Anschreiben KSR-Fragebogen B-L-AG - Zentrale Informationsstelle ...

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20.01.2015 Aufrufe

Kindschaftsrechts-Gruppe der Autonomen Frauenhäuser c/o Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser • ZIF, Postfach 101103, 34011 Kassel • www.autonome-frauenhaeuser-zif.de e-mail: zif-frauen@gmx.de Tel/Fax: 0561-820 30 30 Mo 14.00 – 17.00 Uhr Mi und Do 10.00 – 14.00 Uhr 15.12.2010 Auswirkung der FGG-Reform auf gewaltbetroffene Frauen und Kinder Sammlung von Gerichtsurteilen mit Fragebogenaktion zur Datenerhebung Liebe Frauenhausmitarbeiterinnen, liebe Beraterinnen in Frauenberatungsstellen, sehr geehrte Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände, die bundesweite Kindschaftsrechts-Gruppe (KSR-Gruppe) der Autonomen Frauenhäuser beschäftigt sich seit 2007 intensiv mit der FGG-Reform und ihren Auswirkungen auf gewaltbetroffene Frauen und Kinder. Als eine der Veranstalterinnen des sehr gut besuchten Kongresses „ Kinderschutz und Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht. Entwicklungen – Probleme – Lösungen“ am 18./19.01.08 in Frankfurt, nahmen wir bisher z.T. auch erfolgreich Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren für einen besseren Frauen- und Kinderschutz in FGG-Verfahren. Seit Inkrafttreten der FGG-Reform am 01.09.2009 beschäftigen wir uns mit den Auswirkungen auf die betroffenen Frauen und Kinder und unsere Frauenhaus/Beratungsarbeit und sammeln bundesweit Urteile und Vereinbarungen und interessieren uns für deren Entstehung und Umsetzung. Um genauere Aussagen treffen zu können, haben wir einen Fragebogen (s. Anlage) entwickelt. Die Auswertung der Fragebögen soll einen systematischeren Einblick in die positiven und negativen Erfahrungen mit der FGG-Reform geben können. In einem nächsten Schritt wollen wir Ideen sammeln und Strategien entwickeln, wie wir am besten mit der neuen Rechtslage umgehen können. Wir möchten auch eventuellen Nachbesserungsbedarf am Gesetz herausarbeiten und gegebenenfalls dem Bundesjustizministerium vortragen. Förderverein Frauenhaus Kassel e.V., Kasseler Sparkasse BLZ: 520 503 53, Kto: 118 914 0

Kindschaftsrechts-Gruppe<br />

der Autonomen Frauenhäuser<br />

c/o <strong>Zentrale</strong> <strong>Informationsstelle</strong><br />

Autonomer Frauenhäuser<br />

• ZIF, Postfach 101103, 34011 Kassel • www.autonome-frauenhaeuser-zif.de<br />

e-mail: zif-frauen@gmx.de<br />

Tel/Fax: 0561-820 30 30<br />

Mo 14.00 – 17.00 Uhr<br />

Mi und Do 10.00 – 14.00 Uhr<br />

15.12.2010<br />

Auswirkung der FGG-Reform auf gewaltbetroffene Frauen und Kinder<br />

Sammlung von Gerichtsurteilen mit <strong>Fragebogen</strong>aktion zur Datenerhebung<br />

Liebe Frauenhausmitarbeiterinnen,<br />

liebe Beraterinnen in Frauenberatungsstellen,<br />

sehr geehrte Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Verfahrensbeistände,<br />

die bundesweite Kindschaftsrechts-Gruppe (<strong>KSR</strong>-Gruppe) der Autonomen Frauenhäuser<br />

beschäftigt sich seit 2007 intensiv mit der FGG-Reform und ihren Auswirkungen auf<br />

gewaltbetroffene Frauen und Kinder.<br />

Als eine der Veranstalterinnen des sehr gut besuchten Kongresses „ Kinderschutz und<br />

Kindeswohl im Sorge- und Umgangsrecht. Entwicklungen – Probleme – Lösungen“ am<br />

