Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF
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Emch+Berger AG<br />
Bern<br />
Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />
<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />
Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />
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dings weitere tiefgreifende Aktivitäten in Richtung ETCS L2 flächendeckend (vgl. Kap. 4.3<br />
sowie Empfehlungen).<br />
Die anderen Normalspurbahnen (BLS, SOB) in der Schweiz rüsten ihre Ausfahrsignale konsequenter<br />
mit Geschwindigkeitsüberwachung und Abfahrverhinderung aus – diese Bahnen<br />
haben aktuell mehr als 55% ihrer Signale mit Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet. In<br />
den nächsten 2-3 Jahren wird von einem Ausrüstungsgrad von mindestens 90% ausgegangen.<br />
Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Bahnen im Vergleich zu SBB Rahmenbedingungen<br />
haben, die diesen hohen Ausrüstungsgrad begünstigen (vgl. Kap. 4.6.1<br />
und 4.6.2). Die beiden Bahnen verwenden eigene, der R I20027 ähnliche Normen für die<br />
Zugsicherungsausrüstung. Nur wählen sie beim Entscheid für oder gegen eine Abfahrverhinderung<br />
einen sehr pragmatischen Ansatz, teilweise ohne Berücksichtigung von Ausnahmefällen.<br />
Zu den im Vergleich zu den SBB günstigeren Rahmenbedingungen ist allerdings<br />
insbesondere auch auf die Finanzierung der Massnahmen zur Reduktion des Restrisiken<br />
hinzuweisen – seitens BAV werden für die beiden Bahnen BLS und SOB Finanzmittel zur<br />
Eliminierung der Unfallrisiken an Ausfahr- und Gruppensignalen durch Einbau von Geschwindigkeitsüberwachung<br />
und Abfahrverhinderung zur Verfügung gestellt. Insgesamt wäre<br />
in diesem Zusammenhang ein risikobasierter Einsatz der vorhandenen Finanzmittel über alle<br />
Bahnen zu prüfen.<br />
Die Gruppenausfahrsignale, welche historisch an Stellen mit sehr geringen Platzverhältnissen<br />
entstanden sind, bergen jedoch erhöhte Risikopotenziale und sind international gesehen<br />
eine Randerscheinung. So sind diese beispielsweise in Deutschland nur noch auf Gleisen<br />
ohne besetzte Reisezüge in Betrieb oder auf Nebenbahnen mit vereinfachter Signalisierung<br />
(Frankreich) vorzufinden. Die SBB haben vor, bei den noch vorhandenen Gruppenausfahrsignalen<br />
spezielle Massnahmen einzuführen – als Teil der Umpriorisierung des 1700-<br />
Punkte-Programms ist beispielsweise vorgesehen, Signale mit zu kurzem Durchrutschweg in<br />
Einspurstrecken (insb. Gruppensignale) mit Abfahrverhinderung gezielt vorzeitig auszurüsten.<br />
Die SBB ist sich der Wichtigkeit des „human factors“ bewusst und hat parallel laufende Mandate<br />
zur Untersuchung der Risikopotenziale aus dem Arbeitsumfeld des Lokführers initiiert.<br />
Es werden auch weitere Sondermassnahmen eingeleitet, die sich aus den Erkenntnissen der<br />
Auswirkungen des Rückzugs des Personals aus der Fläche infolge des unbegleiteten Betriebs,<br />
der Automatisierung und der Zentralisierung der Betriebsführung heraus ergeben.<br />
Beispiel ist die vorübergehende Einführung des 4-Augenprinzips durch den Einbezug der<br />
Fahrdienstleiter bei 7 Bahnhöfen mit Gruppensignalen.<br />
Empfehlungen im direkten Zusammenhang mit den Signalfällen<br />
Eine Bahn wie die SBB mit höchst komplexen Betriebsbildern und Infrastruktur agiert aus der<br />
Position einer sehr hohen Erwartungshaltung seitens ihrer Stakeholders wie das BAV und insbesondere<br />
die Reisenden. Um den daraus abgeleiteten Anforderungen an ein „State oft the Art“<br />
insbesondere bei den Zugsicherungssystemen zu entsprechen, wird ein Mix aus Massnahmen<br />
empfohlen (vgl. auch die detaillierten Empfehlungen in Kapitel 4.8):<br />
A) Stringente Umsetzung des sicherheitssteigernden 1700-Punkte-Programms (Hauptprogramm):<br />
o Eine Repriorisierung der Rolloutplanung unter Berücksichtigung der vorhandenen<br />
Ressourcen soll nur unter der Auflage erfolgen, dass keine Verzögerung im<br />
Rollout entsteht. Grund: umfangreiche Abhängigkeiten und Verzahnung mit parallel<br />
laufenden Projekten und der Industrie, knappe Ressourcen, ambitionierter<br />
Zeitplan für die Umsetzung des 1700-Punkte-Programms (Ende 2017). Im Falle<br />
30. Oktober 2013 Seite iv