Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF
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Emch+Berger AG<br />
Bern<br />
Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />
<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />
Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />
einer Verzögerung wäre das Restrisiko langsamer abgebaut und damit Ende<br />
2017 höher als ursprünglich vorgesehen.<br />
o Allenfalls ist jedoch eine vorgezogene, rasche Ausrüstung der vom 1700-Punkte-<br />
Programm betroffenen Signale in den bereits realisierten Losen 2 und 3 des<br />
ETCS Netz Rollouts zu prüfen, welche aktuell erst Ende 2017 vorgesehen ist 2 .<br />
Diese Ausrüstung darf allerdings die Umsetzung des übrigen Programms nicht<br />
negativ beeinflussen.<br />
B) Nutzungsunabhängiger 3 Einbau von Abfahrverhinderungen an Gruppenausfahrsignalen<br />
auf Einspurstrecken ohne Auswirkungen auf das Hauptprogramm. Allerdings sind für<br />
diese Massnahmen zusätzliche Finanzierungspakete zur Verfügung zu stellen. In dieser<br />
Hinsicht ist auch eine entsprechende Anpassung der R I-20027 ab 2018 zu prüfen.<br />
C) ETCS L2 – flächendeckende Implementierung spätestens bis 2030/2035 früher wie auch<br />
forcierter planen. In rund 20 Jahren wird nur noch eine standardisierte Führerstandsignalisierung<br />
als „State of the Art“ gelten, auch eliminiert ETCS L2 weitestgehend die Restrisiken<br />
im Zusammenhang mit Signalfällen durch eine permanente und kontinuierliche<br />
Zugüberwachung. In der Zeit bis 2018 sollen ETCS L2-Programme aus der Gotthard-<br />
Basislinie, dem LBT sowie anderer Bahnen dezidiert mitverfolgt werden, um die relevanten<br />
Erfolgsfaktoren für die SBB zu identifizieren und anschliessend (ab 2018) umzusetzen.<br />
D) Möglichst rasche Steigerung der Sicherheit durch parallellaufende Personalmassnahmen<br />
auf Einspurstrecken mit unbegleitetem Betrieb (4-Augen-Prinzip) insbesondere auf Stecken<br />
mit Gruppenausfahrsignalen, wo die Zugsicherung erst nach dem Gefahrenpunkt<br />
greift.<br />
E) Ergänzend zur R I-20027, welche die topologische und betriebliche Situation zur Ausrüstung<br />
von Signalpunkten bei der Ausrüstung von Signalpunkten zur effizienten Sicherheitssteigerung<br />
berücksichtigt, sollten auch Softfactor-Erkenntnisse aus dem Bereich<br />
Mensch/Lokführer umgesetzt werden. Bei Signalpunkten, bei denen sich Signalfälle häufen<br />
oder bei Signalen, die von den Lokführern als schlecht sichtbar bezeichnet werden,<br />
ist eine zusätzliche Ausrüstung mit ZUB zu prüfen.<br />
2 Bei den Losen 2 und 3 sind zwar keine Priorität-1-Punkte vorhanden, aber das Optimierungspotenzial<br />
dieser Massnahmen resultiert aus der Vielzahl Signalpunkte.<br />
3 Die R I-20027 sieht risikobasierte Ausnahmen bei der Ausrüstung mit Abfahrverhinderungen vor.<br />
Diese Ausnahmen hängen unter anderem von der Nutzung der Signale ab. Als Folge werden<br />
nicht alle Abfahrsignale, insbesondere auch auf Einspurstrecken, mit Abfahrverhinderungen ausgerüstet.<br />
30. Oktober 2013 Seite v