Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
Prüfung und Wartung von Blitzschutzsystemen
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12.1<br />
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1 Gr<strong>und</strong>forderungen<br />
Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
2 Arten der Prüfung<br />
Schutzziel der Prüfungen<br />
In der Norm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-<br />
10, Abschnitt 7.1, wird das Schutzziel der Prüfung <strong>von</strong><br />
<strong>Blitzschutzsystemen</strong> wie folgt umrissen:<br />
Mit der Prüfung soll sichergestellt werden, dass das<br />
jeweilige Blitzschutzsystem (LPS) mit seinen Komponenten<br />
des Äußeren <strong>und</strong> Inneren Blitzschutzes in<br />
jeder Hinsicht den zum Zeitpunkt der Planung bzw. Errichtung<br />
geltenden Normen entspricht.<br />
Durch die Prüfung soll die Schutzfunktion des Blitzschutzsystems<br />
gegenüber direkten <strong>und</strong> indirekten Blitzeinwirkungen<br />
für Leben, Inventar, technische Ausrüstung<br />
der baulichen Anlage (Gebäude), Betriebstechnik<br />
<strong>und</strong> Sicherheitseinrichtungen sowie für die bauliche<br />
Anlage selbst in Verbindung mit nachfolgenden<br />
Instandhaltungsmaßnahmen gewährleistet werden.<br />
Anwendungsbereich<br />
Die Norm gilt für Blitzschutz-Neuanlagen, die nach<br />
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10 errichtet<br />
wurden; bei älteren <strong>Blitzschutzsystemen</strong> kann sie<br />
sinngemäß angewendet werden. Entspricht das vorgef<strong>und</strong>ene<br />
Blitzschutzsystem nicht den gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />
Schutzforderungen nach den genannten Normen,<br />
so muss dies im Prüfbericht dokumentiert werden.<br />
Es bleibt dem Eigentümer überlassen, wie er die<br />
Schutzforderungen erfüllen lässt. Zum Zeitpunkt der<br />
Errichtung mitgeltende Normen, sonstige zutreffende<br />
Vorschriften, Bauverordnungen mit Forderungen zum<br />
Blitzschutz usw. sollten berücksichtigt werden.<br />
Prüfer<br />
Die Prüfung des Blitzschutzsystems nach dieser Norm<br />
darf nur <strong>von</strong> einer Blitzschutzfachkraft, kurz Prüfer genannt,<br />
vorgenommen werden. Eine Blitzschutzfachkraft<br />
ist ein Blitzschutzingenieur, Blitzschutzplaner,<br />
Blitzschutzerrichter bzw. nach GewO, §36, ein Revisionsingenieur,<br />
behördlich anerkannter Prüfsachverständiger<br />
oder ein Prüftechniker (Sachk<strong>und</strong>iger) des<br />
Fachbereiches Elektrotechnik oder ein <strong>von</strong> unabhängigen<br />
Prüforganisationen <strong>und</strong> Prüfinstitutionen geschulter<br />
Prüfer. Der Prüfer muss umfassende Kenntnisse<br />
über Planung, Bau, Prüfung <strong>und</strong> Instandhaltung<br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong> haben. Er muss sich laufend<br />
über die örtlich geltenden bauaufsichtlichen Vorschriften<br />
<strong>und</strong> einschlägigen, allgemein anerkannten Regeln<br />
der Technik informieren. Die Blitzschutzfachkraft muss<br />
über eine mehrjährige Berufserfahrung <strong>und</strong> zeitnahe<br />
berufliche Tätigkeiten im Bereich des Blitzschutzes<br />
verfügen.<br />
Bei der Prüfung der Planung sind das gesamte Blitzschutzsystem<br />
<strong>und</strong> die Nutzung des Gebäudes unter<br />
Berücksichtigung der geltenden Normen <strong>und</strong> Vorschriften<br />
zu prüfen. Diese Prüfung ist vor dem Errichten<br />
des Blitzschutzsystems durchzuführen.<br />
Von großer Wichtigkeit ist mit Beginn der Bauarbeiten<br />
die baubegleitende Prüfung aller der Teile des Blitzschutzsystems,<br />
die später nicht mehr zugänglich sind.<br />
Hierzu gehören insbesondere der F<strong>und</strong>amenterder,<br />
Ableitungen in Stahlbetonstützen, Nutzung der Bewehrung<br />
in Wänden, Decken <strong>und</strong> Fußböden als Schirmung<br />
<strong>und</strong> Verbindungsstellen <strong>und</strong> Anschlussstellen<br />
mit der Bewehrung oder anderer metallener Bauteile<br />
