständigkeit des <strong>Gemeinde</strong>rates;<br />
5. Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die Prüfung <strong>vom</strong> 16.06.2010;<br />
6. Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes mit Örtlichem Entwicklungskonzept –<br />
Beauftragung eines Planers;<br />
7. Bebauungsplan Nr. 180 „Paschinger“ – 1. Änderung – Grundsatzbeschluss;<br />
8. Bebauungsplan Nr. 89 „Einfamilienhäuser Appersberg“ – 4. Änderung „Seimen“ -<br />
Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />
9. Bebauungsplan Nr. 17 „Gründe Ramsböck“ und Bebauungsplan Nr. 33 „Gründe Ramsböck<br />
Reith“ – Aufhebung - Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />
10. Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 7. Änderung „Ramasedergründe“ und Örtliches<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 – Änderung Nr. 3 – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
11. Anpassung des Infrastrukturkostenbeitrages;<br />
12. Vergabe Straßenbau „Binderweg“;<br />
13. Allfälliges.<br />
BÜRGERFRAGESTUNDE:<br />
Keine Wortmeldungen.<br />
Punkt 1<br />
Berichte des Bürgermeisters<br />
• Der Bürgermeister gibt folgende <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungstermine bekannt:<br />
23. September 2010, 4. November 2010, 16. Dezember 2010.<br />
Beginn jeweils 19:00 Uhr.<br />
• Die Linz AG setzt in absehbarer Zeit das Projekt Renaturierung entlang des<br />
Fischlehrpfades um.<br />
• Von 19. Juli 2010 bis Ende Oktober 2010 ist der Kraftwerksübergang gesperrt.<br />
• Der Bürgermeister weist darauf hin, dass Ausschussprotokolle (ausgenommen<br />
Prüfungsausschuss) lt. <strong>Gemeinde</strong>ordnung nur mehr Beschlussprotokolle sind und keine<br />
Wortmeldungen enthalten.<br />
• AL Rudolf Holzbauer hat seine Pensionierung mit 1.10.2011 bekannt gegeben.<br />
• Zuschüsse durch Regierungsmitglieder: Landesrätin Huemer € 800,-- für Ferienpass und<br />
LH-Stv. Josef Ackerl € 767.000,-- für Feuerwehrhaus Edramsberg/<strong>Wilhering</strong> und<br />
Ausfinanzierung Musikschule<br />
Punkt 2<br />
Beschluss eines Finanzierungsplanes für die Erweiterung des Kindergartens Dörnbach;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Finanzierungsplan Beilage I.<br />
- 3 -
Herr Vizebürgermeister Manfred Winter stellt den<br />
A n t r a g,<br />
den Finanzierungsplan wie dargestellt zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 3<br />
Ankauf von 103 m² Grund von Herrn Helmut Möstl in Schönering;<br />
Berichterstattung durch Herrn Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />
Der Bürgermeister verliest folgenden Kaufvertrag.<br />
Kaufvertrag siehe Beilage II.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
A n t r a g,<br />
den Kaufvertrag wie vorgetragen zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 4<br />
Aufhebung der Verordnung mit der ein Verbot der Verwendung von „Himmelslaternen“ im<br />
gesamten <strong>Gemeinde</strong>gebiet angeordnet wurde wegen Unzuständigkeit des <strong>Gemeinde</strong>rates;<br />
Berichterstattung durch Herrn Bürgermeister Mario Mühlböck.<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 21. Jänner 2009 GZ, Pol01-2-2008, hat die BH Linz-Land allen <strong>Gemeinde</strong>n des<br />
Bezirkes Linz-Land nahe gelegt, ein Verbot der sogenannten „Himmelslaternen“ durch Verordnung<br />
auszusprechen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Wilhering</strong> hat aus Gründen des Brandschutzes am 12.11.2009<br />
eine diesbezügliche Verordnung beschlossen.<br />
Vom Land OÖ wurde im Zuge des Verordnungsprüfungsverfahrens folgendes mitgeteilt:<br />
Gemäß § 41 der Oö. <strong>Gemeinde</strong>ordnung 1990 i.d.g.F. hat der <strong>Gemeinde</strong>rat in Angelegenheiten des<br />
eigenen Wirkungsbereiches das Recht, ortspolizeiliche Verordnungen nach freier<br />
Selbstbestimmung zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder zur Beseitigung von das örtliche<br />
Gemeinschaftsleben störenden Missständen zu erlassen, sowie deren Nichtbefolgung als<br />
