20.01.2015 Aufrufe

ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Kärntner ...

ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Kärntner ...

ALLGEMEINE UMWELTPOLITIK An das Amt der Kärntner ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>ALLGEMEINE</strong> <strong>UMWELTPOLITIK</strong><br />

Sektion V – Referat Umweltbewertung<br />

A-1090 Wien, Spittelauer Lände 5<br />

Telefon: (01) 31 304<br />

Durchwahl: 5509 Datum: 29. August 2011<br />

Telefax Nr.: (01) 31 304-3700 Zahl: 162-173/11<br />

Sachbearbeiterin: DI Barbara Birli<br />

02 0380/ 7-UK/11<br />

<strong>An</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Amt</strong> <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung<br />

Abteilung 7 – Wirtschaftsrecht und Infrastruktur<br />

Mießtalerstraße 1<br />

9021 Klagenfurt<br />

z. Hd. Frau Dr. Vallant<br />

7-A-UVP-1177/28-2011<br />

Betrifft: UVE Reststoffdeponie St. Kosmas; Stellungnahme des BMLFUW gemäß<br />

§ 5 Abs. 4 UVP-G 2000 zu <strong>der</strong> übermittelten Umweltverträglichkeitserklärung<br />

Die Treibacher Industrie AG - hat beim <strong>Amt</strong> <strong>der</strong> Kärntner Landesregierung einen<br />

<strong>An</strong>trag auf Durchführung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung <strong>der</strong><br />

Reststoffdeponie St. Kosmas eingebracht. Dem BMLFUW wurde vom <strong>Amt</strong> <strong>der</strong><br />

Kärntner Landesregierung die Umweltverträglichkeitserklärung (UVE) zum im Betreff<br />

genannten Projekt übermittelt.<br />

Die übermittelte UVE langte am 21. Juli 2011 beim BMLFUW, Referat<br />

Umweltbewertung, ein.<br />

Die Stellungnahme des BMLFUW soll ein Umweltverträglichkeitsgutachten nach § 12<br />

o<strong>der</strong> eine zusammenfassende Bewertung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen nach § 12a UVP-<br />

G 2000 nicht vorwegnehmen, son<strong>der</strong>n bezieht sich im Wesentlichen darauf, ob die<br />

<strong>An</strong>gaben <strong>der</strong> UVE vollständig und plausibel sind, sowie fachlich einwandfrei konzipiert<br />

wurden. In <strong>der</strong> vorliegenden Stellungnahme wird daher auf folgende Punkte<br />

eingegangen:<br />

• Darstellung des Untersuchungsrahmens<br />

• Vollständigkeit <strong>der</strong> Unterlagen in Hinblick auf die inhaltlichen <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen des<br />

§ 6 Abs. 1 UVP-G 2000<br />

• Methodischer <strong>An</strong>satz zur Erstellung <strong>der</strong> UVE<br />

• Nachvollziehbarkeit bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Daten<br />

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, A-1010 Wien, Stubenbastei 5<br />

Telefon (+43 1) 515 22-0, Telefax (+43 1) 515 22-4002, E-Mail: office@lebensministerium.at, www.lebensministerium.at<br />

DVR 0000183, Bank PSK 5060904, BLZ 60000, BIC OPSKATWW, IBAN AT 77 6000 0000 0506 0904, UID ATU 37979906


- 2 -<br />

Dem BMLFUW, Referat Umweltbewertung, wurden folgende Unterlagen übermittelt:<br />

Mappe<br />

lose<br />

D A<br />

D A<br />

D B<br />

D B<br />

D B<br />

D B<br />

D B<br />

lose<br />

D B<br />

D B<br />

D B<br />

Titel/Inhalt<br />

1 UVE und Zusammenfassung<br />

UVE St. Kosmas_Zusammenfassung_11-07-2011<br />

2_Technischer Bericht<br />

B0 Reststoffdeponie St. Kosmas Erweiterung I & II (<strong>An</strong>merkung: Inhaltsverzeichnis)<br />