des Baukörpers. Die technischen Unterlagen sind zu<br />
kontrollieren, <strong>und</strong> die Ausführung ist zu beaufsichtigen.<br />
Als praktisch hat es sich erwiesen, die später<br />
nicht mehr zugänglichen Teile der Blitzschutzanlage<br />
fotografisch zu dokumentieren.<br />
Nach der Fertigstellung des Blitzschutzsystems<br />
ist durch eine Abnahmeprüfung die normgerechte<br />
Schutzkonzeption (Planung) sowie die handwerkliche<br />
Ausführung (fachgerechte Richtigkeit) zu prüfen. Zu<br />
berücksichtigen sind die Nutzungsart, die technische<br />
Ausrüstung im Gebäude <strong>und</strong> die Standortbedingungen.<br />
Bei großen Gebäudekomplexen mit komplizierten<br />
technischen Ausrüstungen sind auch Teilabnahmeprüfungen<br />
möglich. In diesen Fällen ist eine laufende Dokumentation<br />
besonders wichtig.<br />
In regelmäßigen Zeitabständen (Tabelle 1) sind Wiederholungsprüfungen<br />
notwendig. Nur durch regelmäßige<br />
Wiederholungsprüfungen kann die dauernde<br />
Wirksamkeit des Blitzschutzsystems gewährleistet<br />
werden. Dabei muss ein besonderes Augenmerk auf<br />
Nutzungsänderungen <strong>und</strong> den Ausstattungsgrad mit<br />
elektronischen Informationssystemen gelegt werden.<br />
Häufig werden durch solche Änderungen die ursprünglichen<br />
Planungen <strong>und</strong> damit das Schutzkonzept unterlaufen.<br />
Es wird deshalb empfohlen, immer dann, wenn<br />
wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen der<br />
baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder<br />
Reparaturen an dem geschützten Gebäude durchgeführt<br />
werden, eine Zusatzprüfung zu veranlassen.<br />
Dies sollte auch nach jedem bekannt gewordenen Blitzeinschlag<br />
erfolgen.<br />
Wenn für das Gebäude eine erhöhte Schutzbedürftigkeit<br />
(SK I <strong>und</strong> II) oder eine wesentliche Beeinflussung<br />
durch eine aggressive Umgebung auf das Blitzschutzsystem<br />
besteht, so muss die umfassende Prüfung des<br />
Blitzschutzsystems jährlich vorgenommen werden.<br />
Tabelle 1: Größter Abstand zwischen Prüfungen<br />
des Blitzschutzsystems<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012
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3 Prüfturnus für Wiederholungsprüfungen<br />
Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
Die Tabelle 1 enthält zeitliche Abstände für die Wiederholungsprüfung<br />
bei durchschnittlichen Umgebungsbedingungen.<br />
Die Fristen sind Empfehlungswerte, die<br />
sich in der Praxis bewährt haben. Die Prüffrist wird<br />
durch folgende Einflussfaktoren bestimmt:<br />
• Klassifizierung des Gebäudes oder des zu schützenden<br />
Bereiches, speziell hinsichtlich der Schadenfolgewirkungen,<br />
• Blitz-Schutzklasse nach DIN EN 62305-1 bis 4 (VDE<br />
0185-305-1 bis 4):2012-10,<br />
• örtliche Umgebungsbedingungen (z.B. sind bei korrosiver<br />
Atmosphäre oder rauem Produktionsbetrieb<br />
kürzere Zeitabstände notwendig),<br />
• Werkstoff der einzelnen Blitzschutzbauteile,<br />
• Art der Oberfläche, an der die Blitzschutzbauteile befestigt<br />
sind,<br />
• Zustand des Erdbodens <strong>und</strong> da<strong>von</strong> abhängige Korrosionsgeschwindigkeit.<br />
Des Weiteren sind behördliche Auflagen oder Verordnungen<br />
mit Prüffristen zu berücksichtigen. Diese gelten<br />
als Mindestanfordungen.<br />
In der Tabelle 1 werden auch Intervalle für eine Prüfung<br />
<strong>von</strong> kritischen Bereichen bzw. für erhöhte Schutzfestigkeit<br />
(SK I <strong>und</strong> II) angegeben.<br />
Als kritische Bereiche eines Blitzschutzsystems gelten<br />
z. B.<br />
• Teile, die starken mechanischen Beanspruchungen<br />
ausgesetzt sind,<br />
• Blitzstromableiter, Überspannungsableiter,<br />
• Potentialausgleichsverbindungen <strong>von</strong> Kabeln <strong>und</strong><br />
Rohrleitungen.<br />
Die Prüffristen sollen zwischen den Wiederholungsprüfungen<br />
liegen. Altanlagen sind sinngemäß einer<br />
Blitzschutzklasse zuzuordnen.<br />