Verwaltungsübertretung zu erklären. Solche ortspolizeiliche Verordnungen dürfen nach § 41 Abs. 2<br />
leg. cit. nicht gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen des Bundes oder des Landes<br />
verstoßen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>n sind aber nicht berechtigt, schlechthin <strong>vom</strong> ortspolizeilichen Verordnungsrecht<br />
Gebrauch zu machen um damit Gegenstände zu regeln, die in der Regelungskompetenz des<br />
Bundes- oder Landesgesetzgebers fallen, bisher aber gesetzlich nicht geregelt wurden.<br />
Der gegenständliche Regelungsbereich, nämlich das Verwendungsverbot von sogenannten<br />
„Himmelslaternen“ aus Gründen des Brandschutzes fällt grundsätzlich in die<br />
Regelungszuständigkeit der Landesregierung, weil § 21 des Oö. Feuerpolizeigesetzes hier dem<br />
- 4 -
Landesgesetzgeber die Verordnungsmöglichkeit einräumt, die allgemeinen Pflichten nach § 2 des<br />
Oö. Feuerpolizeigesetzes in der Oö. Feuerpolizeiverordnung 1998 näher auszuführen und zu<br />
konkretisieren.<br />
Somit ist eine Reglungsmöglichkeit im Rahmen des eigenen Wirkungsbereiches durch<br />
ortspolizeiliche Verordnung ausgeschlossen.<br />
Ferner wird in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen, dass durch eine jüngste<br />
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz <strong>vom</strong> 9. Dezember<br />
2009, BGBl. II. Nr. 423, das In-Verkehr-Bringen solcher „Himmelslaternen“ oder „Wunschlaternen“<br />
verboten wurde. Im Hinblick darauf stellt sich die grundsätzliche Frage, ob ein Verwendungsverbot,<br />
überhaupt noch erforderlich ist.<br />
Der Bürgermeister stellt den<br />
A n t r a g ,<br />
die Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 12.11.2009 ersatzlos aufzuheben und eine<br />
Aufhebungsverordnung zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 5<br />
Prüfbericht des örtlichen Prüfungsausschusses über die Prüfung <strong>vom</strong> 16.06.2010;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Prüfungsausschusses, Herrn GR Dkfm. Günter Narzt.<br />
Der Prüfbericht wird zur Kenntnis genommen.<br />
Punkt 6<br />
Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes mit Örtlichem Entwicklungskonzept –<br />
Beauftragung eines Planers;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt in den Jahren 2010/2011 den Flächenwidmungsplan<br />
mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept zu überarbeiten.<br />
Für die Übernahme der Planungsarbeiten wurden dazu zwei Angebote eingeholt. Die Angebote<br />
des Arch. DI Dr. Englmair und der Planungsgruppe Topos III (DI. Lueger) sind preislich nahezu<br />
identisch. Der angebotene Stundensatz differiert um EUR 0,15. (Englmair EUR 69,75, Lueger EUR<br />
70,00).<br />
Nach mehreren Diskussionsrunden im Ausschuss für örtliche Raumplanung, Finanz- und<br />
Sportangelegenheiten wurde einstimmig vorgeschlagen das Planungsbüro Topos III<br />
DI Gerhard Lueger mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes zu beauftragen.<br />
Das Honorar für die Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes mit örtlichem<br />
Entwicklungskonzept beträgt EUR 68.600,00 (exkl. MWSt.). Dies stellt einen Rahmenbetrag<br />
(Höchstbetrag) dar und beinhaltet 980 Stunden. Die Abrechung erfolgt nach tatsächlichem<br />
Aufwand.<br />
- 5 -
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
das Büro Topos III, DI Gerhard Lueger, mit der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und<br />
des Örtlichen Entwicklungskonzeptes entsprechend beiliegendem Angebot zu beauftragen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
30 JA-Stimmen<br />
1 Stimmenthaltung – GR Dieter Paschinger, BHC<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 7<br />
Bebauungsplan Nr. 180 „Paschinger“ – 1. Änderung – Grundsatzbeschluss;<br />
Herr GR Mag. Dieter Paschinger, BHC verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Herr. Mag Dieter Paschinger BHC und Ing. Werner Paschinger haben die Marktgemeinde<br />
<strong>Wilhering</strong> ersucht den Bebauungsplan für ihr Grundstück 649/10, KG <strong>Wilhering</strong> abzuändern.<br />