B1 Technischer Bericht<br />

B2_Grundstücks- & <strong>An</strong>rainerverzeichnis<br />

Pläne<br />

3 Raumplanung<br />

JR010-Tiag-UVE-Raumplanung (15. Juni 2011)<br />

Pläne 1- 4<br />

4 Verkehrstechnik<br />

VT Gutachten<br />

Knotenstromerhebung<br />

Auswertung_Mölbling_7_April_11<br />

Relationen Mölbling<br />

Wochenzählung<br />

Auswertung_Mölbling_L66_km 0,520<br />

Kurzbericht<br />

5 Umweltmedizin<br />

Medizinisches Gutachten UVE St. Kosmas<br />

6 Fischerei, Fischereiwirtschaft, Gewässerökologie<br />

UVE St. Kosmas Gewässerökologie Endbericht<br />

7 Naturschutz<br />

UVE St. Kosmas Naturschutz Endbericht_<br />

UVE T08_01 Aktuelle Vegetation (Plan)<br />

UVET08 02 Sensibilität (Plan)<br />

8 Landschaftspflegerische Begleitplanung<br />

LBSK-09 Endbericht<br />

LBSK-09 Maßnahmenplan<br />

9 Landwirtschaft und Boden<br />

UVE St. Kosmas Landwirtschaft Boden Endbericht<br />

10_Wildökologie<br />

UVE St. Kosmas Wildökologie Endbericht_<br />

11 Forstwirtschaft<br />

UVE St. Kosmas Forstwirtschaft Endbericht<br />

UVET08_Forst 01_Waldtypen<br />

UVET08 Forst 02_Rodungsplan<br />

UVET08 Forst 03_Betroffene Waldtypen<br />

12 Meteorologie


- 3 -<br />

lose 2008 11 14_erweit_GU_Windfeld_St. Kosmas<br />

D B<br />

D B<br />

D B<br />

__<br />

13 Ausbreitungsrechnung<br />

ZAMG Deponie St. Kosmas_<br />

14 Lärm, Luftemissionen<br />

Gutachten Lärmtechnik und Luftgüteemissionen<br />

UVE Kosmas Beilage 1 bis 5<br />

15 Geotechnik<br />

2656 Geotechnisches Gutachten<br />

16 Geologie und Hydrogeologie<br />

Lageplan<br />

D B St. Kosmas Geologischer Bericht EH. Weiss (inkl. Geologische Profile 1-9)<br />

Allfällig später als bis zum 18.Juli 2011 an die Behörde übermittelte Unterlagen<br />

konnten in vorliegen<strong>der</strong> Stellungnahme nicht berücksichtigt werden.


- 4 -<br />

Das BMLFUW nimmt zu den Fachbereichen Abfall und Lärm und den Schutzgütern<br />

Wald, Luft, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer sowie Tiere, Pflanzen und<br />

<strong>der</strong>en Lebensräume <strong>der</strong> vorliegenden UVE wie folgt Stellung:<br />

1. Generelle <strong>An</strong>merkungen zur UVE<br />

Die Unterlagen <strong>der</strong> begutachteten Fachbereiche und Schutzgüter sind gut strukturiert<br />

und übersichtlich aufbereitet. Die Ausführungen zum Fachbereich Lärm sowie zum<br />

Schutzgut Oberflächengewässer sind inhaltlich klar dargestellt und enthalten<br />

ausreichende Informationen zur Beurteilung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit.<br />

Der vorliegende abfallwirtschaftliche Beitrag ist gut verständlich, <strong>der</strong> technische Bericht<br />

enthält eine fundierte Dokumentation. Einige fachliche Ergänzungen sind jedoch<br />

notwendig.<br />

Im Beitrag zum Schutzgut Grundwasser wurde <strong>der</strong> Ist-Zustand <strong>der</strong> Quantität des<br />

Grundwassers nur zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong> Kernbohrungen und <strong>der</strong> Schürfe<br />

beobachtet und wurde aus den mittleren Jahresnie<strong>der</strong>schlagsdaten abgeschätzt.<br />

Untersuchungen zur Qualität des Grundwassers fehlen.<br />

Der Ist-Zustand des Fachbeitrags Boden ist gut dokumentiert (Bodentypen,<br />

Bodenfunktionen, Übersichtskarten). Für die geplanten Maßnahmen zur Rekultivierung<br />

<strong>der</strong> Deponieflächen sind die „Richtlinien für die sachgerechte Bodenrekultivierung“<br />