Von Bedeutung ist auch die Empfehlung, dass mit der<br />
regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlage des<br />
Gebäudes gleichzeitig die Funktionsfähigkeit der Maßnahmen<br />
des Inneren Blitzschutzes insbesondere<br />
des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit<br />
geprüft wird. Hiermit wird auch unterstrichen, dass der<br />
Überspannungsschutz der elektrischen Anlage mit<br />
dem Inneren Blitzschutz immer zu koordinieren<br />
ist (vgl. Bild 1).<br />
Bild 1:<br />
Blitzschutz, Überspannungsschutz <strong>und</strong> Normung<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012
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4 Prüfmaßnahmen<br />
Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
4.1 Prüfung <strong>von</strong> Neuanlagen<br />
Die Prüfung umfasst:<br />
• die Kontrolle der technischen Unterlagen<br />
- auf Vollständigkeit,<br />
- auf Übereinstimmung mit den Normen;<br />
• die Besichtigungen daraufhin, ob<br />
- eine Übereinstimmung des Blitzschutzsystems<br />
mit den technischen Unterlagen vorliegt,<br />
- sich das Blitzschutzsystem in einem ordnungsgemäßen<br />
Zustand befindet, z.B. keine losen<br />
Verbindungen, keine Unterbrechungen der Leitungen<br />
sichtbar sind,<br />
- eine Schwächung durch Korrosion vorliegt, besonders<br />
an Übergangsstellen zur Erde, die Erdungsanschlüsse,<br />
soweit sichtbar, intakt sind,<br />
- die Leitungen <strong>und</strong> Bauteile ordnungsgemäß befestigt<br />
sind,<br />
- die Teile für mechanische Schutzfunktion intakt<br />
sind,<br />
- bauliche <strong>und</strong>/oder Nutzungsänderungen vorgenommen<br />
wurden,<br />
- Blitzstrom- <strong>und</strong> Überspannungsableiter richtig<br />
eingebaut sind,<br />
- Beschädigungen oder Auslösungen <strong>von</strong> Ableitern<br />
vorliegen; dabei sind die vorgeschalteten<br />
Sicherungen mit zu prüfen,<br />
- Potentialausgleichsverbindungen innerhalb des<br />
Gebäudes, ggf. auch in höheren Ebenen, vorhanden<br />
<strong>und</strong> intakt sind. Besonders sind neu eingebaute<br />
metallene Installationen, Baukonstruktionen,<br />
energie- <strong>und</strong> informationstechnische<br />
Netze zu berücksichtigen,<br />
- Maßnahmen zur Beseitigung <strong>von</strong> Näherungen<br />
durchgeführt wurden,<br />
- Schirmungsmaßnahmen, soweit sichtbar, intakt<br />
sind; dabei ist die beidseitige <strong>und</strong> ggf. dazwischenliegende<br />
Erdung der Schirme zu prüfen.<br />
• Prüfung durch Messungen<br />
- Durchgangsmessungen aller Verbindungen <strong>und</strong><br />
Anschlüsse <strong>von</strong> Fang- <strong>und</strong> Ableiteinrichtung,<br />
Erdungsanlage, Potentialausgleichsleitungen,<br />
Schirmungsmaßnahmen, soweit keine Besichtigung<br />
möglich ist (Richtwert: < 1 Ω),<br />
- Ausbreitungswiderstand <strong>und</strong>/oder spezifischer<br />
Erdungswiderstand der Erdungsanlage, auch<br />
<strong>von</strong> Einzelerdern <strong>und</strong> Teilringerdern.<br />
- Hinweis: Bestehende Erdungsanlagen (Anlagen<br />
älter als 10 Jahre) können hinsichtlich der Korrosionseinwirkungen<br />
nur durch punktuelle Aufgrabungen<br />
geprüft werden.<br />
Die Messergebnisse sind mit früheren Ergebnissen zu<br />
vergleichen. Wenn wesentliche Abweichungen auftreten,<br />
sind zusätzliche Untersuchungen notwendig, um<br />
den Gr<strong>und</strong> der Abweichung zu ermitteln.<br />
Prüfung der Planung<br />
Anhand der Planungsunterlagen (Blitzschutzzeichnung<br />
nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3<br />
Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung nach DIN<br />
EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):<br />
2007-01, Gebäudezeichnungen) <strong>und</strong> der Schutzkonzeption<br />
ist festzustellen, ob folgende Gesichtspunkte<br />
berücksichtigt sind:<br />
• Standortbedingungen (Lage im Gelände <strong>und</strong> zu anderen<br />
Gebäuden),<br />
• Bauart der baulichen Anlage (z. B. Stahlskelettbau,<br />