Konkret ist beabsichtigt einen Grundstücksstreifen mit einer Breite von ca. 6,10 m an den<br />
Eigentümer des Grundstückes Nr. 649/11, KG <strong>Wilhering</strong> zu veräußern. Dazu ist es erforderlich den<br />
Bebauungsplan abzuändern. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden <strong>vom</strong> Eigentümer<br />
des Grundstückes Nr. 649/11, KG <strong>Wilhering</strong> übernommen.<br />
Von den Antragstellern wird die Bebauungsplanänderung wie folgt begründet:<br />
Die Familie Schiller als Besitzer des Grundstückes mit der Grundstücksnummer 649/11 ist an uns<br />
mit der Bitte herangetreten, ihnen einen Teil des Grundstückes Nr. 649/10 im Ausmaß von ca. 140<br />
m² zu veräußern. Dies ist deswegen unbedingt notwendig, die die Familie Schiller aufgrund der<br />
derzeitigen Bebauung keine Möglichkeit mehr besitzt über ein eigenes Grundstück zu ihrem<br />
Garten zuzufahren. Durch den Verkauf von ca. 140 m² an die Familie Schiller verringert sich die<br />
Fläche des Grundstückes Nr. 649/10 um besagte ca. 140 m² auf 1.005 m²<br />
Von der Eigentümerin des Grundstückes 649/14, KG <strong>Wilhering</strong> wurde eine Einfriedungsmauer zum<br />
Teil auf dem öffentlichen Gut, Grundstück Nr. 649/19, KG <strong>Wilhering</strong> (bis 50 cm) errichtet und soll<br />
diese Angelegenheit auch im Zuge der Bebauungsplanänderung geregelt werden.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 01. Juli 2010 mit der Angelegenheit<br />
beschäftigt und vorgeschlagen den Bebauungsplan entsprechend den Vorstellungen der<br />
Antragsteller abzuändern.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
den Grundsatzbeschluss für die Bebauungsplanänderung zu fassen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Herr GR Mag. Dieter Paschinger, BHC betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal<br />
- 6 -
Punkt 8<br />
Bebauungsplan Nr. 89 „Einfamilienhäuser Appersberg“ – 4. Änderung „Seimen“ -<br />
Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt einen Teil des öffentlichen Gutes Grundstück<br />
Nr. 690/27, KG Dörnbach im Ausmaß von ca. 80 m² aufzulassen und an Herrn Walter Seimen,<br />
Obermayrstraße 16, 4073 <strong>Wilhering</strong> zu übertragen. Nun soll der Bebauungsplan Nr. 89<br />
„Einfamilienhäuser Appersberg“ dahingehend abgeändert werden, dass die Restfläche in das<br />
Grundstück Nr. 690/43, KG Dörnbach einverleibt wird.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 02. April 2010 mitgeteilt, dass überörtliche<br />
Interessen im besonderen Maß durch die gegenständliche Planung nicht berührt werden und somit<br />
keine Genehmigungspflicht für die Bebauungsplanänderung besteht.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 10. Juni 2010 mit der Angelegenheit<br />
beschäftigt und vorgeschlagen den Bebauungsplan nach durchgeführtem Verfahren zu<br />
beschließen.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
die Bebauungsplanänderung nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 9<br />
Bebauungsplan Nr. 17 „Gründe Ramsböck“ und Bebauungsplan Nr. 33 „Gründe Ramsböck<br />
Reith“ – Aufhebung - Beschlussfassung nach durchgeführtem Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt den Bebauungsplan Nr. 17 ersatzlos aufzuheben.<br />
Das gegenständliche Planungsgebiet befindet sich in der Ortschaft Reith beidseits der<br />
Siedlungsstraße „Am Bühel“.<br />
Im Zuge dieses Verfahrens soll auch der Bebauungsplan Nr. 33 „Gründe Ramsböck Reith“<br />
aufgehoben werden. Das Planungsgebiet schließt nördlich an den Bebauungsplan Nr. 17 an und<br />
liegt beidseits der Holzhauser Straße.<br />
Die gegenständlichen Bebauungspläne stammen aus dem Jahre 19<strong>63</strong>. In den letzten 47 Jahren<br />
hat sich die Baugesinnung sowie auch die Baugesetzgebung massiv geändert, sodass bei näherer<br />
Betrachtung festgestellt wurde, dass die Bebauungspläne nicht mehr vollziehbar sind.<br />
Ein Großteil der Bauplätze sind bereits mit Ein- und Zweifamilienhäusern bebaut. Nach Aufhebung<br />