18./19.01.08 in Frankfurt, nahmen wir bisher z.T. auch erfolgreich Einfluss auf das<br />

Gesetzgebungsverfahren für einen besseren Frauen- und Kinderschutz in FGG-Verfahren.<br />

Seit Inkrafttreten der FGG-Reform am 01.09.2009 beschäftigen wir uns mit den Auswirkungen<br />

auf die betroffenen Frauen und Kinder und unsere Frauenhaus/Beratungsarbeit und sammeln<br />

bundesweit Urteile und Vereinbarungen und interessieren uns für deren Entstehung und<br />

Umsetzung.<br />

Um genauere Aussagen treffen zu können, haben wir einen <strong>Fragebogen</strong> (s. Anlage) entwickelt.<br />

Die Auswertung der Fragebögen soll einen systematischeren Einblick in die positiven und<br />

negativen Erfahrungen mit der FGG-Reform geben können.<br />

In einem nächsten Schritt wollen wir Ideen sammeln und Strategien entwickeln, wie wir am<br />

besten mit der neuen Rechtslage umgehen können.<br />

Wir möchten auch eventuellen Nachbesserungsbedarf am Gesetz herausarbeiten und<br />

gegebenenfalls dem Bundesjustizministerium vortragen.<br />

Förderverein Frauenhaus Kassel e.V., Kasseler Sparkasse BLZ: 520 503 53, Kto: 118 914 0


Wir fragen uns und fragen Euch:<br />

• Welche Beschlüsse werden in Sorge- und Umgangsverfahren mit dem neuen<br />

beschleunigten Verfahrensrecht bei „Häuslicher Gewalt“ getroffen<br />

• Wie sieht es mit dem Schutz der Mädchen und Jungen und der Frauen vor<br />

Männergewalt aus<br />

• Werden die Gewalterfahrungen und die Auswirkungen der Gewalt berücksichtigt<br />

• Welche anwaltlichen Strategien sind erfolgsversprechend<br />

• Wie gehen Verfahrensbeistände und Jugendämter vor<br />

• Wie oft und von wem, in welcher Reihenfolge werden Kinder befragt<br />

• Werden parallel laufende Strafverfahren und Gewaltschutzverfahren berücksichtigt<br />

• Oder sind die beschleunigten FGG-Verfahren in Kindschaftssachen auf der Überholspur<br />

und es werden die ersten Beschlüsse gefasst, bevor Gewaltschutzsachen und<br />

Strafsachen verhandelt wurden<br />

• Ist die Rechtsprechung einheitlich in Deutschland<br />

Zur Beantwortung der Fragen brauchen wir dringend Eure /Ihre Hilfe und Mitwirkung!<br />

Wir haben uns bemüht, einen handhabbaren und gut auszuwertenden <strong>Fragebogen</strong> zu<br />

erstellen.<br />

Den Praxistest hat der <strong>Fragebogen</strong> in einer Pilotphase mit einer kleinen Auswahl von<br />

Frauenhäusern bestanden.<br />

Mit etlichen multiple-choice-Fragen ist der <strong>Fragebogen</strong> in ca.30 Min. auszufüllen.<br />

Bitte nur einen <strong>Fragebogen</strong> pro Gerichtsbeschluss verwenden!<br />

Bitte beteiligt Euch/beteiligen Sie sich und schickt uns die beantworteten Fragebögen sowie die<br />

dazugehörigen, anonymisierten Gerichtsbeschlüsse ab sofort an die oben genannte<br />

Adresse!<br />

!!! Die <strong>Fragebogen</strong>aktion endet am 30. 04. 2011 !!!<br />

Vielen Dank und liebe Grüße<br />

Sibylle Stotz<br />

Frauenhaus München, Frauen helfen Frauen e.V.<br />

für die <strong>KSR</strong>-Gruppe<br />

Förderverein Frauenhaus Kassel e.V., Kasseler Sparkasse BLZ: 520 503 53, Kto: 118 914 0

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