Gutachten Zugbeeinflussung - VSLF
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Emch+Berger AG<br />
Bern<br />
Schweizerische Bundesbahnen SBB<br />
<strong>Gutachten</strong> zur risikoorientierten Ausrüstung <strong>Zugbeeinflussung</strong> und internationaler<br />
Vergleich Kollision infolge Signalfällen<br />
Nebst der Ausrüstung mit Geschwindigkeitsüberwachung regelt die R I-20027 auch, welche<br />
Geleisabschnitte zusätzlich mit einer Abfahrverhinderung abzusichern sind. Die Ausnahmen,<br />
bei welchen auf eine Abfahrverhinderung zu verzichten ist, wurden so risikobasiert<br />
definiert, dass Gleisabschnitte bei einem Kosten-Nutzen Verhältnis kleiner 1 abgesichert<br />
werden. Das führt dazu, dass der Kostenkalkulation einer Massnahme eine entscheidende<br />
Bedeutung zukommt. Eine Höher-/Minderbewertung der Kosten entscheidet darüber,<br />
ob die Massnahme durchgeführt werden soll oder nicht. In diesem Zusammenhang<br />
ist festzuhalten, dass die Direktaufträge an die beiden NIP 13 -Lieferanten naturgemäss keine<br />
weit reichenden Skaleneffekte bezüglich der erreichbaren Preise bieten. Die NIP-<br />
Verträge berücksichtigen lediglich zwei Lieferanten (Siemens und Thales). Dadurch kann<br />
das Marktentfaltungspotenzial im Sinne konsequenter Kostenoptimierung nur ansatzweise<br />
ausgenutzt werden. Auch bergen die NIP-Verträge die Gefahr, bei Spezialfragen für Leistungen<br />
ausserhalb des NIP-Vertragsgegenstands, die insbesondere aus den eingeschränkten<br />
Ressourcen der SBB heraus resultieren, seitens der Vertragspartner zwecks<br />
Erzielen höherer Preise ausgenutzt zu werden. Allerdings bieten die NIP-Verträge aus Sicherheitssicht<br />
Vorteile einer schnellen Reaktion sowie auch die Vorteile einer durchgängigen<br />
technologischen Plattform, zudem kennen die beiden Lieferanten die SBB-Anlagen<br />
und Qualitätsanforderungen sehr gut.<br />
Als Folge der konsequenten Umrüstungen nach der zunächst risikobasierten Vorgehensweise<br />
und der anschliessenden Anwendung der R I-20227 ist ferner festzuhalten, dass das<br />
Kosten-Nutzen-Verhältnis mit zunehmender Ausrüstung immer schlechter wird, da immer<br />
mehr Risikopunkte mit kleinen Risikoeinheiten (RE/J) verbleiben.<br />
Zudem ist zu berücksichtigen, dass die modernen Regionaltriebzüge nebst klar besserem<br />
Beschleunigungsverhalten auch über das deutlich bessere Bremsverhalten als älteres<br />
Rollmaterial verfügen. Dieses Bremsverhalten kompensiert den negativen Effekt der guten<br />
Beschleunigung. Der Bremsweg ist also beim neuen und besser beschleunigenden Fahrzeug<br />
nicht länger als beim alten Fahrzeug, wenn dieses bei einer nicht korrekten Abfahrt<br />
erst beim Halt zeigenden Signal durch SIGNUM zwangsgebremst wird.<br />
Da aus Ressourcensicht - Manpower, Finanzen, Industrie - nicht alle Abschnitte rasch und<br />
flächendeckend mit einer Zugsicherung ausgerüstet werden können, verbleiben zwangsläufig<br />
nicht ausgerüstete Signalpunkte im Netz, die zwar ein geringeres Risikopotenzial<br />
aufweisen, an welchen sich Unfälle - wie aktuell aufgetreten – aber doch ereignen können.<br />
Solange nicht flächendeckend eine Abfahrverhinderung eingebaut wird, können Unfälle<br />
auch bei kleinem Restrisikopotenzial eines Signalstandortes passieren (Restrisiko).<br />
Grundsätzlich kann also festgehalten werden, dass aus technologischer, betrieblicher, finanzieller<br />
sowie aus risikoorientierter Sicht:<br />
- die bisherige Vorgehensweise durch die konsequente Anwendung zeitgemässer Instrumente<br />
dazu beigetragen hat, dass die wesentlichen Sicherheitsrisiken erkannt und<br />
abgetragen wurden.<br />
- die richtigen Tools und Vorgehensweisen zum richtigen Zeitpunkt aufgestellt wurden.<br />
So deckt die R I-20027 die wesentlichen risikorelevanten Aspekte ab.<br />
- die wesentlichen Stossrichtungen zum Ansetzen bei den relevanten Risiken identifiziert<br />
wurden.<br />
13 NIP=Neue Industriepartnerschaft<br />
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