der Pläne gilt für die Bebauung die OÖ. Bauordnung samt Nebengesetzen. Die Kosten für die<br />
Aufhebung der beiden Pläne werden von der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> getragen.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 14. April 2010 mitgeteilt, dass überörtliche<br />
- 7 -
Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden und somit keine Genehmigungspflicht für die<br />
Bebauungsplanaufhebungen besteht.<br />
Der Planungsausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 10. Juni 2010 mit der Angelegenheit<br />
beschäftigt und vorgeschlagen die Aufhebung der Bebauungspläne nach durchgeführtem<br />
Verfahren zu beschließen.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
die Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 17 und 33 nach durchgeführtem Verfahren zu<br />
beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 10<br />
Flächenwidmungsplan Nr. 4 – 7. Änderung „Ramasedergründe“ und Örtliches<br />
Entwicklungskonzept Nr. 1 – Änderung Nr. 3 – Beschlussfassung nach durchgeführtem<br />
Verfahren;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Die Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> beabsichtigt das Grundstückes Nr. 7<strong>63</strong>/2, KG Schönering südlich<br />
der neuen Zufahrtsstraße in Schönering umzuwidmen.<br />
Es ist vorgesehen einen Teil der Grundstückfläche an einen Wohnbauträger zu veräußern. Die<br />
gegenständliche Fläche soll von Grünland (Erwerbsgärtnerei) in Bauland – Wohngebiet (W) bzw.<br />
eingeschränktes gemischtes Baugebiet unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung (MB)<br />
umgewidmet werden. Dazu ist es auch erforderlich das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 1<br />
abzuändern.<br />
Im Rahmen des Verfahrens wurden keine negativen Stellungnahmen abgegeben. Vom Amt der<br />
OÖ. Landesregierung wurde mit Schreiben <strong>vom</strong> 08. Juni 2010 mitgeteilt, dass zur geplanten<br />
Umwidmung kein fachlicher Einwand erhoben wird.<br />
Der Planungsausschuss der Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> hat sich mit der Angelegenheit beschäftigt<br />
und vorgeschlagen die Flächenwidmungsplanänderung sowie die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
die Flächenwidmungsplanänderung sowie die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes<br />
nach durchgeführtem Verfahren zu beschließen.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
- 8 -
Punkt 11<br />
Anpassung des Infrastrukturkostenbeitrages;<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Raumplanungsausschusses, Herrn Vizebürgermeister<br />
Manfred Winter.<br />
Mit Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates <strong>vom</strong> 14. Dezember 2006 wurden für die Umwidmung von<br />
Grünland in Bauland Infrastrukturkostenbeiträge eingeführt. Nun sollen diese Beiträge angehoben<br />
werden.<br />
Der Beitrag für Bauland soll von EUR 11,00 auf 16,00, für Mischbaugebiet von EUR 9,00 auf 12,00<br />
und für Handelsflächen von EUR 11,00 auf 16,00 erhöht werden. Der Infrastrukturkostenbeitrag für<br />
Betriebsbaugebiet/Gewerbegebiet soll mit EUR 6,00 unverändert bleiben.<br />
Die Angelegenheit wurde im Ausschuss für Raumplanung-, Finanz- und Sportangelegenheiten<br />
besprochen.<br />
Herr Vzbgm. Winter stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
den Infrastrukturkostenbeitrag wie oben angeführt zu ändern.<br />
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Punkt 12<br />
Vergabe Straßenbau „Binderweg“;<br />
Herr GR Josef Ganglberger verlässt wegen Befangenheit den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Berichterstattung durch den Obmann des Bau- und Wohnungsausschusses, Herrn GV Anton<br />
Lehner.<br />
Die Arbeiten wurden <strong>vom</strong> Zivilingenieurbüro für Bauwesen DI Hans Haller im Auftrag der<br />
Marktgemeinde <strong>Wilhering</strong> im nicht offenen Verfahren – Unterschwellenbereich ausgeschrieben. Es<br />