Stahlbetonbau, Dachform <strong>und</strong> Art der Dacheindeckung,<br />
Fassadenverkleidung),<br />
• Eignung <strong>von</strong> Gebäudeteilen als natürliche Bestandteile<br />
der Blitzschutzanlage (z.B. Metalldach, metallene<br />
Außenwände, Stahlkonstruktionen usw.),<br />
• mögliche Korrosionsgefahren (z. B. durch Verwendung<br />
<strong>von</strong> Kupfer am Gebäude),<br />
• technische Gebäudeausrüstung (Elektro-, EDV-,<br />
Fernmelde-, Brandmelde-, RLT- <strong>und</strong> Heizungsanlagen<br />
hinsichtlich Einbeziehung in den Blitzschutz-Potentialausgleich),<br />
• Einbeziehung <strong>von</strong> Bauwerksteilen (z. B. <strong>von</strong> Bewehrungen<br />
<strong>und</strong> Bauelementen für Schirmungsmaßnahmen),<br />
• Anordnung der Fangeinrichtungen <strong>und</strong> Ableitungen<br />
unter Berücksichtigung der Schutzklassen (Blitzkugel-,<br />
Schutzwinkel-, Maschenverfahren),<br />
• Näherungen, soweit im Planungsstadium erkennbar,<br />
• Blitzschutz-Potentialausgleich, ggf. in höheren Ebenen<br />
des Gebäudes.<br />
Bei kleinen <strong>Blitzschutzsystemen</strong> kann die Vorprüfung<br />
entfallen. Es werden meist keine Planungsunterlagen<br />
erstellt. In diesem Fall sind die vorgenannten Prüfungen<br />
bei der Besichtigung vorzunehmen.<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012
12.1<br />
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Baubegleitende Prüfung<br />
Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
Bei umfangreichen <strong>Blitzschutzsystemen</strong>, insbesondere<br />
bei der Herstellung <strong>von</strong> F<strong>und</strong>amenterdern, Mitbenutzung<br />
<strong>von</strong> Teilen der baulichen Anlage als „natürliche“<br />
Bestandteile des Blitzschutzsystems (Stahlstützen<br />
oder Stahlbetonbewehrungen) oder verdeckt<br />
verlegten Leitungen (z. B. Ableitungen in Wänden, in<br />
Zwischendecken, in Betonstützen, unter Putz, hinter<br />
Fassadenverkleidungen), muss durch Besichtigen,<br />
ggf. auch durch Messen festgestellt werden, ob<br />
• die Leitungen <strong>und</strong> Bauteile hinsichtlich der Dimensionierung<br />
<strong>und</strong> des Korrosionsschutzes den einschlägigen<br />
Normen entsprechen,<br />
• die Leitungen dem Schutzkonzept entsprechend eingebaut<br />
sind,<br />
• alle notwendigen Verbindungen <strong>und</strong> Anschlüsse<br />
fachgerecht ausgeführt sind (Nachweis der Kontaktsicherheit<br />
ggf. durch Messung).<br />
Abnahmeprüfung<br />
Nach Fertigstellung des Blitzschutzsystems ist eine<br />
Abnahmeprüfung durchzuführen. Durch Besichtigen<br />
<strong>und</strong> Messen ist festzustellen, ob das Blitzschutzsystem<br />
den Normen entspricht.<br />
Gemäß VOB, Teil C, DIN 18 384 hat diese Prüfung der<br />
Errichter des Blitzschutzsystems durchzuführen oder<br />
durchführen zu lassen.<br />
Das Verlangen einiger Auftraggeber, zusätzliche Prüfungen<br />
auf Kosten der Auftragnehmer durch Dritte<br />
durchführen bzw. deren Kosten ins Angebot einrechnen<br />
zu lassen, entspricht nicht dem Sinn der VOB.<br />
Wenn eine zusätzliche Prüfung gewünscht wird, kann<br />
sie schon wegen fehlender Kalkulationsmöglichkeiten<br />
nur zu Lasten des Auftraggebers gehen.<br />
• Prüfung der fachtechnischen Richtigkeit <strong>und</strong> der<br />
handwerklichen Ausführung des Blitzschutzsystems<br />
im Hinblick auf die Einhaltung der Errichtungsbestimmungen<br />
<strong>und</strong> der Bauteilnormen (Korrosionsschutz,<br />
Kontaktsicherheit, Art <strong>und</strong> Abstand der Befestigungsbauteile,<br />
Berücksichtigung <strong>von</strong> Temperatureinflüssen,<br />
Schutz bevorzugter Blitzeinschlagstellen, Leitungsquerschnitte);<br />
• Kontrolle der Fangeinrichtungen <strong>und</strong> Ableitungen<br />
hinsichtlich Anordnung der Leitungen <strong>und</strong> Fangeinrichtungen<br />
(Dimensionierung, Leitungsabstände),<br />
- Schutz bevorzugter Einschlagstellen,<br />
- Einbeziehen <strong>von</strong> Metallteilen;<br />
• Kontrolle der Erdungsanlage hinsichtlich<br />