(BMLFUW, 2009) 1 zur <strong>An</strong>wendung zu bringen. Verbindliche Maßnahmen zur<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> schwermetallhaltigen Staubdepositionen bzw. eine<br />

Beweissicherung etwa <strong>der</strong> Schwermetallgehalte <strong>der</strong> umliegenden Böden sind<br />

vorzusehen.<br />

Für <strong>das</strong> Schutzgut Luft sind Ergänzungen bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Auswirkungen<br />

während <strong>der</strong> Betriebs- und Bauphase und bei <strong>der</strong> Maßnahmenplanung zur Reduktion<br />

<strong>der</strong> Belastung notwendig. Im humanmedizinischen Gutachten fehlt eine Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Überschreitungen des Grenzwertes für den PM 10 -Tagesmittelwert.<br />

Für die Bewertung <strong>der</strong> Eingriffserheblichkeit im Fachbereich Wald fehlen an einigen<br />

Stellen verständliche Bewertungsschritte. Die generelle Bewertung <strong>der</strong><br />

Gesamtbelastung ist nicht gänzlich nachvollziehbar, da keine getrennte Bewertung <strong>der</strong><br />

Eingriffsintensität und <strong>der</strong> Maßnahmenwirksamkeit erfolgt.<br />

Für den Fachbeitrag Tiere, Pflanzen und <strong>der</strong>en Lebensräume sind umfangreiche<br />

Nachbesserungen erfor<strong>der</strong>lich: Die Wirksamkeit <strong>der</strong> festgelegten Maßnahmen ist zu<br />

bewerten. In den Fachbereichen Ornithologie und Herpetologie fehlt <strong>das</strong> methodische<br />

Grundkonzept zur Ermittlung <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit. Die vorliegenden Erhebungen<br />

<strong>der</strong> Indikatorgruppen Amphibien und Reptilien reichen nicht für eine repräsentative<br />

Erfassung aus und müssen ergänzt werden. Begrüßt wird, <strong>das</strong>s eine detaillierte<br />

landschaftspflegerische Begleitplanung vorliegt.<br />

1 http://www.lebensministerium.at/article/articleview/74843/1/18483


- 5 -<br />

Im Folgenden sind die für die jeweiligen Fachbereiche notwendigen Ergänzungen,<br />

unterglie<strong>der</strong>t nach den gemäß § 6 UVP-G 2000 idgF gefor<strong>der</strong>ten <strong>An</strong>gaben zur<br />

Umweltverträglichkeitserklärung, dargestellt.<br />

2. Notwendige Ergänzungen<br />

2.1. zu: Beschreibung des Vorhabens<br />

Rückstände und Emissionen<br />

Abfall<br />

Mit Ausnahme des Geländeabtrages wird auf die während <strong>der</strong> Bauphase anfallenden<br />

Abfälle in den vorliegenden Unterlagen nicht eingegangen. Es sind soweit möglich, die<br />

Abfallmengen (t/a) je Abfallart unter <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> genauen Abfallbezeichnung und<br />

Schlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnisverordnung 2 und <strong>der</strong> weitere Verbleib zu<br />

ergänzen.<br />

Im Fachbeitrag B1 „Technischer Bericht“ Kapitel 03.01, S. 14 werden in <strong>der</strong><br />

angeführten Tabelle die zur Ablagerung vorgesehenen Produktionsreststoffe unter<br />

<strong>An</strong>gabe <strong>der</strong> Schlüsselnummer und <strong>der</strong> jährlich anfallenden Menge aufgelistet. Auch für<br />

die Position „Sonstige Abfälle“ sind die Abfallarten inklusive <strong>An</strong>gabe <strong>der</strong><br />

entsprechenden Schlüsselnummer aufzulisten, da es sonst nicht nachvollziehbar ist,<br />

um welche Abfälle es sich handelt.<br />

Für den im Fachbeitrag B1 „Technischer Bericht“ Kapitel 04.02 S. 19 angeführten<br />

Erdaushub (Geländeabtrag) ist die Schlüsselnummer gemäß Abfallverzeichnisverordnung<br />

zu ergänzen.<br />

2.2. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglicherweise vom Vorhaben erheblich<br />

beeinträchtigten Umwelt<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Gruppe <strong>der</strong> Wirbellosen wurde in den Erhebungen für den Fachbericht 7 –<br />

