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Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF

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Emch+Berger AG<br />

Bern<br />

Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />

<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />

Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />

einer Verzögerung wäre das Restrisiko langsamer abgebaut und damit Ende<br />

2017 höher als ursprünglich vorgesehen.<br />

o Allenfalls ist jedoch eine vorgezogene, rasche Ausrüstung der vom 1700-Punkte-<br />

Programm betroffenen Signale in den bereits realisierten Losen 2 und 3 des<br />

ETCS Netz Rollouts zu prüfen, welche aktuell erst Ende 2017 vorgesehen ist 2 .<br />

Diese Ausrüstung darf allerdings die Umsetzung des übrigen Programms nicht<br />

negativ beeinflussen.<br />

B) Nutzungsunabhängiger 3 Einbau von Abfahrverhinderungen an Gruppenausfahrsignalen<br />

auf Einspurstrecken ohne Auswirkungen auf das Hauptprogramm. Allerdings sind für<br />

diese Massnahmen zusätzliche Finanzierungspakete zur Verfügung zu stellen. In dieser<br />

Hinsicht ist auch eine entsprechende Anpassung der R I-20027 ab 2018 zu prüfen.<br />

C) ETCS L2 – flächendeckende Implementierung spätestens bis 2030/2035 früher wie auch<br />

forcierter planen. In rund 20 Jahren wird nur noch eine standardisierte Führerstandsignalisierung<br />

als „State of the Art“ gelten, auch eliminiert ETCS L2 weitestgehend die Restrisiken<br />

im Zusammenhang mit Signalfällen durch eine permanente und kontinuierliche<br />

Zugüberwachung. In der Zeit bis 2018 sollen ETCS L2-Programme aus der Gotthard-<br />

Basislinie, dem LBT sowie anderer Bahnen dezidiert mitverfolgt werden, um die relevanten<br />

Erfolgsfaktoren für die SBB zu identifizieren und anschliessend (ab 2018) umzusetzen.<br />

D) Möglichst rasche Steigerung der Sicherheit durch parallellaufende Personalmassnahmen<br />

auf Einspurstrecken mit unbegleitetem Betrieb (4-Augen-Prinzip) insbesondere auf Stecken<br />

mit Gruppenausfahrsignalen, wo die Zugsicherung erst nach dem Gefahrenpunkt<br />

greift.<br />

E) Ergänzend zur R I-20027, welche die topologische und betriebliche Situation zur Ausrüstung<br />

von Signalpunkten bei der Ausrüstung von Signalpunkten zur effizienten Sicherheitssteigerung<br />

berücksichtigt, sollten auch Softfactor-Erkenntnisse aus dem Bereich<br />

Mensch/Lokführer umgesetzt werden. Bei Signalpunkten, bei denen sich Signalfälle häufen<br />

oder bei Signalen, die von den Lokführern als schlecht sichtbar bezeichnet werden,<br />

ist eine zusätzliche Ausrüstung mit ZUB zu prüfen.<br />

2 Bei den Losen 2 und 3 sind zwar keine Priorität-1-Punkte vorhanden, aber das Optimierungspotenzial<br />

dieser Massnahmen resultiert aus der Vielzahl Signalpunkte.<br />

3 Die R I-20027 sieht risikobasierte Ausnahmen bei der Ausrüstung mit Abfahrverhinderungen vor.<br />

Diese Ausnahmen hängen unter anderem von der Nutzung der Signale ab. Als Folge werden<br />

nicht alle Abfahrsignale, insbesondere auch auf Einspurstrecken, mit Abfahrverhinderungen ausgerüstet.<br />

30. Oktober 2013 Seite v

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