- Erdeinführungen, Anschlussfahnen <strong>und</strong> Verbindungsleitungen<br />
zwischen Erder <strong>und</strong> Ableitungen<br />
(auch Messstellen <strong>und</strong> PA-Anschluss),<br />
- Zugänglichkeit, Bedienbarkeit <strong>und</strong> richtige Anordnung<br />
der Messstellen,<br />
- Einhaltung der Verlegungstiefe des Blitzschutzerders<br />
(Probegrabungen);<br />
• Prüfung des Blitzschutz-Potentialausgleichs auf<br />
- Einbeziehen <strong>von</strong> metallenen Installationen des<br />
Blitzschutzsystems im Kellergeschoss oder in der<br />
Höhe der Gebäudeoberfläche, ggf. auch in höheren<br />
Potentialausgleichsebenen, das Einbeziehen<br />
<strong>von</strong> Rohrleitungen an den Eintrittsstellen in die<br />
bauliche Anlage.<br />
• Prüfen des Blitzschutz-Potentialausgleichs mit elektrischen<br />
Anlagen auf<br />
- Einbeziehen aller aktiven elektrischen Leiter in den<br />
Blitzschutz-Potentialausgleich mit Blitzstromableitern<br />
an der Eintrittsstelle in die bauliche Anlage,<br />
- Einbau <strong>von</strong> Blitzstrom- <strong>und</strong> Überspannungsableitern,<br />
Typ 1 <strong>und</strong> Typ 2<br />
- Anschlussder Ableiter an den Potentialausgleich,<br />
- Einsatz <strong>von</strong> Funkenstrecken;<br />
• Kontrolle der Näherungen <strong>von</strong><br />
- Blitzschutzleitungen zu metallenen Installationen.<br />
Besichtigung<br />
Sie umfasst:<br />
• Prüfung der Planungs- <strong>und</strong> Bestandsunterlagen auf<br />
Vollständigkeit, fachtechnische Richtigkeit <strong>und</strong> Übereinstimmung<br />
mit der Ausführung des Blitzschutzsystems<br />
(Bestandsplan nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3<br />
(VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 7, Beschreibung<br />
<strong>und</strong> Prüfbericht nach DIN EN 62305-3<br />
Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01, Abschnitt<br />
E.7.2.5 <strong>und</strong> DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3<br />
Bbl. 3):2007-01, Abschnitt 5.<br />
Der Arbeitskreis „Prüfungen“ des VDE-Ausschusses<br />
für Blitzschutz- <strong>und</strong> Blitzforschung stellt dazu fest:<br />
„Die Beachtung <strong>und</strong> Prüfung aller Näherungsstellen<br />
einer baulichen Anlage ist im Rahmen einer Blitzschutzprüfung<br />
nicht durchführbar, insbesondere nicht<br />
bei ausgedehnten baulichen Anlagen. Der Innenausbau<br />
ermöglicht in den meisten Fällen keine Kontrolle<br />
bzw. Möglichkeit zur Ermittlung eventuell vorhandener<br />
Näherungen. Auf offensichtliche Näherungen, insbesondere<br />
zu datentechnischen Leitungssystemen <strong>und</strong><br />
Brandmeldeanlagen, ist hinzuweisen“.<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012
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Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
• Überprüfung <strong>von</strong> Leitungsmaterial <strong>und</strong> Bauteilen:<br />
Entspricht das Leitungsmaterial den Mindestabmessungen<br />
nach DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-<br />
3):2011-10, Tabellen 6 bis 8<br />
- Ist genormtes oder gleichwertiges Material verwendet<br />
worden<br />
- Sind die Bauteile fachgerecht entsprechend ihrem<br />
Verwendungszweck montiert<br />
- Sind Montagemaße nach DIN EN 62305-3, Bild<br />
E.22, eingehalten Sind die Werkstoffe hinsichtlich<br />
des Korrosionsschutzes richtig ausgewählt<br />
- Sind die Erdeintrittsstellen der Erdeinführungen gegen<br />
Korrosion geschützt<br />
• Überprüfung der Schirmungsmaßnahmen, insbesondere<br />
der Anschlüsse an Bewehrung <strong>und</strong> metallene<br />
Bauteile.<br />
• Erstellung einer Prüfdokumentation:<br />
Über die Prüfung des Blitzschutzsystems ist ein<br />
Prüfungsbericht mit einer Anlagenbeschreibung<br />
nach DIN EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl.<br />
3):2007-01, <strong>und</strong> einer Bestandszeichnung nach DIN<br />
EN 62305-3 Bbl. 3 (VDE 0185-305-3 Bbl. 3):2007-01,<br />
Abschnitt 7, anzufertigen. Mit der Übergabe der Unterlagen<br />