„Fachbereich Naturschutz“ nicht berücksichtigt, Reptilien- und Amphibienfunde<br />

erfolgten nur außerhalb des eigentlichen Projektareals. Die Beschränkung <strong>der</strong><br />

zoologischen Erhebungen auf Avifauna, Amphibien und Reptilien ist fachlich zu<br />

rechtfertigen.<br />

Amphibien und Reptilien wurden <strong>An</strong>fang Mai sowie Mitte Juni erhoben, wodurch<br />

allfällig vorkommende frühlaichende Arten nicht erfasst wurden. Zusätzliche<br />

Erhebungen <strong>der</strong> Amphibien und Reptilien sind nachzureichen, auch einzelne<br />

aussagekräftige Indikatorgruppen aus dem Bereich <strong>der</strong> Wirbellosen (z.B.<br />

Heuschrecken, Laufkäfer…) sind zu erfassen.<br />

2 BGBl. II Nr. 570/2003, <strong>An</strong>lage 5 idgF


- 6 -<br />

Die Kriterien, die für die Bewertung des Ist-Zustandes <strong>der</strong> Vögel, Amphibien und<br />

Reptilien herangezogen wurden, sind fachlich nicht klar dargelegt. Ziel <strong>der</strong> Bewertung<br />

des Ist-Zustandes ist z.B. die Identifikation von Flächen mit sehr hoher, hoher,<br />

mittlerer, geringer o<strong>der</strong> keiner Bedeutung 3 . Die Bewertung muss anhand von<br />

nachvollziehbaren Kriterien nachgereicht werden.<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Sensibilität von Biotoptypen basiert in Fachbericht 7 –<br />

„Fachbereich Naturschutz“ auf Schutzstatus und Gefährdungsgrad. Dennoch werden<br />

Lebensräume mit gleicher Gefährdung und gleichem Schutzstatus unterschiedlich<br />

bewertet. Eine nachvollziehbare Aufschlüsselung <strong>der</strong> Bewertungskriterien für die<br />

Sensibilität von Biotoptypen ist daher zu ergänzen.<br />

Grundwasser<br />

Aufgrund des geotechnischen Gefahrenpotentials und möglicher Lekagen einer<br />

Deponie sind <strong>der</strong> Ist-Zustand und die Dynamik <strong>der</strong> Quantität und Qualität des<br />

Grundwassers über einen repräsentativen Zeitraum darzustellen. Der Ist-Zustand <strong>der</strong><br />

Grundwasserqualität ist auch bei geringen Grundwassermengen ober- und<br />

unterstromig des geplanten Vorhabens hinsichtlich <strong>der</strong> projektrelevanten<br />

chemisch/physikalischen Wasserinhaltsstoffe (beson<strong>der</strong>s auch den Deponieinhalt<br />

betreffend) eindeutig zu charakterisieren.<br />

Luft<br />

Aus Fachbericht 14 „Lärmtechnisches Gutachten und Ermittlung von<br />

Luftgüteemissionen“ geht nicht hervor, ob die vor Ort durchgeführten Messungen von<br />

PM 10 und NO x zur Darstellung des Ist-Zustands normgerecht durchgeführt wurden.<br />

Entsprechende <strong>An</strong>gaben sind zu ergänzen.<br />

Ferner umfasst diese Messung nur den kurzen Untersuchungszeitraum vom 28.07. bis<br />

18.11.2008 und inkludiert keinen Winter. Weitere <strong>An</strong>gaben zur Höhe <strong>der</strong> Vorbelastung<br />

(inkl. <strong>An</strong>zahl Grenzwertüberschreitungen des Tagesmittelwerts von PM 10 ) sind zu<br />

ergänzen, z.B. durch den Vergleich mit dem Jahresverlauf an ganzjährig betriebenen<br />

Luftgütemessstationen in vergleichbarer Lage in Kärnten o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Steiermark.<br />

2.3. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglichen erheblichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt<br />

Luft<br />

Gemäß Kapitel 7.1 des Fachgutachtens 13 „Ausbreitungsrechnung“ kommt es in<br />

Variante 2 zu maximalen Zusatzbelastungen beim Tagesmittelwert PM 10 von bis zu<br />