wurden 9 Firmen zur Angebotslegung eingeladen. Die Angebotseröffnung fand am 17. Juni 2010<br />
um 09.15 statt. Die Angebote der 3 Firmen mit den günstigsten Angeboten sind:<br />
1. Hasenöhrl Bau GmbH. EUR 69.565,82<br />
2. Strabag AG EUR 79.193,47<br />
3. Alpine Bau GmbH. EUR 85.157,44<br />
Vom Zivilingenieurbüro für Bauwesen DI Hans Haller wird nach Angebotsprüfung vorgeschlagen<br />
die Arbeiten an die Firma Hasenöhrl Bau GmbH., Wagram 1, 4303 St. Pantaleon als Bieter mit<br />
dem niedrigsten Preis zu vergeben (siehe Vergabevorschlag <strong>vom</strong> 18. Juni 2010).<br />
Der Bauausschuss hat sich in seiner <strong>Sitzung</strong> am 06. Juli 2010 mit der Angelegenheit beschäftigt<br />
und vorgeschlagen die Arbeiten entsprechend des Vergabevorschlages des DI Haller zu vergeben.<br />
Herr GV Lehner stellt daher den<br />
A n t r a g ,<br />
die ausgeschriebenen Arbeiten an die Hasenöhrl Bau GmbH., Wagram 1, 4303 St. Pantaleon als<br />
Bieter mit dem niedrigsten Preis zu vergeben.<br />
- 9 -
Beschluss:<br />
Abstimmungsart:<br />
e i n s t i m m i g<br />
Erheben der Hand<br />
Herr GR Josef Ganglberger betritt wieder den <strong>Sitzung</strong>ssaal.<br />
Punkt 13<br />
Allfälliges<br />
• Wortmeldung Vizebürgermeisterin Renate Kapl:<br />
Die Straße beim Wohnhaus Azesberger in Reith (Leitenweg 8) wird ständig von PKW´s als<br />
Abkürzung genommen – eine Tempobremse sollte überlegt werden. Die Angelegenheit<br />
wird im Ausschuss des Herrn GV Mittermair Josef behandelt werden.<br />
Frau Vizebürgermeisterin Kapl gibt die Termine für die nächsten Kulturausschusssitzungen<br />
wie folgt bekannt:<br />
5. Oktober 2010 und 30. November 2010, jeweils 18:30 Uhr.<br />
Weiters lädt sie für den 10. Juli zum Sommerball der ÖVP ein.<br />
• GV Josef Mittermair berichtet über die Eröffnung des Donausteigwanderweges.<br />
• Herr GR Dkfm. Narzt gibt bekannt, dass am 22. September 2010 eine<br />
Prüfungsausschusssitzung abgehalten wird.<br />
• Frau GR Mag a . Barbara Lang weist darauf hin, dass die Strecke zwischen Volksschule<br />
Dörnbach und Raika Schönering immer öfter von LKW´s als Abkürzung genutzt wird.<br />
Vielleicht könnte dagegen etwas unternommen werden.<br />
• GR Mag. Dieter Paschinger, BHC ersucht alle Ausschussobleute, die <strong>Sitzung</strong>stermine<br />
sowie beim <strong>Gemeinde</strong>rat für ein halbes Jahr im Vorhinein bekannt zu geben. Diese<br />
Vorgangsweise würde die Terminplanung für alle wesentlich erleichtern.<br />
Weiters hat Herr Mag. Paschinger, BHC in Erfahrung gebracht, dass beispielsweise in<br />
Bayern die Landschaft nach Erosionskriterien eingeteilt wird. Für ihn wäre auch bei uns ein<br />
überlegenswertes Projekt.<br />
• Vizebürgermeister Manfred Winter:<br />
Herr Winter verweist darauf, dass die Landschaftseinteilung in Bayern nach<br />
Erosionskriterien ein EU-Projekt ist. Weiters wird Herr Vizebürgermeister Winter im<br />
September seine Ausschusstermine für das zweite Halbjahr 2010 bekannt geben.<br />
• Abschließende wünschen der Bürgermeister und die Fraktionsobleute allen Anwesenden<br />
einen schönen erholsamen Sommer.<br />
Keine weiteren Wortmeldungen.<br />
Ende der <strong>Sitzung</strong> 19:50 Uhr.<br />
- 10 -
Gegen die während der <strong>Sitzung</strong> zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong> 20. Mai 2010 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr<br />
vorliegen, schließt der Vorsitzende die <strong>Sitzung</strong> um 19:50 Uhr.<br />
Mario Mühlböck eh.<br />
Bgm. Mario Mühlböck<br />
(Vorsitzender)<br />
Johann Hofer eh.<br />
Johann Hofer, MBA<br />
(Schriftführer)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der<br />
<strong>Sitzung</strong> <strong>vom</strong><br />
keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Wilhering</strong>, am<br />
Der Vorsitzende:<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
(SPÖ)<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
(ÖVP)<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
(GRÜNE)<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
(FPÖ)<br />
- 11 -