bestätigt der Prüfer die Funktionsfähigkeit<br />
des Blitzschutzsystems. Sind <strong>von</strong> ihm Mängel festgestellt<br />
worden, d.h., ist das Blitzschutzsystem nur<br />
teilweise oder gar nicht funktionstüchtig ist, müssen<br />
diese im Prüfungsbericht genau aufgelistet werden.<br />
Die Mängel müssen sofort behoben werden (Abschnitt<br />
7.3 <strong>Wartung</strong>).<br />
Messen<br />
Bei allen elektrischen Prüfungen ist zu gewährleisten,<br />
dass Menschen <strong>und</strong> Nutztiere durch elektrische<br />
Ströme nicht gefährdet werden. Die Handhabung der<br />
Messgeräte ist den Bedienungsanleitungen zu entnehmen.<br />
Für Messungen der elektrisch leitenden Verbindungen<br />
innerhalb der Blitzschutzanlage <strong>und</strong> der durch den Potentialausgleich<br />
verb<strong>und</strong>enen Teile der Gebäudeausrüstung<br />
oder zu benachbarten Erdungsanlagen ist in<br />
den meisten Fällen ein Schleifenwiderstandsmessgerät<br />
ausreichend. Wenn genauere Messungen erforderlich<br />
sind oder Sondenmessungen durchgeführt werden<br />
müssen, ist ein Erdungsmessgerät zu verwenden.<br />
Messungen mit Erdungsmessgerät<br />
Bei der Erdungsmessung müssen unterschiedliche<br />
Witterungseinflüsse in Gegenden mit erfahrungsgemäß<br />
extremen jahreszeitlichen Änderungen <strong>von</strong> Temperatur<br />
<strong>und</strong> Niederschlag berücksichtigt <strong>und</strong> dokumentiert<br />
werden.<br />
Es sind der Ausbreitungswiderstand <strong>und</strong>/oder der spezifische<br />
Bodenwiderstand zu messen. Der spezifische<br />
Bodenwiderstand, der die Wirksamkeit des Erders im<br />
Erdreich bestimmt, muss bei der Schutzklasse I <strong>und</strong><br />
II sowie in Gegenden mit erfahrungsgemäß extremen<br />
jahreszeitlichen Änderungen <strong>von</strong> Temperatur <strong>und</strong> Niederschlägen<br />
gemessen werden.<br />
Die Messung des Ausbreitungswiderstandes erscheint<br />
unnötig, weil nur eine bestimmte Erderabmessung gefordert<br />
ist. Mit der Messung wird jedoch der Nachweis<br />
erbracht, dass tatsächlich die geforderten Erder eingebracht<br />
wurden <strong>und</strong> wie die Erder im Erdreich wirken.<br />
Außerdem können durch Vergleich mit Messwerten<br />
bei späteren Wiederholungsprüfungen Rückschlüsse<br />
auf eingetretene Schäden durch Baumaßnahmen,<br />
Korrosion u.ä. gezogen werden.<br />
Für die Erdungsmessung an Einzelerdern oder kleineren<br />
Erdungsanlagen ist die Sondenmessung mit<br />
dem serienmäßigen Zubehör der Erdungsmessgeräte<br />
(Messleitungen <strong>von</strong> 3 m, 2 x 20 m <strong>und</strong> 40 m Länge)<br />
geeignet. Für ausgedehnte Erdungsanlagen sind die<br />
Abstände Erder-Sonde <strong>von</strong> 20 m <strong>und</strong> Erder-Hilfserder<br />
<strong>von</strong> 40 m, bedingt durch den Potentialverlauf, allerdings<br />
nicht ausreichend; es wird empfohlen, etwa die<br />
vierfachen Werte zu wählen.<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012
12.1<br />
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Bild 2:<br />
Sondenmessung<br />
E Erder; S Sonde; H Hilfserder<br />
Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
Mit solchen großen Abständen für Sonde <strong>und</strong> Hilfserder<br />
hat man aber in bebautem Gelände Schwierigkeiten.<br />
In diesen Fällen kann man den Widerstand<br />
zwischen dem zu messenden Erder <strong>und</strong> einem bekannten<br />
Gegenerder messen, indem der PEN-Leiter<br />
des Netzes oder die Wasserleitung, durchgängig metallenes<br />
Rohrnetz vorausgesetzt, verwendet wird. Aus<br />
der Erfahrung sind dann <strong>von</strong> dem gemessenen Wert<br />
0,5 Ω abzuziehen.<br />
Bei der Sondenmessung nach Bild 2 ist zu beachten,<br />
dass zuerst die neutrale Zone möglichst genau ermittelt<br />
wird. Dies erreicht man durch Verändern des Sondenabstands<br />
zum Erder bzw. Hilfserder. Der Erdungswiderstand<br />
darf nur in der neutralen Zone gemessen<br />