65 µg/m³ und folglich zu zusätzlichen Überschreitungen des Grenzwertes für den<br />

Tagesmittelwert. Aus <strong>der</strong> für Variante 2 berechneten Reihe von 262 Tagesmittelwerten<br />

ist zu bestimmen, an wie vielen Tagen <strong>der</strong> Grenzwert von 50 µg/m³ überschritten wird.<br />

Eine Umweltverträglichkeit ist nur gegeben, wenn die <strong>An</strong>zahl an Überschreitungen pro<br />

3 Vgl. RVS 04.03.13 Vogelschutz an Verkehrswegen sowie UVE-Leitfaden 2008, Kap. A.7 „Methodische und<br />

strukturelle <strong>An</strong>for<strong>der</strong>ungen an die UVE“ http://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/REP0184.pdf


- 7 -<br />

Kalen<strong>der</strong>jahr unter dem im Immissionsschutzgesetz-Luft 4 festgelegten Wert von 25<br />

zulässigen Überschreitungen des Grenzwertes für den Tagesmittelwert liegt.<br />

Auf S. 36 des Fachberichtes 5 „Medizinisches Fachgutachten“ wird ausgeführt, <strong>das</strong>s<br />

es zu keinen Überschreitungen medizinisch begründeter Grenzwerte komme. Dies ist<br />

inkorrekt, da es gemäß Kapitel 7.1 in Fachgutachten 13 „Ausbreitungsrechnung“, zu<br />

Überschreitungen des Grenzwertes für den PM 10 -Tagesmittelwert kommt. Das<br />

Gutachten ist dementsprechend zu überarbeiten und die Überschreitungen des<br />

Grenzwertes für den PM 10 -Tagesmittelwert sind aus medizinischer Sicht zu beurteilen.<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume, Wald<br />

In Fachbericht 7 „Fachbereich Naturschutz“ wird die Eingriffsintensität zur<br />

Beschreibung <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>der</strong> geplanten Deponieerweiterung auf die Vegetation<br />

dargestellt. Dabei werden bereits die geplanten Maßnahmen berücksichtigt, jedoch<br />

nicht beschrieben, welche Wirksamkeit die einzelnen Maßnahmen aufweisen.<br />

Gleiches gilt für Fachbericht 11 „Forstwirtschaft“. Für eine nachvollziehbare Bewertung<br />

sind die Auswirkungen ohne und mit Berücksichtigung <strong>der</strong> Maßnahmenwirksamkeit zu<br />

beurteilen. Darüber hinaus ist ein ebenso wesentlicher Bewertungsschritt, die<br />

Verschränkung <strong>der</strong> Auswirkungen mit <strong>der</strong> Sensibilität des Ist-Zustands, durchzuführen<br />

und die daraus resultierende Eingriffserheblichkeit neu zu bewerten. Nur so ist<br />

sichergestellt, <strong>das</strong>s die Ist-Situation bei <strong>der</strong> Bewertung berücksichtigt wird.<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf die Artengruppen Vögel, Amphibien und<br />

Reptilien sind hinsichtlich Lebensraumverlust und Min<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Lebensraumqualität<br />

durch Lärm zu beschreiben und anhand von Kriterien zu bewerten. Bei <strong>An</strong>wendung<br />

einer Bewertungsskala sind die einzelnen Stufen zu beschreiben. Aus <strong>der</strong><br />

Verknüpfung <strong>der</strong> Sensibilität des Ist-Zustandes mit <strong>der</strong> Eingriffsintensität ist die<br />

Eingriffserheblichkeit des Vorhabens zu ermitteln, z. B. anhand einer Verknüpfungsmatrix<br />

5 .<br />

Wald<br />

In Fachbericht 1 „Umweltverträglichkeitserklärung und Zusammenfassung“ (S. 57) ist<br />

angeführt, <strong>das</strong>s für <strong>das</strong> „gegenständliche Vorhaben eine strikte Trennung zwischen<br />

Bau- und Betriebsphase nicht möglich“ ist. Auf S. 20 ist angegeben, <strong>das</strong>s „<strong>das</strong><br />

gesamte Projekt eine Laufzeit von ca. 30 Jahren umfasst“ und es alle 2,5 bis 6 Jahre<br />

zu einer Bauphase von 5-6 Monaten kommt. Da durch die halbjährlichen<br />

Bautätigkeiten erhöhte Belastungen insbeson<strong>der</strong>e für <strong>das</strong> Schutzgut Wald etwa durch<br />

verstärkte Belastung durch gas- und partikelförmige Emissionen (vgl. Fachbericht 11<br />

