Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF
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Emch+Berger AG<br />
Bern<br />
Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />
<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />
Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />
Anhang E Anwendung von Gruppenausfahrsignalen in Deutschland<br />
In Deutschland ist die Anwendung von Gruppenausfahrsignalen nach wie vor zulässig,<br />
auch in Neuanlagen. Es gelten jedoch strenge Restriktionen, die die Anwendung auf wenige<br />
Fälle beschränken.<br />
Für die Anwendung von Gruppenausfahrsignalen gelten die nachfolgend aufgeführten Regeln.<br />
Die Regeln gelten analog auch für Gruppenzwischensignale (Zwischensignal ist der<br />
deutsche Begriff für Gleisabschnittssignal).<br />
Gruppenausfahrsignale sind nur für Güterzugausfahrgleise und für Gleise, auf denen nur<br />
Leerreisezüge verkehren, zulässig. Für Reisezugausfahrgleise, auf denen besetzte Reisezüge<br />
verkehren, dürfen keine Gruppenausfahrsignale angewendet werden.<br />
Hinweis: Im Bereich der früheren Deutschen Bundesbahn war in besonderen Fällen mit<br />
Ausnahmegenehmigung der Hauptverwaltung die Anwendung von Gruppenausfahrsignalen<br />
für Reisezugausfahrgleise in Kopfbahnhöfen zulässig. Dies ist heute nicht mehr der<br />
Fall. Einer der letzten bekannten Fälle war Frankfurt am Main Hbf bis zur Inbetriebnahme<br />
des ESTW im Jahre 2005. Kurz zuvor war es dort noch an einem Gruppenausfahrsignal zu<br />
einer Flankenfahrt durch unzulässige Abfahrt eines Zuges gekommen.<br />
Zur Anwendung eines Gruppenausfahrsignals müssen folgende Bedingungen gegeben<br />
sein:<br />
a) Die Ausfahrten aus den Gruppengleisen sind durch einzelne Fahrstrassen zu sichern.<br />
b) Die Ausfahrstrassen müssen ausserhalb der durchgehenden Hauptgleise beginnen.<br />
c) Die Geschwindigkeit vor dem Gruppenausfahrsignal darf in Anhängigkeit von der<br />
Weichenbauform 40 km/h bzw. 60 km/h nicht überschreiten. Sie ist für die gesamte<br />
Gleisgruppe einheitlich festzulegen und am Gruppenausfahrsignal zu signalisieren.<br />
d) Die Ausfahrstrassen dürfen vor ihrem Zusammenlauf nicht durch andere Fahrstrassen<br />
gekreuzt werden.<br />
e) Die zu einem Gruppenausfahrsignal gehörenden Ausfahrgleise sind durch Sperrsignale<br />
abzuschliessen (vergleichbar den Schweizer Zwergsignalen, jedoch mit Rot als<br />
Haltbegriff).<br />
f) Die Einfahrt in ein Gleis, aus dem auf ein Gruppenausfahrsignal ausgefahren wird<br />
und die gleichzeitige Ausfahrt aus einem anderen zu diesem Gruppenausfahrsignal<br />
gehörenden Gleis sind signaltechnisch auszuschliessen (durch diese Bedingung<br />
sollen irrtümliche Durchfahrten verhindert werden).<br />
Gruppenausfahrsignale müssen hinter oder neben dem Zusammenlauf der zugehörigen<br />
Fahrstrassen, aber vor dem Zusammenlauf dieser Fahrstrassengruppe mit anderen Fahrstrassen<br />
stehen.<br />
Auf Nebenbahnen mit vereinfachten Betriebsbedingungen können abweichend von den<br />
vorgenannten Regeln Gruppenausfahrsignale auch an durchgehenden Hauptgleisen sowie<br />
Gleisen mit Reisezugfahrstrassen verwendet werden (gewisse Analogie zur Situation in<br />
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