werden. Die ermittelten Werte sind in den Prüfungsbericht<br />
einzutragen.<br />
Der Ablauf der Durchgangsmessung ist am Beispiel<br />
im Bild 3 dargestellt. Zu Beginn der Messung sind alle<br />
Trennstellen <strong>und</strong> Verbindungen zum Potentialausgleich<br />
im Erdungsbereich geschlossen. Zuerst werden<br />
die Trennstelle E 1 geöffnet <strong>und</strong> an allen Trennstellen<br />
Durchgangsmessungen vorgenommen. Wenn die<br />
Messwerte bis 1 Ω betragen, sind Fang- <strong>und</strong> Ableitung<br />
in Ordnung. Bei der Messung 3 wird eine Unterbrechung<br />
festgestellt, die mit den Messungen 4 <strong>und</strong> 5 als<br />
Unterbrechung in der Fangleitung lokalisiert werden<br />
kann. Die Unterbrechung innerhalb des Ringerders<br />
zwischen E 4 <strong>und</strong> E 5 wird durch die Messungen 8<br />
<strong>und</strong> 9 ermittelt. Eine einzelne Unterbrechung an der<br />
Erdeinführung E 8 wird mit den Messungen 16 <strong>und</strong> 17<br />
lokalisiert. Durch die Messung 18 kann die Verbindung<br />
der Erdungsanlage mit dem zentralen Potentialausgleich<br />
nachgewiesen werden. Wenn ein vermaschter<br />
zentraler Potentialausgleich vorhanden ist, müssten<br />
alle Verbindungen zwischen Erdungsanlage <strong>und</strong> Potentialausgleich<br />
geöffnet werden. Diese Messungen<br />
werden üblicherweise nicht durchgeführt. Mit der Messung<br />
19 kann die Verbindung der Erdungsanlage mit<br />
einer benachbarten Erdungsanlage geprüft werden.<br />
Ist der Widerstand an der Trennstelle E 1 größer als 1<br />
Ω, so ist die Trennstelle wieder zu schließen. Es wird<br />
jetzt die gleiche Messung an E 2 vorgenommen. Ist<br />
dieser Messwert in Ordnung, so erfolgt der Ablauf der<br />
Messung wie bereits beschrieben. Dabei wird die Ursache<br />
an der Trennstelle E 1 automatisch mit ermittelt.<br />
Nach erfolgter Messung sind alle geöffneten Trenn<strong>und</strong><br />
Verbindungsstellen wieder zu schließen.<br />
Messungen mit Erdungsprüfzangen<br />
Seit einigen Jahren werden Widerstandsmessungen<br />
auch mit Erdungsprüfzangen durchgeführt. Das Messverfahren<br />
eignet sich für die Kontrolle <strong>von</strong> Widerständen,<br />
wenn diese die Charakteristik einer Stromschleife<br />
aufweisen. Bei diesem Messverfahren sind keine Sonde<br />
<strong>und</strong> Hilfserde notwendig.<br />
Die Trennstellen brauchen nicht geöffnet zu werden.<br />
Die Praxis hat gezeigt, dass es bei nicht genauer<br />
Kenntnis der Erdungsanlage zu Fehlmessungen <strong>und</strong><br />
Fehldeutungen der Messergebnisse kommt. Wie auch<br />
bei allen übrigen Erdungsmessungen ist zu beachten,<br />
dass gemäß DIN EN 61557-2 (VDE 0413 Teil 5) der<br />
Norm für Erdungsmessgeräte eine Betriebsabweichung<br />
(Gebrauchsfehler) <strong>von</strong> +/- 30 % zulässig ist. Zur<br />
Messung <strong>von</strong> Erdausbreitungswiderständen an <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
ist das Messverfahren ungeeignet<br />
Bild 3:<br />
Durchgangsmessungen an einem<br />
Blitzschutzsystem<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012
12.1<br />
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Prüfung des Potentialausgleichs<br />
Prüfung <strong>und</strong> <strong>Wartung</strong><br />
<strong>von</strong> <strong>Blitzschutzsystemen</strong><br />
In Anlagen, die mit einer sensiblen Elektronik ausgerüstet<br />
sind, wird der Schutz gegen Störströme durch<br />
ein feinmaschiges Netz <strong>von</strong> Erdungen verstärkt. Um<br />
Potentialdifferenzen auszuschließen, müssen niederimpedante<br />
Leitungswege bereitgestellt werden. Die<br />
Widerstandswerte der Schleifen müssen gering <strong>und</strong><br />
miteinander identisch sein. Eine Schleife, deren Widerstandswert<br />
<strong>von</strong> den übrigen Anlageteilen abweicht,<br />
könnte, z.B. im Falle eines Blitzschlages, eine Potentialdifferenz<br />
verursachen, die an empfindlichen Anlagen<br />
erhebliche Schäden zur Folge haben kann.<br />
4.2 Prüfung bestehender Blitzschutzsysteme<br />