„Forstwirtschaft“ S. 66) auftreten, ist schlüssig zu erläutern, warum die strikte<br />

Trennung in Bau- und Betriebsphase nicht möglich ist. Eine Trennung <strong>der</strong><br />

Auswirkungen in Bau- und Betriebsphase ist gegebenenfalls vorzunehmen.<br />

4 Immissionsschutzgesetz-Luft BGBL.I Nr.115/1997 idgF<br />

5 Beispiel: Sensibilität eines Biotopes „gering“, Eingriffswirkung (Intensität) „hoch“ = Belastung „mittel“


- 8 -<br />

2.4. zu: Beschreibung <strong>der</strong> Maßnahmen zur Vermeidung o<strong>der</strong> zur<br />

Einschränkung wesentlicher nachteiliger Auswirkungen<br />

Luft<br />

Es werden keine Maßnahmen aufgezeigt, um Staubemissionen während <strong>der</strong> Schüttund<br />

Bauphase vorzubeugen. Dies ist aufgrund <strong>der</strong> hohen Belastung beim<br />

Tagesmittelwert von PM 10 , insbeson<strong>der</strong>e in Variante 2, zu ergänzen.<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Die Wirksamkeit <strong>der</strong> im Fachbericht 7 – „Fachbereich Naturschutz“ festgelegten<br />

Maßnahmen ist zu bewerten. Durch die Verknüpfung <strong>der</strong> Maßnahmenwirkung mit <strong>der</strong><br />

Eingriffserheblichkeit ist die Gesamtbelastung für naturschutzrelevante Biotoptypen<br />

(z.B. artenreiche Fettwiese) bzw. für naturschutzrelevante Arten (z.B. Neuntöter) zu<br />

ermitteln.<br />

Die im Fachbericht 7 „Fachbereich Naturschutz“ vorgeschlagene ökologische<br />

Bauaufsicht ist zur fachlichen Betreuung und Kontrolle aller erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen<br />

in <strong>der</strong> Umweltverträglichkeitserklärung verbindlich festzulegen.<br />

Die sowohl im Fachbericht 11 „Forstwirtschaft“ als auch im Fachbericht 8<br />

„Landschaftspflegerische Begleitplanung“ beschriebenen Maßnahmen sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong>en Wirksamkeit als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für<br />

<strong>das</strong> Schutzgut Lebensraum Wald zu bewerten.<br />

Boden<br />

Die Herkunft <strong>der</strong> im Fachbericht 9 „Fachbereich Boden und Landwirtschaft“ (S. 43) für<br />

die Rekultivierung vorgesehenen Bodenmaterialien ist darzustellen und es ist zu<br />

klären, ob die Materialien den Qualitätskriterien für die vorgesehene Nachnutzung<br />

gemäß BAWP 2006 6 entsprechen.<br />

Die Rekultivierung des Deponiekörpers ist gemäß den „Richtlinien für die<br />

sachgerechte Bodenrekultivierung“ (BMLFUW, 2009) umzusetzen. Zusätzlich zu den<br />

Rekultivierungsmaßnahmen sind verbindliche Maßnahmen zur Reduktion <strong>der</strong><br />

schwermetallhaltigen Emissionen (Staubentwicklung) sowie eine Beweissicherung<br />

(begleitende <strong>An</strong>alytik auf Schwermetalle) <strong>der</strong> umliegenden Böden vorzusehen.<br />

Grundwasser<br />

Aufgrund des geotechnischen Gefahrenpotentials und möglicher Lekagen einer<br />

Deponie sind Maßnahmen für den Fall von Unfällen und Deponielekagen darzustellen.<br />

Wald<br />

In Kapitel 6.2 „Eingriffserheblichkeit“ in Fachbericht 11, „Forstwirtschaft“ S. 73 wird für<br />

<strong>das</strong> Schutzgut Wald und <strong>das</strong> Nutzungsinteresse Forstwirtschaft eine hohe<br />

