20.01.2015 Aufrufe

Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF

Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF

Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Emch+Berger AG<br />

Bern<br />

Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />

<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />

Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />

Anhang E Anwendung von Gruppenausfahrsignalen in Deutschland<br />

In Deutschland ist die Anwendung von Gruppenausfahrsignalen nach wie vor zulässig,<br />

auch in Neuanlagen. Es gelten jedoch strenge Restriktionen, die die Anwendung auf wenige<br />

Fälle beschränken.<br />

Für die Anwendung von Gruppenausfahrsignalen gelten die nachfolgend aufgeführten Regeln.<br />

Die Regeln gelten analog auch für Gruppenzwischensignale (Zwischensignal ist der<br />

deutsche Begriff für Gleisabschnittssignal).<br />

Gruppenausfahrsignale sind nur für Güterzugausfahrgleise und für Gleise, auf denen nur<br />

Leerreisezüge verkehren, zulässig. Für Reisezugausfahrgleise, auf denen besetzte Reisezüge<br />

verkehren, dürfen keine Gruppenausfahrsignale angewendet werden.<br />

Hinweis: Im Bereich der früheren Deutschen Bundesbahn war in besonderen Fällen mit<br />

Ausnahmegenehmigung der Hauptverwaltung die Anwendung von Gruppenausfahrsignalen<br />

für Reisezugausfahrgleise in Kopfbahnhöfen zulässig. Dies ist heute nicht mehr der<br />

Fall. Einer der letzten bekannten Fälle war Frankfurt am Main Hbf bis zur Inbetriebnahme<br />

des ESTW im Jahre 2005. Kurz zuvor war es dort noch an einem Gruppenausfahrsignal zu<br />

einer Flankenfahrt durch unzulässige Abfahrt eines Zuges gekommen.<br />

Zur Anwendung eines Gruppenausfahrsignals müssen folgende Bedingungen gegeben<br />

sein:<br />

a) Die Ausfahrten aus den Gruppengleisen sind durch einzelne Fahrstrassen zu sichern.<br />

b) Die Ausfahrstrassen müssen ausserhalb der durchgehenden Hauptgleise beginnen.<br />

c) Die Geschwindigkeit vor dem Gruppenausfahrsignal darf in Anhängigkeit von der<br />

Weichenbauform 40 km/h bzw. 60 km/h nicht überschreiten. Sie ist für die gesamte<br />

Gleisgruppe einheitlich festzulegen und am Gruppenausfahrsignal zu signalisieren.<br />

d) Die Ausfahrstrassen dürfen vor ihrem Zusammenlauf nicht durch andere Fahrstrassen<br />

gekreuzt werden.<br />

e) Die zu einem Gruppenausfahrsignal gehörenden Ausfahrgleise sind durch Sperrsignale<br />

abzuschliessen (vergleichbar den Schweizer Zwergsignalen, jedoch mit Rot als<br />

Haltbegriff).<br />

f) Die Einfahrt in ein Gleis, aus dem auf ein Gruppenausfahrsignal ausgefahren wird<br />

und die gleichzeitige Ausfahrt aus einem anderen zu diesem Gruppenausfahrsignal<br />

gehörenden Gleis sind signaltechnisch auszuschliessen (durch diese Bedingung<br />

sollen irrtümliche Durchfahrten verhindert werden).<br />

Gruppenausfahrsignale müssen hinter oder neben dem Zusammenlauf der zugehörigen<br />

Fahrstrassen, aber vor dem Zusammenlauf dieser Fahrstrassengruppe mit anderen Fahrstrassen<br />

stehen.<br />

Auf Nebenbahnen mit vereinfachten Betriebsbedingungen können abweichend von den<br />

vorgenannten Regeln Gruppenausfahrsignale auch an durchgehenden Hauptgleisen sowie<br />

Gleisen mit Reisezugfahrstrassen verwendet werden (gewisse Analogie zur Situation in<br />

74

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!