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Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF

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Emch+Berger AG<br />

Bern<br />

Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />

<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />

Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />

Nebst der Ausrüstung mit Geschwindigkeitsüberwachung regelt die R I-20027 auch, welche<br />

Geleisabschnitte zusätzlich mit einer Abfahrverhinderung abzusichern sind. Die Ausnahmen,<br />

bei welchen auf eine Abfahrverhinderung zu verzichten ist, wurden so risikobasiert<br />

definiert, dass Gleisabschnitte bei einem Kosten-Nutzen Verhältnis kleiner 1 abgesichert<br />

werden. Das führt dazu, dass der Kostenkalkulation einer Massnahme eine entscheidende<br />

Bedeutung zukommt. Eine Höher-/Minderbewertung der Kosten entscheidet darüber,<br />

ob die Massnahme durchgeführt werden soll oder nicht. In diesem Zusammenhang<br />

ist festzuhalten, dass die Direktaufträge an die beiden NIP 13 -Lieferanten naturgemäss keine<br />

weit reichenden Skaleneffekte bezüglich der erreichbaren Preise bieten. Die NIP-<br />

Verträge berücksichtigen lediglich zwei Lieferanten (Siemens und Thales). Dadurch kann<br />

das Marktentfaltungspotenzial im Sinne konsequenter Kostenoptimierung nur ansatzweise<br />

ausgenutzt werden. Auch bergen die NIP-Verträge die Gefahr, bei Spezialfragen für Leistungen<br />

ausserhalb des NIP-Vertragsgegenstands, die insbesondere aus den eingeschränkten<br />

Ressourcen der SBB heraus resultieren, seitens der Vertragspartner zwecks<br />

Erzielen höherer Preise ausgenutzt zu werden. Allerdings bieten die NIP-Verträge aus Sicherheitssicht<br />

Vorteile einer schnellen Reaktion sowie auch die Vorteile einer durchgängigen<br />

technologischen Plattform, zudem kennen die beiden Lieferanten die SBB-Anlagen<br />

und Qualitätsanforderungen sehr gut.<br />

Als Folge der konsequenten Umrüstungen nach der zunächst risikobasierten Vorgehensweise<br />

und der anschliessenden Anwendung der R I-20227 ist ferner festzuhalten, dass das<br />

Kosten-Nutzen-Verhältnis mit zunehmender Ausrüstung immer schlechter wird, da immer<br />

mehr Risikopunkte mit kleinen Risikoeinheiten (RE/J) verbleiben.<br />

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die modernen Regionaltriebzüge nebst klar besserem<br />

Beschleunigungsverhalten auch über das deutlich bessere Bremsverhalten als älteres<br />

Rollmaterial verfügen. Dieses Bremsverhalten kompensiert den negativen Effekt der guten<br />

Beschleunigung. Der Bremsweg ist also beim neuen und besser beschleunigenden Fahrzeug<br />

nicht länger als beim alten Fahrzeug, wenn dieses bei einer nicht korrekten Abfahrt<br />

erst beim Halt zeigenden Signal durch SIGNUM zwangsgebremst wird.<br />

Da aus Ressourcensicht - Manpower, Finanzen, Industrie - nicht alle Abschnitte rasch und<br />

flächendeckend mit einer Zugsicherung ausgerüstet werden können, verbleiben zwangsläufig<br />

nicht ausgerüstete Signalpunkte im Netz, die zwar ein geringeres Risikopotenzial<br />

aufweisen, an welchen sich Unfälle - wie aktuell aufgetreten – aber doch ereignen können.<br />

Solange nicht flächendeckend eine Abfahrverhinderung eingebaut wird, können Unfälle<br />

auch bei kleinem Restrisikopotenzial eines Signalstandortes passieren (Restrisiko).<br />

Grundsätzlich kann also festgehalten werden, dass aus technologischer, betrieblicher, finanzieller<br />

sowie aus risikoorientierter Sicht:<br />

- die bisherige Vorgehensweise durch die konsequente Anwendung zeitgemässer Instrumente<br />

dazu beigetragen hat, dass die wesentlichen Sicherheitsrisiken erkannt und<br />

abgetragen wurden.<br />

- die richtigen Tools und Vorgehensweisen zum richtigen Zeitpunkt aufgestellt wurden.<br />

So deckt die R I-20027 die wesentlichen risikorelevanten Aspekte ab.<br />

- die wesentlichen Stossrichtungen zum Ansetzen bei den relevanten Risiken identifiziert<br />

wurden.<br />

13 NIP=Neue Industriepartnerschaft<br />

35

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