Eingriffserheblichkeit bei einer mäßigen bis sehr hohen Sensibilität festgelegt. Im<br />

Kapitel 7 „Schutz-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen“ (S. 74 desselben Berichts)<br />

wird ausgeführt, <strong>das</strong>s „für die dauerhaften Rodungsflächen infolge <strong>der</strong> hohen<br />

Waldausstattung in <strong>der</strong> Gemeinde und im Bezirk eine Ersatzaufforstung nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich erscheint.“ Es ist nachvollziehbar darzustellen warum bei einer hohen<br />

6 http://www.bundesabfallwirtschaftsplan.at/


- 9 -<br />

Eingriffserheblichkeit (Rodung von 11,10 ha) keine Ersatzmaßnahmen (z.B.<br />

Aufforstungen) getroffen werden müssen.<br />

3. Empfehlungen<br />

3.1. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglicherweise vom Vorhaben erheblich<br />

beeinträchtigten Umwelt<br />

Boden<br />

In Kapitel 4.3 des Fachberichts 9 „Fachbereich Boden und Landwirtschaft“ sind die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> Bodenanalytik den genannten Probenummern falsch zugeordnet. Im<br />

Fachbericht 9 (S. 27), sollten die <strong>An</strong>alyseergebnisse <strong>der</strong> beiden Grünlandproben 1 und<br />

3 anstelle jener von 1 und 2 aufgelistet sein.<br />

3.2. zu: Beschreibung <strong>der</strong> möglichen erheblichen Auswirkungen des<br />

Vorhabens auf die Umwelt<br />

Tiere, Pflanzen, Lebensräume<br />

Im Fachbericht 7 „Fachbereich Naturschutz“ sollte über die temporäre und dauerhafte<br />

Flächeninanspruchnahme auch in Abschnitt A (Kapitel 4.1.1 „Flächeninanspruchnahme“)<br />

informiert werden (S. 37) und nicht erst in <strong>der</strong><br />

zusammenfassenden Beurteilung (siehe Abschnitt E, Kap.3, S. 100).<br />

Bei <strong>der</strong> in Punkt 2.2 in dieser Stellungnahme gefor<strong>der</strong>ten Überarbeitung des Kapitels<br />

zur Herpetologie in Fachbericht 7 sollte auch die Einschätzung des Potentials <strong>der</strong><br />

jeweiligen Landlebensräume in Erwägung gezogen werden, z.B. durch Evaluierung<br />

<strong>der</strong> Strukturvielfalt, <strong>der</strong> Versteckmöglichkeiten und potentieller Winterquartiere.<br />

Wald<br />

Auf S. 30 des Fachberichts 11 „Forstwirtschaft“ lautet die Überschrift zu Kapitel 5.1.1<br />

„Hemerobie“. Die darunter angeführten Punkte beziehen sich auf Aspekte <strong>der</strong><br />

potenziell natürlichen Waldvegetation, es fehlen Einstufungen in Hemerobiestufen<br />

(ahemerob bis polyhemerob) entsprechend einem Hemerobiekonzept 7 . Es wird<br />

empfohlen, die Kapitelbezeichnung zu än<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> die Inhalte an einen Hemerobie-<br />

<strong>An</strong>satz anzupassen und diesen ausreichend zu erläutern.<br />

7 z.B. Grabherr et al. 1998


- 10 -<br />

Als verwendete Einstufungen bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Sensibilität und <strong>der</strong> Intensität in<br />

Fachbericht 11 werden folgende Definitionen herangezogen: „im Sinne des<br />

Schutzgedankens für Naturraum und Ökologie“, „im Sinne des Schutzgedankens <strong>der</strong><br />

menschlichen Nutzung“ sowie „im Sinne des Vorsorgegedankens“ (Fachbericht 1,<br />

„Umweltverträglichkeitserklärung und Zusammenfassung“ S. 11). Da diese Begriffe<br />

nicht eindeutig definiert sind, wird zur besseren Verständlichkeit empfohlen, die<br />

verwendeten Begriffe „im Sinne des Schutzgedankens“ und „im Sinne des<br />

Vorsorgedankens“ zu erläutern.<br />

gemäß § 6 Abs. 2 Z 32 UKG<br />

Dr. Karl Kienzl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!