Regelmäßig durchzuführende Wiederholungsprüfungen<br />
sollen gewährleisten, dass ein Blitzschutzsystem<br />
seine Wirksamkeit dauernd beibehält.<br />
Es empfiehlt sich, die Prüfung in folgenden Schritten<br />
vorzunehmen:<br />
Der erste Schritt der Besichtigung besteht in der Überprüfung<br />
der Nutzungsart <strong>und</strong> der vorhandenen Bestandsunterlagen<br />
(Zeichnung, Anlagenbeschreibung,<br />
letzter Prüfungsbericht). Es ist festzustellen <strong>und</strong> ggf.<br />
durch örtliche Besichtigung zu überprüfen, ob<br />
DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3):2011-10, Tabellen<br />
6 bis 9, entsprechen,<br />
• die Leitungen sicher befestigt <strong>und</strong> insbesondere die<br />
Abstände der Halter eingehalten sind, Abstände zwischen<br />
0,80 <strong>und</strong> 1,00 Meter haben sich bewährt (DIN<br />
EN 62305-3, Bild E.22)<br />
• die Anzahl der Ableitungen <strong>und</strong> die Einhaltung der<br />
Abstände den Normen entsprechen,<br />
• die Verlegungstiefe des Blitzschutzerders eingehalten<br />
wurde,<br />
• die festgelegten Näherungen eingehalten oder neue<br />
Näherungen hinzugekommen sind,<br />
• Überspannungsschutzgeräte vorhanden, intakt <strong>und</strong><br />
richtig montiert sind,<br />
• die Verbindungsstellen ausreichende Auflageflächen<br />
haben <strong>und</strong> mechanisch fest sind,<br />
• der Korrosionsschutz hinsichtlich der Auswahl der<br />
Bauteile <strong>und</strong> bei der Verbindung zu anderen Werkstoffen<br />
(Kupferdächer) beachtet wurde; hierzu gehört<br />
auch die Querschnittsminderung (Abrosten) des Leitungsmaterials.<br />
Messungen<br />
Die Messungen sind wie im Abschnitt 4.1 beschrieben<br />
auszuführen.<br />
5 Dokumentation<br />
• am oder im Gebäude bauliche Veränderungen oder<br />
Erweiterungen vorgenommen wurden,<br />
• die Ausführung der Blitzschutzanlage noch der vorgef<strong>und</strong>enen<br />
Nutzung entspricht.<br />
Als bauliche Veränderungen zählen u.a. Austausch<br />
<strong>von</strong> Metallregenrinnen gegen solche aus Kunststoff,<br />
Auswechseln oder Neuanbringen <strong>von</strong> Stahlkonstruktionen,<br />
Rohrleitungen, Anbauten, Dachaufbauten. Vorgef<strong>und</strong>ene<br />
Veränderungen sind in Abstimmungen mit<br />
dem Nutzer im Prüfungsbericht <strong>und</strong> in den Zeichnungen<br />
zu vermerken.<br />
Der zweite Schritt der Besichtigung besteht in der Besichtigung<br />
des Blitzschutzsystems in seiner Gesamtheit.<br />
Gleichzeitig ist die Kontrolle auf mechanische<br />
Festigkeit neben den im Abschnitt 4.1 genannten Prüfschritten<br />
vorzunehmen.<br />
Über jede Prüfung ist ein Bericht zu erstellen, der<br />
zusammen mit den technischen Unterlagen <strong>und</strong> den<br />
Berichten vorhergehender Prüfungen beim Betreiber<br />
des Systems bzw. der zuständigen Verwaltungsstelle<br />
aufbewahrt werden soll. Zunehmend wird auch für die<br />
ständige Fortschreibung ein Prüfungsbuch bzw. Prüfungsheft<br />
verwendet. Sind keine Bestandszeichnungen<br />
vorhanden, so ist eine Neuzeichnung anzufertigen.<br />
Für den Prüfbericht kann z.B. der Vordruck des<br />
VDB verwendet werden.<br />
Mit der Übergabe des Prüfberichts bestätigt der Prüfer<br />
die Funktionstüchtigkeit der Blitzschutzanlage. Festgestellte<br />
Mängel sind im Prüfbericht genau aufzulisten.<br />
Für die umgehende Beseitigung der Mängel ist der Eigentümer<br />
verantwortlich.<br />
Insbesondere ist zu prüfen, ob<br />
• Übereinstimmung mit den zeichnerischen Unterlagen<br />
(Ausführungszeichnungen oder Bestandszeichnung)<br />
besteht,<br />
• die Anordnung der Fangeinrichtung (Masche, Stange<br />
oder Schutzkäfig) so erfolgte, dass ein Schutz für<br />
die bauliche Anlage gewährleistet wird; hierzu zählen<br />
auch Schornsteine <strong>und</strong> andere Dachaufbauten,<br />
• das Leitungsmaterial <strong>und</strong> verwendete Teile der Gebäudeausrüstung<br />
den Mindestquerschnitten nach<br />
Verfasser: E.-A. Hampe Stand 05/2012